Bevor es ein paar wenige Tage in den Urlaub geht, ein kleiner Rückblick auf das Jahr 2015. Es war -wie die Jahre zuvor- ein Pendeln zwischen Digitaler Politik und Rechtspolitik. Manchmal überschneidet sich das ja auch. Natürlich gab es auch jede Menge innerparteilicher Debatten, es gab Griechenland, die widerlichen Fratzen von Pegida und AfD und viel Solidarität mit Geflüchteten.

Januar

Es ging um Pegida (einmal hier und einmal hier) um Blasphemie und denunziatorische Kommunikation.

Februar

Die Debatten um Karenzzeiten und Griechenland standen auf der Tagesordnung (hier und hier). Griechland wird mich noch bis in den August hinein beschäftigen.

März

Der März war ein digitaler Monat. Erst die Digitalisierung der Landwirtschaft, denn die Störerhaftung und schließlich ein Buch zu digitalen Dimension der Grundrechte. Die Störerhaftung ist noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2016 wird das Thema also wieder aufgerufen.

April

Eigentlich…

Mit eine Delegation des Ausschusses Digitale Agenda befinde ich mich auf Dienstreise. Seit Sonntag Abend weilen wir in Finnland, am Mittwoch geht es bis Freitag dann noch nach Estland. Bereits am Sonntag Abend verständigte sich die Reisegruppe auf den Reisehashtag #adafinest.

Nach einem Termin bei der Deutschen Botschaft in Helsinki ging es zunächst in das Ministerium für Transport und Kommunikation. Hier war für mich vor allem das Projekt „Breitband für Alle“ interessant. Offensichtlich -so entnehme ich einem Beitrag von Tabea Rößner– sollen ja morgen auch in Deutschland die Breitbandförderkritierien vorgestellt werden.  Nach Aussagen unserer finnischen Gesprächspartner besaßen per 01.01.2015 in Finnland 46% der Haushalte einen Glasfaseranschluss. Parallel würde sich aber auch der Kabelanschluss entwickeln. Es gibt wohl eine Vereinbarung, nach der die Stromgesellschaften anbieten müssen, auch Erdkabel für Glasfaserkabel mit zu verlegen. Dies laufe allerdings nicht problemlos, denn Termin- und Zeitplan der Stromgesellschaften stimmen nicht immer mit dem Bedarf der Telekommunikationsanbieter überein. Auch in…

Diese Woche stand ganz im Zeichen der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Am Montag erfuhr ich, dass die VDS am Freitag im Bundestag abschließend debattiert werden sollte. Und am Dienstag, dass ich 10 Minuten dazu reden sollte.

Was danach, vor allem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geschah, ist hier und hier nachlesbar. Meine Rede zum Thema VDS kann hier angeschaut werden. Und wer lieber lesen will, hier ist sie:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist. Was heißt das konkret? Bisher dürfen Telekommunikationsanbieter zu Abrechnungszwecken Daten speichern. (Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Das dürfen sie immer noch!) Dürfen heißt aber nicht müssen, und so können die Telekommunikationsanbieter auch darauf verzichten, wenn sie wollen, zum Beispiel wenn sie ein datenschutzfreundliches Geschäftsmodell anbieten wollen. Wenn die Vorratsdatenspeicherung durchkommt, dann müssen sie aber Daten speichern. Sie dürfen gerade nicht darauf verzichten. Was wird nun wie lange gespeichert? Verkehrsdaten für zehn…

55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte.

Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010 hat dieses -bedauerlicherweise- die VDS nicht komplett für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die konkrete damals geregelte VDS. Damals urteilte es: „Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, (…) ist mit Art.  10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“  Im zweiten Entscheidungssatz heißt es dann: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt“. Und im fünften…

Der Europäische Gerichtshof hat heute über die Vorratsdatenspeicherung geurteilt.

Soweit ich das auf die schnelle -ich muss jetzt ins Plenum des Bundestages – richtig gelesen habe, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Europäischem Recht nicht vereinbar ist.In der Entscheidung heißt es: „Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist ungültig.“

Das ist außerordentlich zu begrüßen. Zuzustimmen ist dem EuGH, wenn er in Rdn. 34 formuliert:  „Daraus folgt, dass die den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste und den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes durch die Art.3 und 6 der Richtlinie 2006/24 auferlegte Pflicht, die in Art.5 dieser Richtlinie aufgeführten Daten über das Privatleben einer Person und ihre Kommunikationsvorgänge während eines bestimmten Zeitraums auf Vorrat zu speichern, als solche einen Eingriff…

Der  Justizminister hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für dieses Jahr vorgestellt. Das ist gut. Was in den ersten 100 Tagen geschehen soll ist ja bekannt (Mietpreisbremschen, Sukzessivadoption, Frauenquote). Bis zur Sommerpause soll noch die Umsetzung der rechtspolitischen Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses hinzukommen, ein Sachverständigenrat Verbraucherschutz und eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des EuGH (dazu gleich mehr).  Für 2014 stehen weitere Themen wie z.B.  Korruption im Gesundheitswesen, Anti-Doping-Gesetz, Unternehmensstrafrecht und die Reform der §§ 211, 212 StGB (Mord/Totschlag) an.

Erfreulich -für die Netzpolitikerin- war der Hinweis, im Urheberrecht sei viel liegengeblieben und deshalb werde dieses Thema die gesamte Legislatur über bearbeitet werden. Erfreulich deshalb, weil damit das Thema bearbeitet wird. Ob die Ergebnisse dann erfreulich sein werden, das werden wir mal sehen.

Der Justizminister stellte auf Nachfrage klar, die Evaluierung des strafrechtlichen Deals habe noch nicht begonnen.

Eigentlich hatte ich mich ja gefreut, dass der Justizminister meinen Vorschlag aus der Debatte…

Die Vorratsdatenspeicherung steht im Koalitionsvertrag der vermutlichen Großen Koalition. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010 gab es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 die Frage, ob die EU-Richtlinie Vorrang hat nicht behandelt, weil es nach seiner Meinung darauf nicht ankam. Denn, so das Bundesverfassungsgericht -bedauerlicherweise- eine „sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesverfassungsgericht damals entsprechend des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gefordert, „dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.“

Schon das Bundesverfassungsgericht hat also die Vorratsdatenspeicherung an sich nicht für…

… zwischen CDU/CSU und SPD liegt nunmehr vor und wurde schon mehrfach verlinkt. Auch erste Einschätzungen liegen vor. Ich habe mich bisher mit einer Bewertung zurückgehalten, weil ich erst die 185 Seiten durcharbeiten wollte.

Am Anfang will ich eine Bemerkung machen, die vielleicht Streit auslöst. Ich weiß, dass Koalitionsverträge Kompromisse sind. Und im Interesse einer fairen Auseinandersetzung sollte berücksichtigt werden, dass niemand in einer Koalition 100% seiner Forderungen aus dem Wahlkampf umsetzen kann. Reflexhaftes reagieren oder beschimpfen hilft deshalb nicht weiter.

Ich fange deshalb auch mal mit einem Lob an. Das Thema Digitalisierung der Gesellschaft zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag. Das begrüße ich erst einmal ausdrücklich, denn es zeigt das das Thema Netzpolitik ein Querschnittsthema ist. Später werde ich noch detailliert auf das Thema eingehen.

Bei der Durchsicht der Koalitionsvereinbarung will ich mal mit einer Kleinigkeit anfangen. Ich unterstelle mal, dass es keine Absicht ist, wenn in folgender Passage Flüchtlinge…

Am Samstag tagte erneut der Parteivorstand. Weil ich im Rahmen des Wahlkampfes an der der „Lange Nacht der Religionen“ teilgenommen habe, musste ich die Parteivorstandssitzung -erstmalig seit seiner Wahl- bereits vorfristig verlassen.  Daraus ergibt sich aber auch, dass ich hier nur einen Teil der Vorstandssitzung wiedergeben kann.

Am Anfang stand selbstverständlich eine Gedenkminute für Lothar Bisky. Mir zumindest fiel es unglaublich schwer danach in die Verständigung zur Aktuellen Situation einzusteigen. Der Parteivorstand verabschiedete neben einer Erklärung „Mehr Gleichheit wagen: Sittenwidrige Löhne per Gesetz verbieten – Einkommensgerechtigkeit herstellen.“ (einstimmig beschlossen), einen Aufruf zum Weltfriedenstag und einen Aufruf zum Aktionstag „UmFAIRteilen„. Auf Inititiative von Dominic Heilig, Klaus Lederer und mir beschloss der Parteivorstand die Unterstützung der Demonstration „Freiheit statt Angst“.  In dem Aufruf heißt es u.a.: „Wer mit wem und worüber kommuniziert geht außer den Betroffenen niemanden etwas an. Weder private Konzerne noch staatliche Behörden haben ein Recht, Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.…

Herr Albrecht vom MPI (Max-Planck-Institut) besuchte heute den Rechtsausschuss um mit den Abgeordneten über die Studie des Institutes „Schutzlücke durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“ zu reden.

Herr Albrecht machte sehr deutlich, dass es sich bei der Studie nicht um eine handelt, die rechtspolitische Schlussfolgerungen vorschlägt. Sie nimmt lediglich Bezug auf den rechtspolitischen Diskurs und hat versucht den jeweiligen Argumenten empirisch nachzugehen. Den Diskurs skizzierte er mit zwei Positionen. Auf der einen Seite stehen die, die meinen in bestimmten Fällen wäre der Zugriff auf im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasste Daten notwendig und hilfreich gewesen. Diese Argumentation aber stehe -so Albrecht- unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich Verbindungsdaten angefallen wären, diese auch hätten verwendet werden dürfen und schließlich auch einer Person zugeordnet hätten werden können. Der zweite Argumentationsstrang läuft darauf hinaus, dass versucht wird darzulegen, was eine fehlende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung alles verhindert hätte. Allerdings, so sein Einwand, ergibt sich auf der Aggregationsebene diesbezüglich kein Erfolg. Interessant…