Was früher in der Politik das „auf die Wähler:innen hören“ war, ist heute das „auf die Wissenschaft hören“. Aber was meint das konkret?
Parteien sollen, so Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Das setzt zunächst erst mal voraus, dass Parteien zuhören müssen. Sie sollen sich anhören, was Wähler:innen zu sagen haben und auch was Wissenschaft und Wissenschaftler:innen zu sagen haben. Sie werden dann schnell feststellen, dass es weder DIE Wähler:innen noch DIE Wissenschaft gibt. Wähler:innen haben unterschiedliche Interessen und in der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Wissenschaftszweige und -disziplinen. Diese sehen jeweils zunächst erst mal nur ihren Bereich und schauen zunächst nicht darauf, was die Folgen in anderen Bereichen sind. Das macht auch Sinn.
Politik muss meines Erachtens abwägen. Zwischen den verschiedenen Interessen der Wähler:innen und den verschiedenen Empfehlungen und Erkenntnissen aus der Wissenschaft. Voraussetzung für eine Abwägung ist aber, dass alle wichtigen Informationen bekannt und zur Kenntnis genommen werden. Soll heißen, wer…