Mindestens § 219a StGB streichen!

Das darf doch wohl nicht wahr sein, dachte ich mir, als ich diesen Beitrag las. Die Staatsanwaltschaft Gießen sieht einen Verstoß gegen § 219a StGB, weil eine Ärztin auf ihrer Internetseite das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ stehen hat. Und wer das Wort anklickt, der erhält per E-Mail weitere Informationen. Das sei möglicherweise Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ich finde, das ist aus vielerlei Sicht einfach irre. Da wäre zunächst die politische Dimension. Es wird allerorts -meist zu Recht- über eine Überlastung der Justiz geklagt. Solange sich Staatsanwaltschaften und Gerichte mit solchen Ermittlungen, Anklagen und Gerichtsverfahren herumstreiten, hat das wenig Überzeugungskraft. Es kommt aber noch Continue Reading →