Legal, illegal, scheißegal

Diesen Spruch kenne ich gut. Und ich gebe gern zu, wenn es nötig ist um zivilen Ungehorsam zum Beispiel gegen Rechts zu üben, bin ich auch für nicht ganz so legale Sachen zu haben.

Aber es macht einen zentralen Unterschied aus, ob Personen oder der Staat illegal handelt. Und offensichtlich will der Staat gerade nach dem Muster „der Zweck heiligt die Mittel“ agieren, wenn er gestohlene Bankdaten die auch Hinweise auf Steuerhinterziehung enthalten können aufkaufen möchte. Das Neue Deutschland hat hierzu einen guten Artikel im Angebot.

Keine Frage: Steuerhinterziehung muss bekämpft werden, Steuerhinterzieher/innen müssen bestraft werden. Doch bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln. Wer gestohlene Bankdaten ankauft, betreibt mindestes indirekte Hehlerei – und er belohnt kriminelle Energie. Mit anderen Worten, er schafft immer und immer wieder neue Kriminielle und eröffnet einen gigantischen Markt des illegalen Datenhandels. Statt hier den Rechtsstaat zu opfern, sollte an anderer Stelle angesetzt werden: mehr Steuerfahnder und die Trockenlegung von Steueroasen sind der bessere Weg.

Es ist unzumutbar, wie gegen Hartz IV-Empfangende vorgegangen wird, wenn wieder und wieder Bankauszüge vorgelegt werden müssen. Das gilt es zu ändern. Aber mit Verweis auf Hartz IV-Empfangende illegal beschaffte Daten zu verwenden, gefährdet den Rechtsstaat.

Wo fängt man/frau an? Wo hört man/frau auf? Wenn illegal beschaffte Daten angekauft werden dürfen um die Steuerhinterzieher zu fassen, was ist dann alles noch erlaubt? Die Szenarien die sich in meinem Kopf abspielen, will ich lieber nicht aufschreiben.

Deshalb dürfen die Daten nicht aufgekauft werden.

13 Replies to “Legal, illegal, scheißegal”

  1. Die Sache ist, dass man keine Daten klauen kann; man kann nur Sachen stehlen und auch nur mit Sachen Hehlerei betreiben. Zudem ist es auch nicht illegal diese Daten zu kaufen und zu verwerten; kein Gesetz verbietet dies. Man muss hier ganz einfach abwägen, ob es sich für den Staat lohnt diese Daten zu erwerben. Und das tut es ganz klar. Man erhält schließlich mehr als das Gezahlte zurück und holt zu einem wichtigen Schlag gegen die organisierte Kriminalität aus.

  2. Da ist zwar (gerade im linken Teil des politischen Spektrums) eine Minderheitsmeinung, aber eine gute und richtige. Allerdings gab es leider mit dem Fall Zumwinkel und den Daten aus Liechtenstein einen Präzedenzfall. Offensichtlich leuchten Merkel und Schäuble nur die €-Zeichen in den Augen, wenn sie daran denken, ein paar Millionen auszugeben und dafür einige hundert Millionen einzutreiben, Rechtsstaat hin, Rechtsstaat her.
    Was so genannte „Steueroasen“ angeht, bin ich allerdings auch anderer Meinung. Es ist gut, wenn es Steuerwettbewerb zwischen Ländern gibt. Der Gedanke einer „Welt-Steuerpolizei“, die im Auftrag der Regierungen die Konten der Bürger mehr oder weniger rechtmäßig plündert, ist doch eine grauenhafte Vorstellung. Wenn es nirgendwo ein Entrinnen vor der Steuer gibt, hat der Staat überhaupt keine Veranlassung mehr, die Steuerschraube zu lockern.

  3. Den Rechtsstaat gefährden? Wegen einer CD? Also bitte….

    Der Rechtsstaat wird wohl eher gefährdet, wenn Lobbyisten Gesetze schreiben, wenn die Regierung korrupte Staatschefs empfängt, wenn Parteien sich aus dunklen Kanälen bespenden lassen, wenn kein Mensch weiß, was diverse Geheimdienste so genau treiben, wenn der Bundestag per „SoFFin“ Milliarden Euro an Banken verschieben lässt und sich das Parlament damit selbst entmachtet oder, nah am Thema, wenn das DDR-Staatspartei-Vermögen einfach mir nichts dir nichts verschwindet und keiner weiß wo es heute ist. Vielleicht gibts ja da auch eine CD?

