Kriterien erfolgreicher Wahlprüfungsbeschwerden gesetzlich verankern – Nach der Berlin-Entscheidung des BVerfG
Vorgeschichte Die Beschlussbegründung des BVerfG vom 17. Mai 2023 zur Ablehnung der einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die Wiederholungswahl in Berlin ist ohne die Vorgeschichte nicht bewertbar. Mit dem Beschluss vom 25. Januar 2023 (2 BvR 2189/22) wurde der Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und erklärt, dass die Begründung den Beteiligten gesondert übermittelt wird. Mit der einstweiligen Anordnung war die „Verschiebung“ der vom VerfGH Berlin angeordneten vollständigen Wiederholungswahl bis zur Entscheidung in der Hauptsache begehrt worden und es wurde vorgetragen, dass das Urteil des VerfGH Berlin die antragstellenden Personen in ihren Grundrechten aus Art. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, Continue Reading →