Diese Woche stand ganz im Zeichen der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Am Montag erfuhr ich, dass die VDS am Freitag im Bundestag abschließend debattiert werden sollte. Und am Dienstag, dass ich 10 Minuten dazu reden sollte.

Was danach, vor allem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geschah, ist hier und hier nachlesbar. Meine Rede zum Thema VDS kann hier angeschaut werden. Und wer lieber lesen will, hier ist sie:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist. Was heißt das konkret? Bisher dürfen Telekommunikationsanbieter zu Abrechnungszwecken Daten speichern. (Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Das dürfen sie immer noch!) Dürfen heißt aber nicht müssen, und so können die Telekommunikationsanbieter auch darauf verzichten, wenn sie wollen, zum Beispiel wenn sie ein datenschutzfreundliches Geschäftsmodell anbieten wollen. Wenn die Vorratsdatenspeicherung durchkommt, dann müssen sie aber Daten speichern. Sie dürfen gerade nicht darauf verzichten. Was wird nun wie lange gespeichert? Verkehrsdaten für zehn…

Ich bin für die Ehe für Alle. Mir ist egal und der Gesellschaft sollte es egal sein, wer wen heiratet. Ob Mann Mann oder Frau Frau oder Frau Mann. Es gibt aus meiner Sicht nicht einen einzigen Grund, warum sich die Gesellschaft in diese Frage ausgrenzend einmischt. Sie sollte einfach die Ehe für Alle zulassen.

Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung. Denn eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern halte ich mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar.

Im Regelfall bekomme ich Pickel und renne schreiend weg, wenn irgendjemand wieder einen neuen Straftatbestand einführen will. Zu wenig wird mir geschaut, ob das vorhandene Strafrecht ausreichend ist. Zu wenig wird mir überlegt, ob abweichendem Verhalten immer mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden muss.  Zu wenig wird beachtet das Strafrecht immer nur Ultima Ratio sein kann. Und zu wenig wird beachtet, das Strafrecht im Zweifelsfall am Ende auch Knast bedeutet. Und Knast…

55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte.

Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010 hat dieses -bedauerlicherweise- die VDS nicht komplett für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die konkrete damals geregelte VDS. Damals urteilte es: „Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, (…) ist mit Art.  10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“  Im zweiten Entscheidungssatz heißt es dann: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt“. Und im fünften…