Bereits hier hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Justizministerin zugesagt hat die Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie (IPRED) dem Rechtsausschuss zukommen zu lassen. Die Justizministerin hat Wort gehalten und die Stellungnahme wurde nun dem Rechtsausschuss übersandt. Auf den ersten Blick gibt sie nicht viel her, es bestätigt sich nämlich, dass die Bundesregierung kein Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Richtlinie sieht.
Doch wer genauer hinsieht, findet doch die eine oder andere interessante Stelle. In Ziffer 2 wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass hinsichtlich Mittelspersonen im Online-Bereich in jedem Fall Regelungen abzulehnen sind, die auf Einführung von Internetsperren zielen. Soweit so gut. Doch dann kommt folgender Satz: „Problematisch sind außerdem Regelungen zur präventiven Kontrolle von Inhalten.“ Wohlgemerkt „problematisch“ nicht „abzulehnen“ steht da. Auf Seite 4 ist dann im Hinblick auf die stärkere Beteiligung der Vermittler bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen davon die Rede, dass aus deutscher Sicht „derzeit noch nicht“ Schlussfolgerungen gezogen werden sollen. Es erfolgt ein direkter…