Bei der Debatte um die Einordnung der Gruppe „Letze Generation“ als kriminelle Vereinigung scheint mir einiges durcheinanderzugehen. Ob bewusst oder unbewusst, es geht wohl vor allem um Abschreckung und darum Angst zu verbreiten. Denn mit der Realität hat die Debatte gar nichts zu tun. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen rechtlichen Anhaltspunkt, den Straftatbestand der kriminiellen Vereinigung auch nur in Erwägung zu ziehen.
Der § 129 StGB regelt recht klar, was unter krimineller Vereinigung zu verstehen ist. Eine solche Vereinigung muss im Hinblick auf ihren Zweck oder ihre Tätigkeit darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.
Kleine Anmerkung: Die kürzlich verhafteten Truppenteile um Herrn Reuß unterfallen diesem Begriff wohl recht schnell, denn ein geplanter Putsch ist eine Straftat und der Zweck der Vereinigung war genau darauf gerichtet. Irgendwie war da aber wenig zu hören.
Jenseits einer aus meiner Sicht berechtigten Grundsatzkritik an dem Tatbestand an sich, lässt sich im konkreten Fall wirklich gar nichts für die Erfüllung des Tatbestandes durch die Letzte Generation entnehmen.
Die Letzte Generation mag eine Vereinigung im Sinne der Strafvorschrift sein oder nicht. Das ist egal. Denn das zweite Merkmal des Straftatbestandes dürfte in gar keinem Fall erfüllt sein. Denn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung -so sie denn eine ist- muss sich auf die Begehung vonStraftaten beziehen. Bereits 2005 hat der BGH entschieden, dass „der Zweck der gemeinschaftlichen Begehung von Straftaten im Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Betätigung“ stehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 21. 10. 2004 – 3 StR 94/04).
Genau das sehe ich bei der Letzten Generation nicht. Ein Blick auf deren Webseite macht zunächst deutlich, dass vor allem Voträge jeglicher Art angeboten werden. Darüber hinaus gibt es einen Hinweis auf die Werte und den Aktionskonsens. Dazu gehört beispielsweise, dass die Letzte Generation „absolut gewaltfrei“ in ihrem Verhalten und in ihrer Sprache sein soll. Unter dem Aktionskonsens steht beispielsweise auch: „Wir lassen Rettungswagen durch. Wir achten darauf, dass wir immer eine Rettungsgasse bilden können.“
Sicherlich, es findet sich auch der Hinweis, dass „entschlossen zivilen Widerstand“ geleistet werden soll und dafür die rechtlichen Konsequenzen in Kauf genommen werden. Ziviler Widerstand wiederum gehört zu einer Demokratie dazu und zieht sich durch die Geschichte der Bundesrepublik. Ziviler Widerstand ist aber nicht der Zweck der Letzten Generation sondern -neben den Vorträgen- ein Mittel um auf die eigentlichen Ziele aufmerksam zu machen. Das ist der entscheidende Unterschied zu kriminellen Vereinigungen, die sich zum Zwecke der Begehung von Straftaten gründen.
Jenseits der ganzen Juristerei wird die Kriminalisierung der Letzten Generation um so absurder, wenn sich deren politische Forderungen angeschaut werden. Diese sind nämlich überhaupt nicht radikal, sondern ziemlich soft. Statt über Kriminalisierung nachzudenken stellt sich eher die Frage, warum diese bislang nicht umgesetzt wurden? Und es stellt sich die Frage, was nach Demonstrationen (Fridays for Future brachte zigtausende Menschen auf die Straße) getan werden kann, um Mehrheiten für sie zu gewinnen. Die Forderungen lauten: Tempolimit von 100 km/h und bezahlbare Bahnen. Das ist nun wahrlich nicht revolutionär. Wird ein wenig weitergelesen findet sich noch die Forderung an die Bundesregierung, sofort an den Internationalen Währungsfonds zu schreiben und zu sagen, dass das 1,5°C-Grad-Ziel verloren ist sowie zu fordern, dass dem Globalen Süden alle Schulden erlassen werden, da diese die weitere Förderung fossiler Brennstoffe vorantreiben. Noch etwas versteckter, aus meiner Sicht aber nicht weniger relevant, findet sich auch der Hinweis auf die Notwendigkeit eines Essen-Rettten-Gesetz. Mit einem solchen Gesetz sollen Supermärkte verpflichtet werden, gutes Essen nicht mehr wegzuwerfen sondern weiter zu verteilen. Die eigentlich spannende Frage ist ja, warum es das noch nicht gibt und was die tatsächlichen oder vermeintlichen Hinderungsgründe sind. Und wäre es nicht eigentlich an der Zeit das Containern (angeblicher Diebstahl von wegeworfenem Essen) zu entkriminalisieren?
Um sich gegen die (drohende) Kriminalisierung der Letzten Generation auszusprechen muss mensch nicht die Aktionsform richtig finden. Ich persönlich beispielsweise fände regelmäßig stattfindende Spontankundgebungen an viel befahrenen Kreuzungen ohne den Akt des Festklebens überzeugender.
Die Drohung mit der kriminellen Vereinigung ist meines Erachtens weder eine angemessene Antwort noch in der Sache berechtigt.
Man muss ja nicht Jurist sein, um für sich selbst zu der Erkenntnis zu kommen, diejenigen spinnen, die die Einordnung der Gruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung fordern.
Aber es ist sehr wertvoll, gerade für die Argumentfindung und -begründung als Nichtjurist, eine klare und verständliche Erklärung aus der Feder einer Juristin zu kennen. Tausend Dank nach Berlin