Ein hartes Stück Arbeit 

Ein hartes Stück Arbeit wird die Umsetzung des Koalitionsvertrages von R2G in Berlin. Denn wer den Koalitionsvertrag von Anfang bis Ende liest und dabei eine Vorhabenliste anlegt, der oder die braucht ziemlich viel Papier.

Doch bevor es zu den Vorhaben geht, gibt es immer eine Präambel. In der stellt R2G fest, dass Zuwanderung als Bereicherung angesehen wird und sich die Koalition „in jeder Form der Ausgrenzung und des Rassismus“ entgegenstellt. Zu Recht erinnert R2G daran, dass „das Ende des Unrechts der SED-Diktatur durch die Bürgerrechtsbewegung“ herbeigeführt wurde. Und, um keine Illusionen zu wecken, wird im Hinblick auf die Vorhaben formuliert: „Vieles geht einfach nicht von heute auf morgen. Aber Berlin hat den Anspruch auf eine gute Regierung mit Augenmaß und einer verlässlichen Umsetzungsperspektive gefasster Pläne„.

Bei den Vorhaben will ich mich auf Mieten-, Netz-, Rechts- und Innenpolitik beschränken. Hier zeigt sich aus meiner Sicht nämlich recht deutlich, dass die SPD auch anders kann als derzeit in der Großen Koalition im Bund und es deshalb eben nicht egal ist, wer mit wem regiert. Deutlich wird aus meiner Sicht aber eben auch die Handschrift der Berliner LINKEN. Doch vorher schnell noch der Hinweis, der mein Radfahrerinnenherz höher schlagen lässt: „Zugeparkte Radverkehrsanlagen werden konsequent kontrolliert und geräumt. (…) Die Koalition will in dieser Wahlperiode massiv in den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des -netzes investieren sowie die Planungs- und Umsetzungsprozesse beschleunigen. (…) Die Koalition verfolgt die Errichtung von im Regelfall mindestens zwei Meter breiten Radstreifen entlang des Hauptstraßennetzes.“ Und schließlich noch der Hinweis auf folgendes Vorhaben: „Die Koalition startet eine Bundesratsinitiative zur Überprüfung der Sanktionen für Erwerbslose im AsylbLG und dem SGB II.

Mietenpolitik

Ein Schwerpunkt für R2G soll „die Sicherung und die zusätzliche Schaffung von bezahlbaren Wohnungen“ sein. Das sollen „primär unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch Genossenschaften und innovative Wohnprojekte“ leisten. Die Koalition will „den Mieterschutz ausbauen und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stärken„. Das ist zunächst ziemlich abstrakt. R2G kann aber nicht nur abstrakt, sondern auch konkret.

  • Die Koalition will den Bestand an kommunalen Wohnungen bis zum Jahr 2025 durch Neubau und Ankauf auf mindestens 400.000 Wohnungen erhöhen. Für die nächsten fünf Jahre werden mindestens 55.000 zusätzliche landeseigene Wohnungen angestrebt, davon mindestens 30.000 Neubauwohnungen. Die 15.000 Mietwohnungen der Berlinovo werden in den landeseigenen Wohnungsbestand einbezogen.“
  • Flächen für den Wohnungsbau sollen an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Bauträger wie auch Baugruppen vergeben werden. Die Kriterien werden so ausgestaltet, dass der Anteil von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung 30% bis 50% der Wohnfläche beträgt.“
  • Das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung soll „mit dem Ziel eines umfassenden Wohnraumschutzes“ verschärft werden.
  • Im belegungsgebundenen Bestand wird u.a. im Rahmen von Sofortmaßnahmen die „jährliche Mieterhöhung zum 1. April (…) bis zu einer Neuregelung ausgesetzt“ und die „Anreize zur vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen werden beseitigt“ sowie „die rechtlich zulässige Miete auf bis zu 5,75 €/m2/monatlich gesenkt“. Darüberhinaus wird in „der Härtefallregelung (…) von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete umgestellt„.
  • Die Koalition wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Mitteln der Wohnraumförderung ein wachsendes Segment von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bereitstellen. Die Kontrolle von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird intensiviert, Verstöße werden sanktioniert
  • Die Koalition bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und schließt eine Privatisierung aus. In der Landesverfassung soll der Ausschluss der Privatisierungen verankert werden.“ Die Idee, einen Privatisierungsausschluss in der Landesverfassung zu verankern, ist gut; zur Wahrheit gehört aber auch, dass dazu mehr als R2G erforderlich ist. Ich bezweifle allerdings, dass eine der Oppositionsparteien dafür stimmen wird.
  • Nicht ganz sicher bin ich mir, ob die Sofortmaßnahme der Beschränkung der „Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich“ landesrechtlich möglich ist. Hier scheint mir die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB vorzugehen. Möglicherweise bezieht sich aber dieses Vorhaben auch nur auf landeseigene Wohnungsunternehmen, dann wäre das machbar. Gleiches trifft auf die Modernisierungsumlage zu (allerdings ist es hier der § 559 BGB), die wirtschaftlich sein soll und „mit maximal 6% auf die Jahresmiete umgelegt werden“ darf.
  • Einen mutigen, aber im Hinblick auf Mieter*innen angemessenen Schritt finde ich das Vorhaben, dass soweit „die Nettokaltmiete 30% des Einkommens des betroffenen Mieter*in (übersteigt), die Miete durch die Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Eigenkapitals entsprechend abgesenkt“ wird.
  • Transferleistungsbeziehende sollen in Genossenschaften aufgenommen werden können, die Übernahme der Genossenschaftsanteile soll durch die Jobcenter gewährleistet werden. „Die Richtwerte der >Ausführungsverordnung Wohnen< (AV Wohnen) werden an die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst. (…) Die Koalition verlängert den bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Neuanmietungszuschlag (Punkt 3.4. AV) bis zu einer Überarbeitung der AV Wohnen. Die neue AV Wohnen tritt spätestens zum 1. Januar 2018 in Kraft. Dabei wird die Höhe des Neuanmietungszuschlags überprüft. Die Koalition wird bei der Berechnung der Richtwerte die mittleren Wohnlagen und alle Wohnungsgrößen – gewichtet nach ihrem Anteil am Berliner Wohnungsmarkt – einbeziehen. Die Sonder- und Härtefallregelung wird auf ihre Wirksamkeit auch in Bezug auf eine Erweiterung auf den sozialen Wohnungsbau überprüft.“
  • Dem mir in Wahlkreiswochen immer wieder begegneten Problem der Mietkonditionen von sozialen Trägern und Projekten will R2G mit einem „Generalmietermodell“ begegnen, um „längerfristige und günstigere Mietkonditionen“ zu erreichen.
  • Die Bebauung des Tempelhofer Feldes wird ausgeschlossen.“
  • Nicht klassisch Mietenpolitik, für den Bundestagswahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg/Ost aber von erheblicher Bedeutung sind die Aussagen zum Dragoner Areal: „Die Koalition beabsichtigt, das Dragonerareal in Landeseigentum zu überführen und dort ein Projekt für preisgünstiges Wohnen und Arbeiten (Kleingewerbetreibende und Kreativwirtschaft) in Kooperation zwischen Bezirk, städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierten freien Trägern mit umfassender Bürgerbeteiligung umzusetzen.“ 

Netzpolitik

Die Vorhaben im Bereich Netzpolitik sind über den ganzen Koalitionsvertrag verteilt. Aus meiner Sicht muss das auch so sein, denn Netzpolitik ist Querschnittspolitik.

  • Alle Schulen sollen „im Laufe der Legislaturperiode für die Betreuung ihrer edukativen IT-Infrastruktur und PCs auf eine professionelle IT-Betreuung zurückgreifen können„. Dabei bleibt es aber nicht. „Die Koalition fördert freie und digitale Materialien für den schulischen und außerschulischen Unterricht und die frühkindliche Bildung. Sie wird eine barrierefrei zugängliche Plattform zur Erarbeitung, Verbreitung und Qualitätskontrolle freier Lehr- und Lernmaterialien (OER) entwickeln.“
  • Gemeinsam mit Netzbetreibern, Wohnungswirtschaft und Landesunternehmen soll ein Konzept erarbeitet werden, „um den Glasfaserausbau mindestens bis zur Grundstücksgrenze“ voranzutreiben.
  • Mit dem 5G-Ausbau soll zeitgleich ein berlinweites Angebot an öffentlichen WLAN-Zugängen geschaffen werden. Dabei wird die Koalition mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammenarbeiten und sich für die vollständige Beseitigung der Störerhaftung auf Bundes- und Europaebene einsetzen„. Konkreter heißt es: „Die Koalition schafft die Voraussetzung für eine schnelle und umfassende Digitalisierung, indem der flächendeckende Zugang zu leistungsstarken und zukunftsfähigen Breitband- und Mobilfunknetzen ermöglicht wird. Der Ausbau von Zugängen zu digitalen Netzen für alle Bereiche der Berliner Wirtschaft und Gesellschaft ist Teil der Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch der Ausbau des frei zugänglichen WLAN-Netzes in Berlin durch die Schaffung weiterer Infrastruktur unter Einbezug von Initiativen von Freifunkern und Landesbeteiligungen. Um eine solche Ausweitung zu sichern, wird das Projekt WLAN an einen landeseigenen IT-Dienstleister übergeben.
  • Die Koalition lehnt die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ab.“ Sie „setzt sich für die Sicherung von Netzneutralität“ ein.
  • Die Koalition wird eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen, die die Veröffentlichung von Daten durch die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen zur freien – also auch kommerziellen – Weiternutzung und in maschinenlesbarer Form im Sinne von OpenData regelt und den Ausbau der Verfügbarkeit öffentlicher Daten in Berlin zum Ziel hat.“ Dazu gibt es dann noch ein Transparenzgesetz: „Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird weiterentwickelt in Richtung eines Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt (werden).
  • Verwaltungsabläufe von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides sollen künftig von Bürger*innenn sowie Unternehmen online angestoßen und medienbruchfrei abgewickelt werden können. Die Koalition wird den Berliner*innen so ermöglichen, möglichst viele Behördengänge auch online erledigen zu können.“
  • Die Koalition wird die Open Access Strategie umsetzen und ein Zukunftsprogramm Digitalisierung der Wissenschaft auflegen. Dabei sollen Open-Access-Publikationen, aber auch digitale Lehr- und Lernformate sowie offene Forschungsdaten etwa durch Regelungen in den Hochschulverträgen unterstützt werden.“ Darüberhinaus unterstützt R2G in Berlin die Schaffung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. Die Koalition möchte „ein modernes und faires Urheberrecht (…) , das den Erfordernissen des digitalen Zeitalters entspricht und insbesondere keine unnötigen Einschränkungen für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit sich bringt“ .
  • Auch Crowdworker spielen in der Koalitionsvereinbarung eine Rolle. Und das ist richtig so. Die „Einführung eines Gütesiegels für gute Arbeit bei Crowdworking“ wird von R2G zur „Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Crowdworker“ begleitet.
  • R2G will um „Soloselbständige besser abzusichern und den Übergang in eine abgesicherte Arbeit zu erleichtern (…) Bundesratsinitiativen für einen verbesserten Kranken- und Rentenversicherungsschutz initiieren“ .
  • Unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen wird die Koalition den Strafgefangenen bis 2021 den Zugang zu modernen digitalen Kommunikationsmitteln ermöglichen.
  • Die Koalition lehnt „allgemeine Internetsperren, anlasslose Quellen-TKÜ sowie die Vorratsdatenspeicherung ab“. Konkret wird formuliert: „Die Koalition lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalition stellt sicher, dass die Funkzellenabfrage sowie die stille SMS nur gesetzeskonform angewandt wird. Die Quellen-TKÜ wird in Berlin nicht angewandt, solange es keine klare Rechtsgrundlage gibt und die Vorgaben des BVerfG nicht gewährleistet sind.“
  • Die Koalition fördert die Verwendung von freier und offener Software (Open Source) sowie von freien Lizenzen in der Berliner Verwaltung und auf deren Angeboten„.


