… das du mir so schnell folgst, in der Argumentation hätte ich nicht gedacht. 😉 Du bist also auch für Volksabstimmungen. Und du sagst: „Wer dem Volk misstraut, zweifelt in Wahrheit an den eigenen Argumenten.“ Schön, diese Erkenntnis – denn sie stimmt. Besonders freut mich ja, dass du meiner ersten Rede im Bundestag so aufmerksam zugehört hast ;-). Darin habe ich ja u.a. gesagt: „Wer wirklich mündige Bürgerinnen und Bürger will, der gibt ihnen auch die Möglichkeit, mit zu entscheiden…“
Da wir jetzt einer Meinung sind, wäre es schön, wenn deine Partei in Form ihrer Fraktion nun auch einen Gesetzesentwurf auf den Tisch packt, in der letzten Legislaturperiode gab es ja bereits drei Gesetzesentwürfe (FDP, Grüne und Linke). Schau dir doch einfach mal den Gesetzesentwurf der LINKEN aus der letzten Legislaturperiode an, vielleicht überzeugt er dich ja.
Schön, dass der Gesetzentwurf nachgeliefert wird. In der Tat enthält er intelligente Sicherheitsvorkehrungen mit der frühzeitige Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts bei zweifelhafter Verfassungskonformität und einem Ausschluss der Änderbarkeit von Kernbereichen des Grundgesetzes. Letzteres scheint mir aber nicht hinreichend und dürfte auch schwierige Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Eine klare Regelung und wirksame Sicherheitsvorkehrung wäre, generell Verfassungsänderungen vom Plebiszit auszuschließen. – Hätten die Schweitzer diese Schranke, hätten sie jetzt auch ein Problem weniger.
In der Einleitung des Entwurfs steht der optimistische Satz: „Wird Bürgerinnen und Bürgern Verantwortung übertragen, verhalten sie sich in der Regel verantwortungsbewusst.“ Nun, man blicke nach Bern. Wenn es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht noch verhindert, steht das Ergebnis bald in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
„Schweizer“ schreibt man natürlich ohne „t“. Zur Verteidigung kann ich nur vorbringen, in der Nähe der hiesigen „Albert-Schweitzer-Straße“ zu wohnen. (-: