Von B über A zu V

Die Buchstaben stehen für Bekenntnis, Aufklärung und Veränderung. Es geht mal wieder um Politik.

Bekenntnisse sind für Politik wichtig. Denn aus Bekenntnissen, also Erklärungen wofür eine politische Formation steht, sollten sich die jeweils konkreten Handlungen ableiten. Bekenntnisse allein reichen aber nicht aus. Aus meiner Sicht. Die Kunst von Politik ist nämlich den Schritt vom Bekenntnis zur konkreten Veränderung zu gehen. Und das geht meines Erachtens nur über Aufklärung. Aufklärung über konkrete Handlungsmöglichkeiten und eben auch Grenzen von Handlungsmöglichkeiten. Denn wenn Grenzen erkannt werden, dann kann gemeinsam versucht werden diese zu verschieben und den politischen Handlungsrahmen zu erweitern.

Daraus folgt nun aber, dass aus meiner Sicht jedes Bekenntnis auch mit einem Plan oder einer Idee verbunden sein muss, wie das Bekenntnis umgesetzt werden kann. Denn nur das Bekenntnis wird nicht zu einer Veränderung führen. Im Gegenteil. Ich fürchte sogar, dass allein ein Bekenntnis ohne Umsetzungsperspektive zu einer Abkehr von Demokratie führt. Denn wenn das Bekenntnis nicht umgesetzt wird, kommt es zu Enttäuschungen.

Zu abstrakt? Ich versuche es konkreter zu machen. An zwei konkreten Beispielen.

Beispiel 1:

Es ist vollkommen unstreitig, dass die rechten Anschlagsserie in Neukölln aufgeklärt gehört. Das ist von Vertreter*innen der LINKEN immer wieder thematisiert worden und deshalb sind sich in der LINKEN auch alle einig, dass es eines Untersuchungsausschusses bedarf. Bislang war dieser allerdings nicht durchsetzbar. Glücklicherweise kommt nun aber Bewegung in die Sache und es gibt eine externe Ermittlung. Aus deren Ergebnissen sollte zwingend ein Untersuchungsausschuss folgen. Soweit so gut.

Nun wurde auf dem Landesparteitag der LINKEN diese Forderung erneuert. Das Bekenntnis zum Untersuchungsausschuss, welches vollkommen unstreitig ist, wird nun aber mit der Erwartung verknüpft, dass dieser zeitnah eingesetzt wird. Und jetzt sind wir beim Punkt Aufklärung. Die Regelungen für einen Untersuchungsausschuss sind im § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes Berlin klar benannt:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Einsetzung erfolgt durch Beschluss des Abgeordnetenhauses.

Damit ist klar, für einen Untersuchungsausschuss bedarf es mindestens ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Dieses Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stellt die LINKE nicht. Es bedarf also mehr Abgeordneter als die der LINKEN um zum Untersuchungsausschuss zu kommen. Nun kommt hinzu, dass die Koalitionsverträge überall leider so sind, dass mit ihnen vereinbart wird, dass die Koalitionspartner nur gemeinsam Anträge einbringen und nicht gegeneinander stimmen. Das kann man jetzt alles blöd finden, es gilt aber mit diesen realen Handlungsrahmen solange umzugehen, bis diese geändert sind – wenn sie denn geändert werden sollen. Natürlich kann die LINKE theoretisch allein einen Untersuchungsausschuss beantragen, er kommt dann nur nicht. Konkret kommt ein weiteres ganz reales Problem dazu. Mal angenommen es kommt recht schnell zu der erforderlichen Mehrheit, dann könnte frühestens im September ein derartiger Beschluss im Abgeordnetenhaus gefällt werden, der aber bereits den ganz konkreten Untersuchungsauftrag beinhalten muss. Und zwar sehr detailliert. Mein erster Einwand wäre nun, dass möglicherweise die externe Untersuchung zu Ergebnissen führt, die im Untersuchungsauftrag berücksichtigt werden könnten, allerdings muss dazu das Ergebnis der externen Untersuchung vorliegen. Dagegen könnte nun eingewendet werden, die Ergebnisse können in der nächsten Legislaturperiode verwendet werden. Dieser Einwand ist durchaus richtig, es bleibt dann aber die Frage warum parallel gearbeitet werden soll. Einen zentraleren Einwand finde ich aber die Frage, ob denn bei einer Einsetzung im September -was schon sehr optimistisch ist- und damit in der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode, die rechte Anschlagsserie tatsächlich aufgeklärt werden kann oder ob das Problem nicht umfassender und größer ist und deshalb mehr Zeit benötigt. Kurz und gut: Wenn der Untersuchungsauftrag mehr sein soll als ein Bekenntnis, dann sollte, auch um Enttäuschungen zu vermeiden, eher jetzt daran gearbeitet werden, dass unmittelbar nach der nächsten Wahl und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der externen Untersuchung der Untersuchungsausschuss eingesetzt werden kann.