Rechts- und Innenpolitik

Meistens ist es ja dieser Bereich in Koalitionsverträgen, der mir ein leichtes oder schweres Stirnrunzeln bereitet. Und tatsächlich, hier finde ich die aus meiner Sicht kritischsten Punkte. Aber selbst die können den insgesamt positiven Eindruck, den dieser Koalitionsvertrag bei mir hinterlässt, nicht zerstören.

  • R2G will im Hinblick auf die Beendigung des Aufenthaltes von Geflüchteten und Migranten*innen „einen Paradigmenwechsel. An die Stelle einer reinen Abschiebepolitik soll die Förderung einer unterstützten Rückkehr treten.“ Hier gilt es zu berücksichtigen, dass die Aufenthaltsbeendigung Bundessache ist. R2G sagt aber klar:“Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern sowie die Trennung von Familien bei Abschiebungen und Rückführungen in Regionen, in die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben.“
  • Besonders bemerkenswert ist folgendes Vorhaben: „Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.
  • Gut ist, dass der Schutz der Grundrechte für R2G an oberster Stelle stehen soll und die Koalition deshalb „auf Vorbeugung, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen“ setzt. Ob allerdings zur Erhöhung der Sicherheit von Polizeibeamten*innen und Bürger*innen „der Einsatz von Bodycams in einem zweijährigen Probelauf getestet und unabhängig wissenschaftlich evaluiert werden“ muss, bezweifele ich.
  • Gut ist, dass das Land Berlin Maßnahmen unterstützt, die zur wirksameren Ahndung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beitragen. Das dazu aber „auch weiterhin der mögliche Ankauf von >Steuer-CDs<“ gehört, finde ich ganz und gar nicht. Das, was ich hier dazu schrieb, finde ich auch heute noch richtig.
  • Zur Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns wird die Koalition das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und Beauftragten für die Landespolizei nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz einrichten.“
  • Spannend wird sein, ob der politische Wille, dass insbesondere „bei Versammlungen und Großlagen (…) die Deeskalationsstrategie zur Anwendung kommen“ soll, tatsächlich umgesetzt wird. Gleiches gilt für die Aussage: „Die Koalition will Zeit und Ort von Demonstrationen veröffentlichen und setzt sich dafür ein, dass Gegenproteste in Hör- und Sichtweite zugelassen werden.“
  • Bei der Polizei dürfen V-Leute „nur in begründeten Ausnahmefällen“ eingesetzt werden.
  • Die Formulierungen zum Verfassungsschutz lohnen, zweimal und möglichst langsam gelesen zu werden. Danach habe zumindest ich fett gegrinst. „Die Koalition wird den Verfassungsschutz reformieren und dessen Tätigkeit klar an den Grundrechten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Die Aufgaben werden auf den Kernbereich beschränkt. Bei sämtlichen Befugnissen ist der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Kernbereiches der individuellen Lebensgestaltung zu garantieren. Die Kriterien für die Arbeit des Verfassungsschutzes werden eng gefasst und streng überwacht.“ Danach folgt mein Lieblingssatz, dessen Tragweite dann deutlich wird, wenn das mit dem Kernbereich mitgedacht wird. „Bei einer sich ergebenden Zuständigkeit der Polizei (Gefahrenabwehr) oder der Staatsanwaltschaft (Strafaufklärung) ist eine eigene Tätigkeit des Verfassungsschutzes in diesem Sachverhalt ausgeschlossen“ . Das ist ganz großes Tennis. Weiter heißt es dann: „Der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs“.
  • Richtig gut ist auch folgendes Vorhaben. „Die mobilen Beratungsteams mbr und mbt, das Antifaschistische Pressearchiv (Apabiz) sowie die Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt >ReachOut< leisten als zentrale Anlaufstellen in Berlin unverzichtbare Aufgaben. Daher die Koalition diese dauerhaft institutionell absichern.
  • Wenn die Einrichtung des „Online-Portal der Justiz“ gelingt, „in dem alle wichtigen Informationen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und Online-Überweisungen möglich sind„, wäre auch das richtig gut. Transparenz auch in der Justiz, durch das kostenfreie zur Verfügungstellen von wichtigen Informationen „wie Gesetze, Geschäftsverteilungspläne, die Erreichbarkeit der Gerichte und Urteile von allgemeiner Bedeutung“ ist wichtig für Alle.
  • Auch die Aussagen zum Strafvollzug sind gut. „Die Koalition wird den Strafvollzug resozialisierungsfreundlich, sicher und modern ausgestalten. (…) Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Arbeit von Inhaftierten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der Anspruch bleibt: Der offene Vollzug ist Regelvollzug. (…) Ersatzfreiheitsstrafen will sie soweit wie möglich vermeiden und wird entsprechende Projekte wie „Arbeit statt Strafe“ ausweiten.“ Richtig gut wäre es, wenn hier noch eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung Ersatzfreiheitsstrafe stehen würde.

