Das darf doch wohl nicht wahr sein, dachte ich mir, als ich diesen Beitrag las. Die Staatsanwaltschaft Gießen sieht einen Verstoß gegen § 219a StGB, weil eine Ärztin auf ihrer Internetseite das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ stehen hat. Und wer das Wort anklickt, der erhält per E-Mail weitere Informationen. Das sei möglicherweise Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ich finde, das ist aus vielerlei Sicht einfach irre.
Da wäre zunächst die politische Dimension. Es wird allerorts -meist zu Recht- über eine Überlastung der Justiz geklagt. Solange sich Staatsanwaltschaften und Gerichte mit solchen Ermittlungen, Anklagen und Gerichtsverfahren herumstreiten, hat das wenig Überzeugungskraft. Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu. Die Frage, ob eine Schwangerschaft ausgetragen wird oder nicht, diese Entscheidung fällt die schwangere Frau. Es ist ihr Körper, es ist ihr Leben. Es ist schon ein wenig bigott, Frauen zur Austragung einer Schwangerschaft zwingen zu wollen und gleichzeitig tatenlos zuzusehen, wie Kinder ein immer größer werdendes Armutsrisiko für die Eltern,…