Konservativ siegt über Liberal – Sicherungsverwahrung

Der Begriff „liberal“ steht eigentlich für freiheitliche Gesinnung. Die Justizministerin hat sich in der Vergangeheit den Ruf erworben, für Bürgerrechte zu stehen. Doch nach dem was medial über die Neuregelung der Sicherungsverwahrung berichtet wird, bleibt wohl nur festzustellen: Konservativ siegt über Liberal. Und das ist mehr als Bedauerlich.

Statt die Sicherungsverwahrung grundsätzlich zu hinterfragen wird sie de facto ausgeweitet. Ersttäter können nunmehr unter sie fallen und die Gefährlichkeitseinschätzung soll  am Ende der Haftzeit erfolgen. Bei der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung muss die Gefährlichkeit nur „wahrscheinlich“ sein. Das ganze Gesülze von mehr Therapie ist nichts wert, wenn im Rahmen der Therapie das Damoklesschwert der Anordnung der Sicherungsverwahrung über einem schwebt.

Zur Sicherungsverwahrung an sich habe ich mich schon hier geäußert.

In der Debatte wird sich auf Sexual- und Gewaltstraftäter fokussiert. Das weckt Ängste. Diese Ängste müssen ernst genommen werden, aber d.h. nicht sie einfach zu übernehmen. Ängste ernst nehmen heißt sich mit Ihnen auseinandersetzen, argumentieren und Aufklärung betreiben. Aufklärung heißt deutlich zu machen, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt, Aufklärung heißt deutlich zu machen, dass -trotz unterschiedlicher Studien- die Anzahl der Rückfalltäter eher gering ist, Aufklärung heißt darauf zu verweisen, dass auch Menschen die Betrugs- oder Diebstahlsdelikte begangen haben in der Sicherungsverwahrung sitzen.  Gerade hier heißt es doch mal zu hinterfragen, wie es mit der Verhältnismäßigkeit aussieht.

Aufklärung heißt, deutlich zu machen, dass das deutsche Strafrecht auf dem Schuldprinzip aufbaut. Die individuelle Verantwortlichkeit ist entscheidend, für das Verhängen einer Strafe. Jede/r Jurastudent/in lernt, dass die Voraussetzung für Strafe ist: Du hättest anders handeln können, als du gehandelt hast. Und Aufklärung heißt auch, darauf hinzuweisen dass die Menschenwürde einem lebenslangen Wegsperren entgegensteht. Und die Würde des Menschen ist der Ausgangspunkt unseres gesamten Grundgesetzes.

Doch von all dem liest man nichts. Eher  -glaubt man der Medienberichterstattung- erfährt man etwas über neue, abstruse Vorschläge.  Menschen, die auf Grund des Urteils des Europäischen Menschrechtsgerichtshofes  freigelassen werden müssen, sollen ggf. auch unter die neue Regelung fallen. Da muss man doch fragen, wie sieht es mit dem Rückwirkungsverbot aus? Ist das Gesetz beschlossen rückt dann die Polizei aus und sucht die betroffenen Personen um sie in diese neuartigen Einrichtungen zu verfrachten?

Die Debatte um die Sicherungsverwahrung ist weiter zu verfolgen, denn mit ihr droht ein weiterer Angriff auf den Rechtsstaat.

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