Was ich am meisten kritisiere?

Was ich am meisten kritisiere steht ziemlich am Ende, nämlich unter V. in den Zeilen 22-24.

Die Koalitionsfraktionen stimmen im Abgeordnetenhaus nicht mit wechselnden Mehrheiten, sondern stets einheitlich ab, Initiativen und Anträge werden nur gemeinsam eingebracht.“ Ich weiß ja, dass das der Standard in Koalitionsverträgen ist. Aber hier hätte ich mir mehr Mut gewünscht. R2G nicht nur anders denken, sondern auch machen.

8 Replies to “Ein hartes Stück Arbeit ”

  1. Solange es kein anderes probates Mittel gegen massenhafte Steuerflucht & -hinterziehung gibt, ist der Ankauf von Steuer-CDs ein vollkommen legitimes Mittel.

  2. Angesichts der geplanten Schikanierungen der Berliner Autofahrer ist es gut, wenn die drei Oppositionsparteien sich auf eine christlich-liberal-alternative Kampflinie gegen den Linkssenat formiert.
    Ein bürgerliches Freiheitsbündnis gegen staatswirtschaftliche Gängelei wird dringend gebraucht.

  3. Ich habe leider nirgendwo Informationen darüber finden können, was Sie als linke sich unter „bezahlbaren Wohnraum“ vorstellen. Vielleicht können Sie dazu Angaben machen.

    Der Einkauf von Steuer-CDs hat, wie schon mehrfach kommuniziert, Kommunen, Ländern und dem Bund seit Jahren teils mehrstellige Milliardenbeträge eingebracht und dagegen nur wenige Millionen an Steuergeldern in Anspruch genommen. Aus welchem Grund, sollte man nicht weiterhin daran festhalten?

  4. alle fragen sind im beitrag entweder beantwortet oder durch klicken auf die im kontext mit blau gekennzeichneten stellen.

  5. Leider geht aus Ihrem Beitrag nicht hervor, welche Kosten Sie für akzeptable halten, was Sie unter dem Begriff „bezahlbaren Wohnraum“ verstehen.

    Die Zweckentfremdungsverordnung zu verschärfen bedeutet, Zwangsenteignung durch die Hintertür und ist deshalb verfassungswidrig. Das müssten Sie korrigieren. Ansonsten müsste man Sie und Ihre Genossen als verfassungswidrige Partei einstufen.

  6. Typisch für die links-ideologischen Meinungsfaschisten. Wenn man nicht mehr weiter weiß, greift man seinen Gegenüber mit Sarkasmus an.

  7. meinungsfaschisten? sonst gehts noch? dascwar es dann mit kommentieren für sie, wer beschimpfungen meint absondern zu müssen, der ist hier falsch. schönes leben noch!

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