Die Schwere der Schuld – lesenswertes Buch

Die Zeit im Zug nutze ich meistens um Bücher zu lesen. Da ich vorgestern nach Köln gefahren bin, um an der wirklich gelungenen Veranstaltung des Kölner Forum Medienrecht zum Thema: „Intermediäre im Fokus des Gesetzgebers – auf dem Weg zur Reform des Haftungsregimes bei Cloud Services, Social Media und mehr?“ teilzunehmen, las ich Thomas GalliDie Schwere der Schuld – Ein Gefängnisdirektor erzählt.  So langsam muss ich mich schließlich auf die Strafvollzugskonferenz der Bundestagsfraktion und der Landtagsfraktion der LINKEN in Brandenburg vorbereiten ;-).

Für all diejenigen, die abstrakte Zweifel an der Institution Knast haben, ist das Buch eine wahre Fundgrube. Nicht abstrakt, sondern ziemlich konkret an neun Einzelfällen ist das Buch Kritik am System Knast. Schon deshalb sei es dringend empfohlen. Gleich in der Einleitung wird Galli nämlich deutlich: „In diesen fünfzehn Jahren bin zu der Überzeugung gekommen, dass das Gefängnis eine überholte gesellschaftliche Institution ist. In ihr manifestiert sich eine ungerechte, unvernünftige und oft unmenschliche Verteilung der Schuld.“

Was ziemlich hart klingt, wird im Detail belegt. Und dabei geht keinerlei Empathie für Opfer der Straftäter verloren. Im Gegenteil, es gibt keine Entschuldigung und dennoch wird immer wieder gefragt, wem eigentlich Knast nützt. Anhand von Einzelbeispielen macht Galli zum Beispiel den Unterschied zwischen Praxis und Theorie bei der Vollzugsplanung deutlich oder er spricht über die Disziplinierung von Gefangenen. Manchmal sind es die Kleinigkeiten, die trotz aller theoretischer Kenntnis überraschen. Zum Beispiel, dass einvernehmlicher Sex zwischen Gefangenen und Bediensteten des Strafvollzugs (ja, sowas soll vorkommen) als sexueller Missbrauch verurteilt wird oder dass wer im Rahmen einer Drogenprüfung binnen sechs Stunden nicht urinieren kann oder will, eine Disziplinarmaßnahme bekommt. Besonders beeindruckend beschreibt Galli den Knast als „Schule des Verbrechens“ im Fall eines Außenseiters unter Außenseitern. Ein Mann, der sein Leben lang überall Außenseiter war, verliert seinen Arbeitsplatz, nimmt Drogen, wird süchtig und hat Ärger mit den Kumpels am Bahnhof. In einem Supermarkt klaut er eine 0,75l Flasche Schnaps für knapp 10 EUR. Der Detektiv erwischt ihn und bekommt von dem Mann einen Faustschlag ins Gesicht. Das ist räuberischer Diebstahl und wegen anderer Drogendelikte bekommt der Mann 3 Jahre Knast. Oder der Fall des Muttermörders. Der Sohn pflegt seine Mutter knapp 15 Jahre, diese beschimpft in häufig und irgendwann wird die ganze Situation für ihn unerträglich. Er versucht Selbstmord zu begehen und scheitert. Schließlich gibt er der Mutter Schlafmittel und versucht sich auch selbst umzubringen, scheitert aber wieder. Als Mörder bekommt er eine lebenslange Freiheitsstrafe, soll aber nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden, von ihm gehe keine Gefahr aus. Doch der Mann will gar nicht entlassen werden. Und schließlich gibt es noch den Fall der 60jährigen Friseurin, die vergewaltigt wird und ca. 20 Jahre später sagt, sie haben den Täter am Anfang gehasst, jetzt sei ihr aber egal ob dieser noch im Knast oder in Freiheit ist.

Das Buch gibt alles in allem einen guten Einblick in den Knastalltag und beleuchtet diese totale Institution. Das Buch macht deutlich, dass die auf Auflagenhöhe setzende Berichterstattung über Knast und Gefangene nur an der Oberfläche kratzt. Im Nachwort macht Galli dann ein großes Kompliment an all jene, die jahrelang in Knästen verantwortungsvoll arbeiten und häufig sinnlose Bürokratie abarbeiten müssen.

Das System Knast wird nicht so schnell zu ändern sein, aber vielleicht wäre ja schon ein wenig geholfen, wenn das StGB mal gründlich angeschaut wird. Es gibt sicherlich viele Straftaten, wo die ultima ratio Freiheitsentzug als Strafmaß überzogen ist und auf anderem Wege viel mehr erreicht werden kann. Warum zum Beispiel muss die einfache Sachbeschädigung (§ 303 StGB) mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden? Würde hier nicht der Schadensersatzanspruch und eine Geldbuße ausreichen? Im StGB finden sich noch viele weitere Beispiele. Vielleicht wäre es ja an der Zeit eine Kommission zu fordern, die das StGB mal evaluiert. Dabei sollte es um die Frage gehen, welche Straftaten müssen zwingend mit Freiheitsstrafe geahndet werden und welches Strafmaß sollte es bei Eigentums- und Vermögensdelikten sowie Delikten gegen die Persönlichkeit im Verhältnis zu Delikten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Selbstbestimmung geben.

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