  4. Was ich an den Bedenken verstehe, ist, dass der Ankauf offenbar ohne eine gesetzliche Grundlage für solche Fälle erfolgen soll, was auch Datenschutzdurchbrechungen in anderen Feldern Tür und Tor öffnen könnte. Aber Mitleid mit den Steuerhintzerziehern will nicht recht aufkommen. Um den Bedenken abzuhelfen, könnte man doch für solche Fälle eine klar begrenzende, rechtliche Grundlage schaffen, mit Hartz IV ging das ja wie dargestellt auch, zudem gibt es auch sonst Belohnungen zur Ergreifung von Straftätern, die Kronzeugenregelung und gesetzlich erlaubte Absprachen in Strafprozessen.

    Mein Regelungsvorschlag: Wer vorsätzliche Steuerhinterziehungen ab einer gewissen Höhe zur Anzeige bringt und für den konkreten Fall beweiserhebliche Daten mitliefert – was meines Erachtens für einen seine Karriere damit wohl beendenden Bankangestellten ein Zeichen von Zivilcourage sein kann -, dem wird zum einen analog zur Kronzeugenregelung Straffreiheit bezüglich der Verwirklichung datenschutzrechtlicher Tatbestände gewärt, und zusätzlich bekommt er zur Belohnung ein Prozent der hinterzogenen Geldsumme. Wer ab einer hinterzogenen Geldsumme von zehn Millionen Euro auf die Belohnung verzichtet, bekommt stattdessen das Bundesverdienstkreuz.

  5. Auf 10 ct Betrug im Sozialtransfer kommen 54 € Steuerbetrug. (Quelle Caritas 2001)

  6. Pingback: Die Mini-Debatte um die Daten-CD « Rot steht uns gut

  7. Pingback: Unter Hehlern : Burks' Blog

  8. Sicherlich begibt sich die staatliche Exekutive auf heikles Terrrain, indem sie diese Daten ankauft. Bei einer rein prinzipiellen Sichtweise ist klar: Der Staat darf nicht hehlen bzw, das wäre genauer, unfaires Beweismaterial verwenden. Dazu kommt, dass es imho für den Ankauf keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.

    Nun liegen die Dinge nicht so einfach, wie sie sich im Ideal denken lassen. Der Staat tritt tatsächlich nicht allzu selten als Rechteverletzer auf, und zwar auch dort, wo sich dafür kaum Rechtfertigungen finden lassen. Die sogenannten Verfassungsschutzbehörden und der Staatsschutz betreiben ziemlich viele krumme Geschäfte, einige interne Dienstanweisungen der Sozialbehörden gegenüber Hartzvierlinge sind offen rechtsbrechend, es gibt Kronzeugenregelungen, Deals in und vor den Gerichten, aus politischen Gründen zurück gepfiffene Anwaltschaften (regelmäßig bei Fällen von Polizeigewalt), es gibt sogar Aufträge für psychiatrische Gefälligkeitsgutachten (im Verantwortungsbereich von Roland Koch) mit denen Beamte aus den Dienst gedrängt werden, die diesen in auffällig rechtsbewahrender Form ableisten. Und was ist die Vorratsdatenspeicherung anderes als eine legalisierte Form von Datenraub?

    Und das sind nur ganz wenige Beispiele. Einiges davon ist zu rechtfertigen, beispielsweise dann, wenn es darum geht, mafiöse Strukturen zu bekämpfen. Der entscheidende Punkt ist hier, meines Erachtens, eine Rechtsgüterabwägung, inklusive der Frage, welche Handlungsweise für den Rechtsfrieden und die Rechtsstaatlichkeit des Staatswesens auf Dauer günstig ist.

    Bei den wohlhabenden Steuerflüchtigen, die oft nur allzu genau wissen, wo sie selbst das Recht gebrochen haben, sowie bei der beratenden, halbmafiösen Infrastruktur aus Anwälten, Treuhändern und hilfreichen Bankstern könnte man damit argumentieren, dass es sowohl für den dauerhaften Rechtsfrieden, als auch für den Zustand unseres Rechtsstaates keine gute Idee wäre, wenn der Staat diese Daten jetzt nicht kauft und dann nicht nutzt zum Aufspüren der Steuerflüchtigen.

    Nur als Vergleich: Der finanzielle Umfang aller Leistungsbetrugsdelikte beträgt pro Jahr in Euro gemessen nur ein Bruchteil (!) des mittels dieser Daten-CD voraussichtlich zu ermittelnden Steuerbetruges.

