Lesenswert: Weißbuch Arbeit 4.0

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach einem Grünbuch nun auch ein Weißbuch zum Thema Arbeit 4.0 vorgestellt.

Wohin die Richtung geht, steht in der Zusammenfassung.

Evolution statt Revolution, das gilt nicht nur für die Gestaltung der digitalen Transformation der Arbeitswelt, sondern auch für Verteilungsfragen (…). … eine ge­sellschaftliche Verständigung zur Weiterentwicklung des Sozialstaats und seiner Sicherungssysteme.“ 

Nun finde ich, im Hinblick auf die Gestaltung der digitalen Transformation und die Verteilungsfrage spricht nichts gegen eine Revolution. Allerdings ist auch eine Evolution besser als nichts und der eine oder andere Vorschlag ist durchaus bedenkens- oder diskutierenswert.

So findet sich auf S. 22 folgende Aussage:

Als Treiber der Innovation spielen neben traditionellen Unternehmen Start­ups eine entscheidende Rolle. Oftmals kaufen größere Unternehmen Start-ups als Innovationstreiber auf oder gründen eigene Abteilungen oder Tochterfirmen als eigenverantwortliche Labore (>Labs<), um neue Ideen zu entwickeln und zu testen. Darüber hinaus ist die staatlich geförderte Forschung von entscheidender Bedeutung.“

Die Analyse teile ich durchaus. Den letzten Satz würde ich aber gern noch mal debattieren. Denn ich lese ihn so, bin mir aber nicht sicher ob er auch so gemeint ist, dass staatlich geförderte Forschung auch Start Ups zu Gute kommen soll. Das finde ich nun auch erst mal nicht per se schlecht. Was aber, wenn die staatliche Förderung ein Unternehmen so attraktiv macht, dass einer der großen Internetkonzerne es erwirbt? Der/Die Gründer*in erhält eine Menge Geld, das sei ihm/ihr auch gegönnt. Aber wenn einer der großen Internetkonzerne von der staatlichen Förderung profitiert, finde ich das nicht angemessen. Denn in diesem Fall dient staatliche Förderung am Ende der Verfestigung einer Machtposition. Da finde ich es lohnend, sich mal Gedanken zu machen, wie mindestens eine angemessene Summe jenseits der Besteuerung auch wieder für Forschung zurückgegeben werden kann.

Auf Seite 32 wird auf einen Aspekt verwiesen, der in der Debatte um Arbeit 4.0 aber auch in der Debatte um gesellschaftliche Veränderungen durch Digitalisierung häufig zu kurz kommt: Der kulturelle Wandel. Im Weißbuch heißt es:

Mit dem Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft verändern sich auch Lebensstile und Werte Wichtige Stichworte hierfür sind Individuali- sierung, veränderte Idealbilder des familiären und gesellschaftlichen Zusammenlebens, Pluralisierung der Lebensentwürfe und der Ansprüche an Arbeit sowie neue Konsumhaltungen.“

Hier stellt sich nicht nur für linke Politik die Frage, ob sie einen solchen Wandel bekämpfen oder gestalten will. Ich wäre für gestalten, denn der Kampf gegen Windmühlen bringt nichts und mit einer Gestaltungsoption gibt es die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass von dem kulturellen Wandel alle profitieren. Was das Weißbuch nicht macht, vielleicht würde das aber auch das Buch überfordern, ist eine Debatte über den Familienbegriff zu beginnen. Denn Familie sollte meiner Meinung nach nicht auf die biologische Familie beschränkt sein, sondern auch die soziale Familie umfassen. Dort wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, da ist auch Familie. Na klar hätte das Folgen zum Beispiel für das Erbrecht, aber die können ja in einer Erbrechtsreform berücksichtigt werden.

Wichtig erscheint mir der aus meiner Sicht zutreffende Absatz auf S. 38:

„..., dass es heute weniger denn je eine homogene >Arbeitnehmersicht< gibt, wie es auch niemals die >Arbeitgebersicht< gibt und gab. Die Menschen in Deutschland haben teils entgegengesetzte, teils aber auch gemeinsame Vorstellungen von einem idealen Arbeitsumfeld und Arbeitsleben.“

Warum ich das hier erwähne? Weil viel zu schnell Vertreter*innen aller politischer Parteien in Pauschalisierungen verfallen und dann von „dem Volk“, „den Arbeitnehmern“ oder „den Arbeitgebern“ sprechen. Ich halte das, mit Verlaub, für Unfug. Es ist eher so wie im Weißbuch geschrieben. Es gibt unterschiedliche Positionen im Volk, bei den Arbeitnehmer*innen und den Arbeitgeber*innen. (Die Keule des fehlenden Klassenstandpunktes und des Revisionismus bitte an dieser Stelle schwingen!).

Mindestens interessant ist die Einteilung und Definition der verschiedenen Plattformen auf S. 56: soziale Kommunikationsplattformen, digitale Marktplätze, Vermittlungsplattformen und Crowdworking-Plattformen. (Wer jetzt dazu mehr wissen will, der/die muss jetzt selbst auf die Seite 56 gehen.) Ergänzt wird diese Einteilung durch eine Definition von Crowdworking auf S. 58/59:

Beim Crowdwork lagern Unternehmen Aufgaben an eine Menge von Personen (>Crowd<) aus. Das Mittel dazu ist ein Aufruf über das Internet, woraufhin registrierte Crowdworkerinnen und Crowdworker diese Aufgaben bearbeiten. Hierbei gibt es wettbewerbsbasierte Modelle, bei denen von allen eingereichten Lösungen nur einzelne Lösungen angenommen werden, und zusammenarbeitsbasierte Modelle, bei denen Aufgaben gemeinschaftlich oder arbeitsteilig gelöst werden. Dabei werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich eingeschätzt. Insofern Crowdworkerinnen und Crowdworker als Selbstständige agieren, ergeben sich hieraus Vor- und Nachteile: hohe Selbstbestimmtheit bei zugleich häufig hoher wirtschaftlicher Beschäftigungs- und Einkommensunsicherheit.  Doch es gibt nicht die Arbeit in der Crowd – das Spektrum reicht von Clickworkerinnen und Clickworkern, die für Centbeträge einfache Aufgaben erledigen, bis zu anspruchsvollen, auch gut bezahlten Tätigkeiten, etwa in der IT-Entwicklung oder im Testing. Je kleinteiliger und abgrenzbarer einzelne Tätigkeitsbereiche und Arbeitspakete dimensioniert sind, desto eher können sie ausgelagert und – Digitalisierbarkeit vorausgesetzt – >crowdgesourced< werden.“

Eines der zentralen und ideologischsten Themen von Arbeit 4.0 wird auf Seite 78 angesprochen: das zeit- und ortsflexible Arbeiten. Ich halte wenig von der pessimistischen und agitatorischen Haltung, eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung nütze nur den Arbeitgebern. Und das nicht nur, weil -siehe weiter oben- es die Arbeitgeber nicht gibt, sondern solche und solche. Eine solche Haltung geht im Übrigen auch davon aus, dass alle Arbeitnehmer*innen das gleiche Interesse im Hinblick auf Arbeitszeiten haben. Haben sie aber nicht (so auch das Weißbuch auf S. 80). Deshalb gilt es aus meiner Sicht Wege zu finden, die zeit- und ortsflexibles Arbeiten ermöglichen, aber eben nicht zur einzigen Option für Arbeitnehmer*innen machen. Wer will soll können, wer nicht will soll nicht müssen. Die Beschreibung des Spannungsfeldes im Weißbuch gefällt mir insofern ganz gut.

Der durch die Digitalisierung verstärkte Trend zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten bietet die Chancen auf ein selbstbestimmteres Arbeiten, neue Vereinbarkeitslösungen und einen Abschied von der Präsenzkultur. Neben diesen positiven Aspekten zeigt sich jedoch auch, dass im Zuge von Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit und potenziell ständiger Erreichbarkeit eine >Entgrenzung< von Arbeit stattfindet; die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben, Arbeit und Freizeit, Arbeitsplatz und Wohnung kann verschwimmen. Dies kann zu Belastungen führen und stellt den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor neue Herausforderungen. (…) Die Gestaltung der Arbeitszeit lässt sich nicht von der Entlohnung bzw. der betrieblichen >Leistungspolitik< trennen. Sie muss außerdem mit einer guten Unternehmenskultur, verantwortungsvoller Führung und einer vernünftigen Personalbemessung verknüpft werden.“  

Auf S. 116 heißt es im Weißbuch:

Im von Bundesministerin Andrea Nahles initiierten Arbeitszeitdialog mit Sozialpartnern, Unter­nehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zeigte sich ein breiter Kon­sens darüber, dass eine Arbeitszeitgestaltung erforderlich ist, die spezifischen Zeitbedarfen im Lebensverlauf besser Rechnung trägt.“

Da ich diese Einschätzung teile, sind für mich die Schlussfolgerungen besonders interessant. (Dazu steht dann weiter unten im Text noch was.)

Im Kapitel 3, ab S. 92, wird der Versuch unternommen, ein Leitbild „Gute Arbeit im Digitalen Wandel“ zu entwickeln. Dazu brauche es Sicherheit und Stabilität. Das Kapitel bleibt aber zunächst sehr allgemein, die Vorschläge sind wenig fassbar. Am Ende geht es um leistungsgerechtes Einkommen und soziale Sicherheit, Integration in Gute Arbeit, Lebensphasenorientierung statt starrer Arbeitsmodelle, Qualität der Arbeit erhalten sowie um Mitbestimmung, Partizipation und Unternehmenskultur zusammendenken. Mir stellt sich die Frage, was ein „leistungsgerechtes“ Einkommen ist. Wer legt das fest und nach welchen Kriterien wird das entschieden?

Ab S. 98 finden sich im Kapitel 4 unter „Gestaltungsaufgaben“ konkrete Vorschläge im Weißbuch. Dazu zählen unter anderem:

  • Unternehmensgewinne – auch der großen digi­talen Plattformen – sollten regulär besteuert werden.“ (S. 100)
  • frei zugängliche Weiter­bildungsberatung einführen (S. 103)
  • Ziel ist es, die Arbeitslosen­versicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, die insbesondere Übergänge innerhalb der Erwerbsbiografie durch Phasen der Weiterbildung aktiv unterstützt.“ (S. 109)
  • Mit der Digitalisierung gewinnt die arbeitsbezogene Erreichbarkeit in der Freizeit weiter an Bedeutung. Hier gelten die üblichen arbeits­rechtlichen Grundsätze. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, für ihren Arbeitgeber in der Freizeit erreichbar zu sein. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn eine entsprechende vertrag­liche und rechtlich zulässige Vereinbarung besteht. Ohne eine solche Vereinbarung gibt es keine Verpflichtung zur Erbringung von Über­stunden. Deshalb ist kein gesetzlicher Handlungsbedarf erkennbar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Einige Unternehmen haben inzwischen sehr unterschiedliche, gut angenom­mene Vereinbarungen zur Nichterreichbarkeit getroffen.“  (S. 119)
  • Um die Zeit­ und Ortssouveränität der Beschäftigten zu stärken, bedarf es grundsätzlich einer Ausweitung der tariflichen und betrieblichen Angebote und des Personenkreises, der sie in Anspruch nehmen kann, sowie eine Unternehmenskultur, die die tatsächliche In­ anspruchnahme der Angebote unterstützt.“ (S.119)
  • Eine allgemeine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes wie eine Abkehr von der Norm des 8­ Stunden­ Tages zugunsten nur noch einer Wochenhöchst­arbeitszeit ist aus Sicht des BMAS mit den Zielen des Arbeitsschutzes und der Zeitsouveränität nicht vereinbar.“ (S. 124)
  • Die genannten Ziele (Schutz vor Entgrenzung und Überforderung, Zeitsouveränität, ausgehandelte Flexibilitätskompromisse) könnten mittelfristig in einem neuen Wahlarbeitszeitgesetz verankert werden.“ (S. 124)
  • Eine öffentliche Kofinanzierung ist bei gesellschaftlich notwendigen privat erbrachten Dienstleistungen sinnvoll. Für die haushaltsnahen Dienstleistungen bietet sich ein neues Modell eines Haushaltsdienstleistungskontos und einer digitalen Verwaltung zur Unterstützung der Haushalte an.“ (S. 134)
  • Das BMAS sieht in Bezug auf den Betriebsbegriff gegenwärtig noch keinen gesetzlichen Regelungsbedarf, behält aber auch diesen Gesichts­punkt im Blick.“ (S. 165)
  • Angesichts der aufgeworfenen Probleme bei der Altersvorsorge ist es sachgerecht und angemessen, Selbstständige ebenso zur Altersvorsorge zu verpflichten wie abhängig Beschäftigte.“ (S. 172)
  • Die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge muss einher­gehen mit einer Überprüfung der nicht einkommensbezogenen Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige.“ (S. 173)
  • Ein Instrument, das geeignet wäre, eine auf die individuellen Bedürf­nisse ausgerichtete, erwerbszentrierte Sozialpolitik zu unterstützen, ist die Idee eines Persönlichen Erwerbstätigenkontos, das für alle Bürge­rinnen und Bürger, die in das Berufsleben eintreten, eingerichtet würde und sie während des gesamten Erwerbslebens begleiten sollte.“ (S. 181)
  • Eine wichtige Dimension dieser Herausforderung ist es, die Finan­zierung des Sozialstaates nachhaltig sicherzustellen. Mit einer auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung befürchteten disparaten Ent­wicklung der Markteinkommen und der Vermögen wird die Notwendig­keit bestehen, dass sich das Abgaben-­ und Steuersystem diesen Veränderungen entsprechend weiterentwickelt. Es müssen genügend Finanzmittel für ein sozial sachgerechtes Leistungsniveau der Sozial­systeme abgeschöpft werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, Ungleich­heit zu minimieren.“ (S. 185)

Das mit der Arbeitsversicherung klingt ganz vernünftig, jedenfalls dann, wenn mit der gesellschaftlichen und leider auch linken Mehrheit an der Erwerbsarbeitszentrierung festgehalten wird. Es heißt im Weißbuch:

Denn in der modernen Arbeitswelt wird es mehr denn je darauf ankommen, den Risikofall stärker als bisher nicht erst im Moment einer drohenden oder bereits eingetretenen Arbeitslosigkeit festzumachen. Vielmehr soll bereits präventiv und lebensverlaufsorientiert agiert werden, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Dies schließt ein, dass mehr – auch präventive und die Berufsbiografie unterstützende – Qualifizierung für alle Beschäftigten, vor allem aber für solche, die bislang weniger Qualifizierung in Anspruch nehmen, stattfindet.“

Leider wird hinsichtlich der Finanzierung nichts gesagt, so dass ich davon ausgehe, an ihr ändert sich nichts. Schade, plädiere ich doch seit längerem für eine Steuerfinanzierung der Solidarsysteme. Aber das ist ja auch in meiner Partei eine absolute Minderheitenposition. Auf S. 113 findest sich dann aber noch folgendes:

Langfristig könnte für Beschäftigte darüber hinaus ein Persönliches Erwerbstätigenkonto mit einem steuerfinanzierten >Start­kapital< geschaffen werden, das sie für Qualifizierung und Auszeiten nutzen können.“

Ausgesprochen schade finde ich, dass sich das BMAS ebenso wie -nach meinem Kenntnisstand- DIE LINKE sich nicht für eine Wochenhöchstarbeitszeit erwärmen kann. Bei Beibehaltung der Ruhezeit von 11 Stunden fände ich nämliche eine Wochenhöchsarbeitszeit eine gute Sache. Soweit es der Arbeitsablauf ermöglicht, wäre es dann nämlich einfacher sich seine Arbeitszeit individuell zu gestalten. Die einen arbeiten nun mal lieber früh, andere später. Manche würden lieber von Montagnachmittag bis Donnerstagabend arbeiten, andere von 9.00-17.00 Uhr Montags bis Freitags.

Das „Wahlarbeitszeitgesetz“ hingegen scheint mir eine gute Sache zu sein. Die Idee und ein Konzept kommen vom Juristinnenbund (djb). Mit einem solchen Gesetz  soll allen Beschäftigten, damit auch jenen in Betrieben ohne Mitbestim­mung, garantierte Arbeitszeitoptionen verschaffen werden. Es gibt einen individuelle Anspruch der Beschäftigten auf Änderung der jeweiligen vertraglichen Arbeitszeit und zwar in Bezug auf Dauer und Lage, aber auch auf den Arbeitsort. Ein solcher Anspruch soll durch das Unternehmen nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden können. Solche dringenden betrieblichen Gründe sollen vorliegen, wenn in einem Unternehmen ein betriebliches Wahlarbeitszeitkonzept erarbeitet wurde und der individuelle Arbeitszeitwunsch hiermit nicht vereinbar ist. Das Gesetz würde Verfahren, Fristen und Beteiligungsrechte vorgeben, die konkrete Ausgestaltung der Wahlarbeitszeit obläge hingegen den Betriebsparteien. Vielleicht schreibt DIE LINKE ja eine Prüfung dieses Konzeptes in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl und die neue Fraktion nimmt sich das dann auf den Zettel. Wäre doch schön, wenn die nächste Fraktion eine konkrete parlamentarische Initiative dazu starten könnte. Zumal nach dem Weißbuch das Gesetz befristet werden soll. Warum auch immer.  Wenn negative Auswirkungen befürchtet werden, dann wäre eine Evaluierung festzuschreiben hier angemessener.


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