Ein Auftrag an den deutschen Gesetzgeber

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist verfassungswidrig.

Jetzt ist der Gesetzgeber herausgefordert, denn die jetzige Regelung ist noch bis 2008 anzuwenden. Und dann muss eine neue Regelung beschlossen sein.

Na dann mal an die Arbeit, liebe Bundestagsabgeordnete.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert