Nicht schlecht, aber nicht gut genug

… ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.  Um aber einmal auf die mir von hier (immer noch Bangladesh) etwas falsch laufenden Medienberichterstattung zu entgegnen, will ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht überhaupt nicht über die Rechtmäßigkeit der Beobachtung von Abgeordneten entschieden wurde. Es wurde lediglich darüber entschieden, ob die Beantwortung einer Kleinen Anfrage rechtmäßig war.

War sie nicht, sagt das Gericht. Das ist gut so. Sinnvoll wäre es aber, wenn das Bundesverfassungsgericht endlich über die Klage der Fraktion DIE LINKE entscheiden würde, die sich explizit gegen die Abgeordnetenüberwachung richtet. Am besten wäre es, wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben würde und endlich die Überwachung der Abgeordneten einstellt.

Perspektivisch -so zum Glück auch unser Wahlprogramm- gehören Geheimdienste eh abgeschafft. Sie sind nicht demokratisch kontrollierbar.

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