Beispiel 2:

Es ist völlig korrekt und sinnvoll, dass Initiativen die eine spezielles Interesse verfolgen auch Parteien vor sich hertreiben. Eine Partei wiederum ist keine Bewegung und kann auch nicht Sprachrohr einer Bewegung sein. Weil sie einen umfassenderen Anspruch hat und es ihre Aufgabe ist, unterschiedliche Interessen abzuwägen, zu gewichten und zu einem Kompromiss zusammenzuführen. Wir sehen das immer wieder wenn z.B. ökologische Interessen in Gegensatz zu Interessen an Erwerbsarbeitsplätzen stehen. Oder wenn es sinnvoll im Sinne von Barrierefreiheit ist, Fahrstühle in Häuser zu bauen, dies dann aber als Modernisierung auf die Miete einwirkt.

Nun gibt es in Berlin ein konkretes Beispiel mit dem sog. Signa Deal. Hier gibt es einen sog. LOI (Letter of Intent). Auf der einen Seite werden der Signa Gruppe dabei Rechte zugestanden und auf der anderen Seite muss diese sich zu bestimmten Dingen verpflichten. In diesem Fall darf die Signa-Gruppe Hochhäuser bauen und muss auf der anderen Seite Erwerbsarbeitsplätze, insbesondere für Frauen über 50 Jahre aus dem Einzelhandel, sichern. Besondere Aufregung hat dabei Karstadt am Hermannplatz hervorgerufen. Dazu heißt es im LOI auf Seite 4:

Für das Projekt soll durch den Senat in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirk ein vorhabenbezogener  Bebauungsplan aufgestellt werden. 
Um aufbauend auf den bisherigen Erörterungen mit Behörden, Zivilgesellschaft und Politik eine zügige Entscheidung über das Projekt zu erreichen, wird ausgehend von dem von SIGNA vorgelegten Konzept ein zügiges Masterplan-Verfahren unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchgeführt. Daran werden sich neben SIGNA die beiden Bezirke, die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe als auch die Senatskanzlei beteiligen. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse werden anschließend, noch in dieser Legislaturperiode, in einem separaten Letter of Intent festgehalten.“ 

Nun mag es aus stadtentwicklungspolitischer Sicht, die sich gegen Verdrängung richtet durchaus nachvollziehbar und richtig sein,  den Hochhausbau zu kritisieren. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht wäre aber auch denkbar, sich in das Masterplan-Verfahren einzumischen und damit in den Prozess des zweiten LOI. Denn dieser -so lese ich den LOI- ist der entscheidende LOI für das dann konkrete Vorhaben. Aus einer Sicht wiederum, die sich um Erwerbsarbeitsplätze kümmert, ist das mit der Sicherung von Erwerbsarbeitsplätzen eben die wichtigere Sache. Und so sagt der DGB-Vorsitzende von Berlin-Brandenburg, dass er es falsch finde, die Vereinbarung anzugreifen. Es gibt also ein Dilemma. Für eine LINKE ein doppeltes Dilemma. Dilemma Nr. 1: Wir stehen an der Seite der Bewegungen und Gewerkschaften funktioniert nicht. Denn die einen fordern die Auflösung des Deals und die anderen das Festhalten am Deal. Dilemma Nr. 2: Zwei unterschiedliche berechtigte Interessen stehen gegeneinander. Es muss also zu einer Gewichtung und Bewertung kommen. Es kann natürlich beschlossen werden, dass dieser sog. Deal beendet wird. Das Problem daran ist, ein Parteitagsbeschluss einer Partei wird diesen Deal nicht beenden. Dazu ist in einer Koalition die Einigung in dieser notwendig. Eine solche Einigung kann man versuchen, aber wenn das nicht gelingt, was dann? Und wenn es gelingt, wer redet mit den Betroffenen, deren Erwerbsarbeitsplätze wegfallen? Es wäre aber auch möglich gewesen zu sagen, dass der sog. Deal doof ist und gemeinsam nach Wegen gesucht wird, nicht wieder in eine solche Situation der Erpressung zu kommen. Gleichzeitig hätte die Zivilgesellschaft aufgefordert werden können, sich in das Masterplan-Verfahren einzumischen um dort dieses und jenes zu erreichen (Ausweitung des gemeinwohlorientierten Angebots, Vorgaben zu den gebauten Wohnungen), was dann im  zweiten LOI zu vereinbaren wäre. Das klingt nicht so radikal, das stimmt. Aber es lässt die Option auf radikalere Politik zu. Nämlich dann, wenn es gelingt gemeinsam Mechanismen zu entwickeln, wie eine Wiederholung einer solcher Situation vermieden werden kann. Es müsste konkret an einer Veränderung des Handlungsrahmens gearbeitet werden. Das ist nicht leicht, aber mehr Veränderung als ein Bekenntnis.

