Unter dem Titel: „Alle Macht dem Volke? Warum Argumente gegen Volksentscheide meistens falsch sind“ hat Paul Tiefenbach ein Buch geschrieben, welches von Mehr Demokratie e.V. herausgegeben wurde.  Das Buch ist durchaus lesenswert, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle Schwächen hat.

Tiefenbach  macht darauf aufmerksam, dass Deutschland das einzige Land in der EU ohne nationale Volksabstimmungen ist. Dankeswerterweise macht er schon am Anfang (Seite 12) deutlich, dass es „das Volk“ nicht gibt. Die Interessen und Ansprüche der hier lebenden Menschen sind vielfältig und unterschiedlich. Er nennt gleichzeitig aber -von mir geteilte- Argumente pro Volksentscheide (ich würde lieber von direkter Demokratie sprechen, weil ich will das alle hier seit 5 Jahren  lebenden Menschen mitentscheiden dürfen):  differenzierter Ausdruck des Wählerwillens, Neue Ideen ins Gespräch bringen, Neue Akteure in der politischen Arena, Volksentscheide heben das politische Niveau und versachlichen die politische Debatte.  Der Hinweis darauf, dass Volksentscheide in der Regel gesellschaftliche Minderheiten benachteiligen ist ebenso berechtigt. …

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Bundesrepublik ist ein Land ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht und Schuld hat die Koaltion aus Union und FDP.

Die Verfassungsbeschwerde von mehr als 3.000 Bürger/innen (darunter auch ich), koordiniert durch Mehr Demokratie e.V. hat damit Erfolg gehabt. Doch was hat das Bundesverfassungsgericht nun im Detail entschieden und was folgt daraus?

Fangen wir mal mit dem Wahlrecht in Deutschland an sich an. Das Wahlrecht ist eine Verbindung von Personen- und Verhältniswahl. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine Person gewählt, mit der zweiten Stimme eine Partei. Entgegen des Wortlautes ist für die Sitzverteilung im Bundestag die zweite Stimme die entscheidende Stimme. Die erste Stimme hat im Grundsatz keine Auswirkung auf die den Parteien zustehenden Mandate. Die Ausnahme ist, wenn eine Partei mehr Direktmandate hat als ihr Mandate nach den Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall wird von Überhangmandaten gesprochen. Ein Wechsel im Zuteilungsverfahren der Mandate erfolgte durch die…

Das Bundesverfassungsgericht wird morgen über das im November 2011 vom Bundestag beschlossene Wahlrecht zur Bundestagswahl entscheiden. Die Neuregelung sieht -vereinfacht gesagt- wie folgt aus:

1) Es werden die Sitze für das jeweilige Bundesland anhand der Wähler/innenanzahl ermittelt, also die Bundestagssitze die auf das Land X oder das Land Y entfallen.

2) Nachdem klar ist, wieviel Sitze das Land X oder das Land Y im Bundestag hat, werden diese Sitze auf die jeweiligen Parteien aufgeteilt.

3) Im Verfahren der sog. Reststimmenverwertung werden weitere Mandate auf die Parteien aufgeteilt. Maßstab ist hier das Bundesgebiet.

Im Prinzip findet also ein Verfahrenswechsel in der Verteilung der Mandate statt. Bislang galt:   Zuerst die Mandate für die Partei, dann für das Bundesland. Jetzt gilt: Erst die Mandate für das Bundesland (abhängig von der Wähler/innen-Anzahl) und dann die Mandate für die Partei.

Ich selbst habe mich als Klägerin an der Bürgerklage von Mehr…

… traf sich gestern beim Bundesverfassungsgericht um über das von der Koalitionsmehrheit verabschiedete Wahlrecht zu verhandeln. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie deshalb, weil mittlerweile jeder der Beteiligten jeden kennt und so auch inhaltlich wenig Überraschendes geboten wurde. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint neben mir 😉 die Abgeordneten Krings, Ruppert, Wiefelspütz und Beck. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint die Sachverständigen Lang, Schorkopf, Sacksofsky, Grzezsick, Meyer und Pukelsheim sowie die Vertreter_innen von Mehr Demokratie e.V. die sowohl an der Anhörung zum Wahlrecht im Deutschen Bundestag beteiligt waren, als auch beim Bundesverfassungsgericht in der einen oder anderen Funktion beteiligt waren.

Worum geht es nun eigentlich bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem Bundestag lagen, wie ich bereits hier geschrieben habe, Gesetzentwürfe zum Wahlrecht von LINKEN, SPD, Grünen und Koalition vor. Allein mit der Koalitionsmehrheit wurde schließlich der Gesetzentwurf der Koalition beschlossen. Die Fraktionen von Grünen und SPD klagen ebenso gegen das beschlossene Wahlrecht, wie die Partei der Grünen und über 3.000…

Als Berichterstatterin meiner Fraktion zum Thema Wahlrecht habe ich heute die Verfassungsbeschwerde zur Änderung des Wahlgesetzes bekommen. Irgendwie ist das ein komisches Gefühl, denn die Verfassungsbeschwerde habe ich ja mit eingereicht, ich zähle also zu den mehr als 3.000 Bürger/innen die vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Verfassungsbeschwerde ist auch dringend notwendig.  Die angesprochenen verfassungsrechtlichen Probleme sehe ich im wesentlichen genauso, wie sie vom Verfahrensbevollmächtigten Prof. Rossi vorgetragen werden.

Problem 1: Das Auftreten sog. negativer Stimmgewichte wird nicht beseitigt. Darunter versteht man, ein dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen. Wie Prof. Rossi richtig aufführt, verletzt dies den Grundsatz der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl. Prof. Rossi nennt dann Beispiele, wie so ein negatives Stimmgewicht tatsächlich entstehen kann. Ich will hier (auch weil es meine Partei betrifft) das Beispiel auf Seite 18  erwähnen.  Wenn bei der…

Der Montag wirft seine Schatten voraus. Nein, ich rede nicht über Wahlergebnisse und obwohl ich mich im Wahlkampf befinde, rede ich über das Thema Wahlrecht.

Denn am Montag steht im Innenausschuß die Anhörung zum Thema Wahlrecht an. Und das wird vermutlich nicht wirklich Spaß für die Koalition, wohl aber für mich :-). Wenn der mündliche Vortrag von Prof. Meyer nur halb so lustig ist wie die schriftliche Stellungnahme (Unterhaltungswert: großartig) dann wird es ganz groß. Und vielleicht bleibt auch Zeit für einen kleinen Disput mit Prof. Meyer .

An sich gibt es nach dem Durcharbeiten der schriftlichen Stellungnahmen wenig Anlass zur Freude für die Koalition, allerdings verstecktes Lob für die LINKE. Das ist gut so. Der Koalition wird von einigen Sachverständigen ein „Bruch mit dem bestehenden Wahlsystem“  vorgeworfen und sogar das Wort „verfassungswidrig“ fällt. Selbst die eigenen Gutachter halten sich mit Lob für die Koalition zurück. Das negative Stimmgewicht wird durch den Entwurf der…

Ab dem heutigen Tag ist die Bundesrepublik ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzegber aufgegegben, das Wahlrecht bis zum gestrigen Tag zu ändern. Dies ist nicht geschehen. Mittlerweile liegen Gesetzesentwürfe der Grünen, der SPD, der Koalitionsfraktionen und der LINKEN vor.

Das Problem bei den Grünen ist der § 7 Abs. 6. In diesem heißt es: „Erzielt eine Partei bei der Zuteilung mehr Direkt- mandate, als ihr Sitze nach Absatz 5 zustehen, so wer- den die überzähligen Wahlkreissitze der Kandidaten dieser Partei mit dem geringsten prozentualen Stim- menanteil nicht besetzt; bei gleichem Stimmenanteil entscheidet das Los.“ Das bedeutet, das bei den Grünen errungene Direktmandate wegfallen könnten. In meiner Rede zum Grünen Gesetzentwurf habe ich bereits darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung zu Lasten der CSU mit uns nicht zu machen ist. Das Problem beim Antrag der SPD ist, das eigentlich alles beim alten bleibt und die Überhangmandate nur ausgeglichen werden, das Parlament…