Seelenlos bürokratisch Existenzminimum relativiert

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2026 zum Asylbewerberleistungsgesetz bestätigt leider den eingeschlagenen Weg zur Relativierung des „menschenwürdigen Existenzminimums“. Nicht nur, dass es erneut hinsichtlich des Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers eine Differenzierung zwischen „physischer Existenz“ und „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zulässt (Ls. 2.a)), diesmal wird auch die eigentlich nicht migrationspolitisch relativierbare Menschwürde relativert. Insoweit verblasst, dass das BVerfG entschieden hat, dass die Leistungen ab September 2018 auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008 nicht mehr auf einer hinreichend aktuellen Datengrundlage beruhten und damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen in der Gesamtschau nicht mehr gewahr waren (Rn. 114) Continue Reading →

Ja-Lösung besser Nein-Lösung?

Die „Nein heißt Nein“-Regelung im Sexualstrafrecht wurde gegen nicht unerheblichen Widerstand im Jahr 2016 vom Bundestag beschlossen. Schon zu dieser Zeit und auch aktuell wird stattdessen für eine „Ja heißt Ja“-Lösung geworben. In einer aufgeklärten humanistischen Gesellschaft sollte es eigentlich überhaupt keine Debatte mehr geben, dass sexuelle Handlungen nur einvernehmlich stattfinden. Es sollte einfach eine Selbstverständlichkeit sein. Von einem solchen Zustand sind wir aber noch sehr weit entfernt. Viel zu häufig verstehen insbesondere Männer eine Frau als Eigentum, über deren Körper und über die  sie verfügen dürfen. Dieser Zustand wird nicht allein mit Strafrecht änderbar sein. Für eine Änderung bedarf Continue Reading →