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Der Parteivorstand hat getagt und entschieden – zum Wahlrecht. Das von der AG Wahlrecht erarbeitete Positionspapier– mit allen Unschärfen und notwendigen Entscheidungsalternativen- wurde zur Kenntnis genommen. Die Bundestagsfraktion muss nun entscheiden, wie sie sich verhält. Dabei ist alles offen. Die Fraktion kann Bestandteile aufnehmen, sie kann aber auch Bestandteile ablehnen. Und natürlich muss die Bundestagsfraktion sich zu den Entscheidungsalternativen verhalten.  Erfreulicherweise ist damit der Weg geebnet, dass DIE LINKE tatsächlich -wenn es die Bundestagsfraktion will- mit einem umfassenden Vorschlag in die Wahlrechtsdebatte eingreifen kann.

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