Die Expertenkommission beim Bundesjustizministerium hat ihre Vorschläge zur Reform der Tötungsdelikte veröffentlicht.

Die Einsetzung einer solchen Kommission habe ich begrüßt. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, der mehr als eine Reform der Tötungsdelikte wollte. Mit dem Antrag wollte die Fraktion eine Kommission, die das Strafrecht sprachlich von NS-Normen, insbesondere von Gesinnungsmerkmalen, bereinigt. Wir formulierten damals: „Als Problem stellen sich vor allem Tatbestandsformulierungen dar, die Gesinnungsmerkmale enthalten und damit tätertypische Verhaltensweisen und eben nicht die Tatbegehung an sich unter Strafe stellen. Die Besonderheit bei den Gesinnungsmerkmalen liegt darin, dass es sich bei ihnen um mit Wertungen versehene Tatbestandsmerkmale handelt.“ Über das Problem der Unterscheidung von Mord- und Totschlag habe ich bereits hier ausführlich geschrieben und auch auf eine Kleine Anfrage verwiesen.

Zu welchem Ergebnis kommt nun aber die Expertenkommission? „Einigkeit herrschte darüber, dass der Gesetzgeber bei der Reform der Tötungsdelikte die auf eine Tätertypologie hinweisende Terminologie des geltenden…

Eine Oppositionspartei im Bundestag muss sich immer wieder die Frage stellen, was sie eigentlich parlamentarisch so erreichen kann. Für einen Antrag oder eigenen Gesetzentwurf bekommt sie im Parlament so gut wie nie eine Mehrheit. Mit einer einer solchen parlamentarischen Initiative kann sie maximal Haltung zeigen und im allerbesten Fall eine Debatte anstoßen. Warum Parlamentarismus der an festgezurrten Koalitionskorsetten hängt ein Problem ist, das habe ich unter anderem hier aufgeschrieben. Aber das ist eine andere Geschichte.

Zu den klassischen Minderheitenrechten in einem Parlament gehören die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen. In Untersuchungsausschüssen werden Missstände untersucht, in Enquetekommissionen soll jenseits aktueller Politik über Themen diskutiert und sollen Handlungsempfehlungen entworfen werden. Das mit den Missständen durch Untersuchungsausschüsse aufdecken geschieht mal mehr und mal weniger gut. Meist nur kurz ist das mediale Interesse an Untersuchungsausschüssen und ihre Beschlussempfehlungen bleiben häufig ungehört. Oder erinnert sich noch jemand an die Beschlussempfehlung des BND-Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode? Die Seiten 346 bis 349 beschäftigen…

Wenn wir Abgeordneten nicht die sog. Sitzungswoche haben, haben wir Wahlkreiswoche. In der Wahlkreiswoche versuche ich möglichst viele Projekte, Vereine und Initiativen zu treffen und das eine oder andere in Ruhe zu lesen. In der Woche vom 16.-21. Februar habe ich mich vor allem mit Projekten, Vereinen und Initiativen getroffen die zum Thema Mieten arbeiten. Damals wusste ich noch nicht, dass die sog. Mietpreisbremse wenig später beschlossen werden sollte, zu der ich im Plenum des Bundestages geredet habe. Die damalige Woche erinnerte mich aber an die Auseinandersetzung um das Mietrechtsänderungsgesetz aus der letzten Wahlperiode des Bundestages und dort um die Auseinandersetzung um die Sicherheitsleistung und die Räumung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Vor allem erinnerten mich die Gespräche aber daran, dass ich nachfragen wollte, was die Folgen der damaligen Gesetzesänderung sind.

Der damalige Gesetzesentwurf lag im August 2012 vor. In der ersten Lesung habe ich in meiner damaligen Rede bereits auf dieses Problem…

Der Generalbundesanwalt Herr Range war heute im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz um diesen zu informieren, ob und welche Ermittlungen er in der Ausspähaffäre einleiten möchte. Ich spreche bewusst von Ausspähaffäre. Der Begriff NSA-Affäre greift nämlich zu kurz. Mindestens der GCHQ ist nämlich auch beteiligt und ich gehe davon aus, dass die Deutschen Geheimdienste ebenfalls Beteiligte der Affäre sind.

In der vergangenen Nacht hat die Süddeutsche bereits darüber informiert, dass der Generalbundesanwalt wegen des Ausspähens der Kanzlerin eine Ermittlungsverfahren einleiten wird, nicht aber wegen des Ausspähens der Daten von Millionen Einwohner/innen Deutschlands. Es lag also ein wenig Spannung in der Luft, ob diese Informationen stimmen und ob Herr Range dem Rechtsausschuss noch weitere Informationen geben wird.

Doch bevor es dazu kam, gab es eine ca. 40 minütige, teils erhitzte Debatte, die sich am Antrag der LINKEN entzündete ein Wortprotokoll diese Tagesordnungspunktes zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt. Mir ging es bei dem Antrag…

Arbeitnehmer/innen-rechte in Sozialen Netzwerken ist ein relativ neues Thema. Wenn bislang von Arbeitnehmerdatenschutz die Rede war, ging es meist um die Frage, welche Daten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses über Arbeitnehmer/innen erhoben werden dürfen und welche nicht, sowie um die Frage welche Daten Arbeitgeber/innen vor Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses von potentiellen Arbeitnehmer/innen erheben dürfen.

Doch mit der Zeit der sog. Sozialen Netzwerke stellen sich neue Fragen. Die Politik und die Juristerei laufen den Veränderungen mal wieder hinterher. Die Rechtsprechung zur Frage was Arbeitgeber/innen in Sozialen Netzwerken an Daten über Arbeitnehmer/innen erheben dürfen, insbesondere an welcher Stelle sie auf Grund von Äußerungen der Arbeitnehmer/innen arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen können, ist unterschiedlich. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Dafür gibt es an der einen oder anderen Stelle Informationen darüber, dass Arbeitnehmer/innen zum Beispiel gekündigt wurden, weil sie Beiträge des eigenen Ehemanns „geliked“ haben.

Ich selbst habe einen Twitteraccount und eine offizielle Facebookseite. Für Äußerungen auf diesen zwei Kanälen, ebenso…

In der letzten Legislaturperiode hatte die LINKE im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften eingebracht. Der Gesetzentwurf scheiterte.

Neue Legislaturperiode, neues Glück dachte ich mir. Also fragte ich mit meiner Fraktion zunächst noch die alte Regierung ob sie vielleicht vorhat die Staatsleistungen abzulösen. Hat sie nicht. Na gut, war ja wenig überraschend.

Nach Bildung der Großen Koalition und nachdem ein wenig Bewegung ins Spiel gegekommen war, fragten wir erneut nach. Doch -das Neue Deuschland berichtet heute auf Seite 5 exclusiv- auch die Große Koalition lehnt sich zurück und will nichts tun. In der Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung, sie sehe keinen Handlungsbedarf für nichts.

Und das regt mich nun wirklich auf. Mal abgesehen davon, das die 480 Millionen Euro deutlich sinnvoller ausgegeben werden können, finde ich es einen richtigen Hammer, das hier am Ende nichts anderes gesagt wird als: „Wir scheißen auf einen…

Meine Fraktion hat eine Kleine Anfrage gestellt in der es um die Unabhängigkeit der Justiz geht. Die Bundesregierung hat geantwortet.

Bevor ich im Einzelnen etwas zu den Punkten schreiben will, kann ich feststellen, das zum wiederholten Mal die Antwort aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sich weitestgehend auf die Wiedergabe von Gesetzestexten bezieht. Lesen kann ich aber noch alleine. Wenn ich an ein Ministerium frage, dann frage ich nach einer politischen Bewertung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt insgesamt ein unterkomplexes Problembewußtsein für die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen.

Fangen wir mal mit dem Komplex Nebenverdienste an. Am Donnerstag  hat die Wirtschaftswoche in einem Artikel über fragwürdige Nebenverdienste 2012 berichtet.  Für das Jahr 2013 ergeben sich die Zahlen der Bundesrichter/innen mit Nebenverdiensten aus der Antwort auf die Kleine Anfrage. Es sind 308 Bundesrichter/innen die eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, einschließlich der Gerichtspräsidenten/innen. Die Bundesregierung verweist auf die Verordnung über die…

Was macht eigentlich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus? Der Unterschied liegt nicht darin, dass der Täter/die Täterin einen Menschen getötet hat. Der Unterschied liegt zum einen in der auf die Tat folgenden Strafe (für Mord gibt es nach § 211 Abs. 1 StGB lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren) und zum anderen in der Tatausführung. Totschläger/in ist wer einen Menschen tötet ohne Mörder/in zu sein. Und Mörder/in ist, wer einen Menschen tötet aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. So habe ich es im Studium gelernt. Und ich habe keine Fragen gestellt.

Was zumindest in meinem Studium keine Rolle gespielt hat, war die Tatsache, das die heute geltende Fassung des Mordparagrafen aus dem Jahr 1941 stammt. Im Jahr 1871 wurde wohl wegen Mordes…

Zu einem meiner verrückten 😉 Hobbys zählt ja das Wahlrecht. In der letzten Wahlperiode des Bundestages ging es eher um das Wahlgesetz und das Wahlverfahren. Es ist -zum meinem Bedauern- nicht davon auszugehen, dass es in dieser Legislaturperiode außer beim Parlamentspräsidenten Lammert und mir ein Bedürfnis gibt, das Wahlverfahren noch einmal zu thematisieren. Schade, denn ich finde ja immer noch, das ein Einstimmenwahlrecht bei Verhältniswahl mit Veränderungsmöglichkeit der Parteilisten das gerechteste und juristisch auch sauberste Wahlverfahren ist.

Unterhalb des Wahlgesetzes gibt es wohl aber doch Veränderungsbedarf.  So interpretiere ich jedenfalls die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN. Bevor der Veränderungsbedarf aber endgültig festgestellt werden kann, werden noch weitere Fragen notwendig sein.

Doch zunächst noch einmal zum Bundeswahlgesetz, jenseits des Sitzuzuteilungsverfahrens. In der vergangenen Legislaturperiode wurde ja der § 12 BWahlG  mit den Stimmen aller Fraktionen verändert. Dabei geht es um das Wahlrecht für sog. Auslandsdeutsche.  Insbesondere die Nummer 2…

… aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. Über die Hintergründe der Kleinen Anfrage habe ich hier bereits ausführlich geschrieben.

Die Antwort der Bundesregierung, über die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ernüchternd. Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung“ hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die…