Die Expertenkommission beim Bundesjustizministerium hat ihre Vorschläge zur Reform der Tötungsdelikte veröffentlicht.
Die Einsetzung einer solchen Kommission habe ich begrüßt. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, der mehr als eine Reform der Tötungsdelikte wollte. Mit dem Antrag wollte die Fraktion eine Kommission, die das Strafrecht sprachlich von NS-Normen, insbesondere von Gesinnungsmerkmalen, bereinigt. Wir formulierten damals: „Als Problem stellen sich vor allem Tatbestandsformulierungen dar, die Gesinnungsmerkmale enthalten und damit tätertypische Verhaltensweisen und eben nicht die Tatbegehung an sich unter Strafe stellen. Die Besonderheit bei den Gesinnungsmerkmalen liegt darin, dass es sich bei ihnen um mit Wertungen versehene Tatbestandsmerkmale handelt.“ Über das Problem der Unterscheidung von Mord- und Totschlag habe ich bereits hier ausführlich geschrieben und auch auf eine Kleine Anfrage verwiesen.
Zu welchem Ergebnis kommt nun aber die Expertenkommission? „Einigkeit herrschte darüber, dass der Gesetzgeber bei der Reform der Tötungsdelikte die auf eine Tätertypologie hinweisende Terminologie des geltenden…