Diese Woche stand ganz im Zeichen der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Am Montag erfuhr ich, dass die VDS am Freitag im Bundestag abschließend debattiert werden sollte. Und am Dienstag, dass ich 10 Minuten dazu reden sollte.

Was danach, vor allem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geschah, ist hier und hier nachlesbar. Meine Rede zum Thema VDS kann hier angeschaut werden. Und wer lieber lesen will, hier ist sie:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist. Was heißt das konkret? Bisher dürfen Telekommunikationsanbieter zu Abrechnungszwecken Daten speichern. (Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Das dürfen sie immer noch!) Dürfen heißt aber nicht müssen, und so können die Telekommunikationsanbieter auch darauf verzichten, wenn sie wollen, zum Beispiel wenn sie ein datenschutzfreundliches Geschäftsmodell anbieten wollen. Wenn die Vorratsdatenspeicherung durchkommt, dann müssen sie aber Daten speichern. Sie dürfen gerade nicht darauf verzichten. Was wird nun wie lange gespeichert? Verkehrsdaten für zehn…