Trägervielfalt vs. Chancengleichheit beim Kita-Zugang (Teil II)

Bereits hier habe ich etwas zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage Trägervielfalt und Zuzahlungen in Kitas in Berlin geschrieben. Nunmehr liegen die Urteilsgründe vor. Sie überzeugen mich nicht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) urteilte: „Die mit der Regelung im Land Berlin (Anlage 10 Abs. 6 letzter Spiegelstrich i. V. m. § 7 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen vom 25. Mai 2018) verbundene Ungleichbehandlung ist unangemessen, weil sie das Rechtsgut der Trägerpluralität bei Überschreiten der Zuzahlungshöchstgrenze ausnahmslos zurücktreten lässt und nicht berücksichtigt, ob der jeweilige freie Träger zur Verwirklichung seiner gewählten pädagogischen Zielsetzung zwingend auf eigene Einnahmen angewiesen ist, die er durch Continue Reading →