Warum ich das alles aufschreibe? Weil ich möchte, dass Landesparteitage der LINKEN nicht wie solche der SPD werden. Ein Parteitag beschließt etwas, was als Bekenntnis richtig ist und Erwartungen weckt, die Umsetzung des Bekenntnisses und die Schwierigkeiten, Hürden und Hindernisse werden dabei aber nicht betrachtet. Häufig wird dann schon allein die Benennung von Schwierigkeiten, Hürden oder Hindernissen als Abweichung vom Bekenntnis kritisiert, was wiederum zurückgewiesen wird und so geht das eine Weile. Das alles kostet Kraft, die viel besser investiert wäre in die Frage, was konkret wie getan werden müsste um Schwierigkeiten, Hürden und Hindernisse zu beseitigen. Mit einem Beschluss ohne konkret gangbare Lösungsschritte stehen am Ende Menschen in konkreter Verantwortung, die ein unlösbares Problem eben nicht lösen können. Sie sind frustriert, diejenigen die das Bekenntnis wollten sind frustriert, diejenigen denen eine Lösung suggeriert wurde sind frustriert und diese Frustration wird sich dann gegenseitig um die Ohren gehauen (innerparteiliche Feindbilder werden auch noch schön bestätigt). Am Ende ist viel Frust aber wenig Veränderung. Aber um diese geht es ja eigentlich.

 

 

 

One Reply to “Von B über A zu V”

  1. zu 1:

    Angenommen alle LINKEN Abgeordneten im Abgeordnetenhaus sind geschlossen für den Untersuchungsausschuss: macht 27 Abgeordnete. Ein Viertel von allen 160 Abgeordneten im Abgeordnetenhaus sind 40. Es fehlen somit 13 Abgeordnete für die verfassungsmäßige Einsetzung. Weiterhin sei angenommen alle Neuköllner Abgeordneten von SPD (Böcker-Giannini, Çağlar, Langenbrinck) und GRÜNEN (Kössler, Kofbinger, Kahlefeld, Wesener) stimmten auch dafür, weil deren bezirkliche Partei-Basis erfolgreich Druck mache. Selbst dann fehlten noch 6 Abgeordnete. Es bleibt gespannt abzuwarten, wie die Leute, die einen Untersuchungsausschuss so lautstark fordern, diese Lücke schließen wollen.

    Das Argument es sei zu wenig Zeit da, halte ich für vorgeschoben. Ja, ein Untersuchungsausschuss braucht Zeit. In NRW wurde zuletzt im Mai 2017 gewählt und der Landtag hat noch im Februar 2017 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Nach der Wahl fand dieser Untersuchungsausschuss seine Fortsetzung. Vor der NRW-Wahl gab es einen Zwischenbericht. Wenn also in Berlin der Wille von 40 Abgeordneten vorhanden wäre, könnte ein Untersuchungsausschuss auch kurz ganz vor einer Wahl zu starten. Und ein Bekenntnis zur Weiterführung des Untersuchungsausschusses könnte dann ein Wahlkampf-Thema sein. Dazu ein Auszug aus dem Berliner Untersuchungsausschussgesetz (§33):

    „Ist abzusehen, dass der Untersuchungsausschuss seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann, so hat er dem Abgeordnetenhaus auf Verlangen der Antragsteller rechtzeitig einen Sachstandsbericht über den bisherigen Gang des Verfahrens sowie über die bisherigen Feststellungen vorzulegen.“

    Die LINKE Abgeordnetenhaus-Fraktion könnte nun den Beschluss 16/4/7 umsetzen indem sie symbolisch einen Antragsentwurf ins Netz stellt – mit 27 LINKEN Unterschriften. An SPD-Abgeordnete und GRÜNE Abgeordnete wäre das eine Einladung ebenfalls zu unterschreiben und ggf. Änderungen vorzuschlagen.

    (Ob ein Untersuchungsausschuss in diesem Fall das richtige Mittel ist, ist jedoch eine ganz andere Debatte. Siehe dazu „Das schärfste Holzschwert des Parlamentarismus“)

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