    Und nun beachte man, welchen tatsächlich riesegen Aufwand der Staat betreibt, wie stark er sich gegenüber Regelsatz-Beziehern repressiv zeigt (bis hin sogar zu einer Residenzpflicht), und wie oft sich im Verwaltungsalltag dabei sogar Unrecht ereignet, nicht aus falschen Dienstanweisungen heraus, sondern aufgrund falscher Einschätzungen von Sachbearbeitern.

    Was wiegt dazu im Vergleich der vermeintliche oder tatsächliche (so sicher bin ich mir da nicht) Rechtsbruch durch den Ankauf der Daten-CD? Man könnte den Verkäufer der Daten-CD, trotz des hohen Kaufpreises, sogar als einen Strafvereitler und Helfer der Allgemeinheit werten, als jemanden, der zwar bezahlt (und ähnlich vielleicht zu einem Fundgeld) seine Bürgerpflicht wahrgenommen hat, und dem Staat dabei immens hilft, die halbmafiösen Strukturen im Bereich der Steuerflucht zu knacken – und zwar durchaus seitens der großen und bedeutenden Täter.

    Mich persönlich stört hierbei die fehlende gesetzliche Grundlage. Aber nun, nicht für alle Fälle kann die Exekutive ein passendes Gesetz parat haben, manchmal ergibt sich aus einer Abwägung auch, dass eine staatliche Handlung vor dem Schaffen einer vernünftigen gesetzlichen Grundlage notwendig ist, wie vielleicht in diesem Beispiel, weil die Gelegenheit zum Datenkauf jetzt besteht.

    Ich wünsche mir ein:

    Gesetz zur Unterstützung der Aufklärung von Steuerbetrug

    In diesem Gesetz könnte man u.a. den Umfang der staatlich gewährten Belohnung regeln.

    Eine Straftat anzuzeigen bzw. für die Aufklärung Hinweise zu geben, halte ich für durchaus ehrenvoll. Und in diesem Fall, obwohl es den Vorkehrungen und Interessen der beteiligten Banken und Steuerbetrüger entgegen läuft, halte ich es für durchaus angemessen, wenn ein Bürger die Sicherheitsvorrichtungen der Betrüger und der sie unterstützenden Banken unterläuft.

    Zuletzt:

    Wen zufällig ein Passant Kriminelle dabei belauscht, wie sie sich zu einem Mord verabreden: Begeht dieser Passant dann auch einen „Datendiebstahl“, wenn er die geplante Straftat zur Anzeige bringt?

  9. Oh mein Gott. Wie der Herr Weihbischof, Moral ohne Grenzen. Ohne nen politische Standpunkt kann nur eine konfromistische Wawzyniak-Position rauskommen.

  10. Die Wawzyniak-Position ist ein Plädoyer für strenge Rechtsstaatlichkeit, das ist in Bezug auf das vorliegende Thema im linken Lager ziemlich nonkonformistisch. Nonkonformismus bemisst sich nach der gedanklichen Unabhängigkeit auch und gerade gegenüber dem eigenen Lager; gegenüber dem erklärten gemeinsamen Gegner nonkonform zu sein, ist ja kein Kunststück, im Gegenteil, da zeugt es von Unabhängigkeit, dem Gegner auch mal Recht zu geben, wo er Recht hat.

    „Moral ohne Grenzen“ ist ein seltsamer Ausdruck. Moral ist gerade etwas, das dem Handeln Grenzen setzt.

  11. “ Legal, illegal, scheißegal“ “ Diesen Spruch kenne ich gut. Und ich gebe gern zu, wenn es nötig ist um zivilen Ungehorsam zum Beispiel gegen Rechts zu üben, bin ich auch für nicht ganz so legale Sachen zu haben.“

    Dern Spruch kenne ich auch gut, war ich mal in Westerberlin , damals war ich noch um einiges jünger und wiener Autonomer, fuhren wir nach Westberlin mit dem Zug: ( in Wien gab es nur ein besetzes Haus in Westberlin über 140). .
    Wir sind sofort gut aufgenommen worden, nur das Gesamt- Plenum von einigen besetzen Häusern habe ich schlecht in Erinnerung.

    Ging um die Gewaltfrage, gab es längere Brandreden, und dann hat ein Berliner gesagt was halten die schweizer und österreichischen Autonomen davon, ( der wollte scheinbar auf ein anders Thema umschwenken) ein Schweizer erzählt dann noch wieviele besetzte Häuser es in der Schweiz gibt , was hätte ich nachher sagen sollen, ich hab dann länger über die Haschischfrage geredet und über Hunger. Wir haben doch alle Hunger nach diesen vielen Reden, die Volxkküche ist eröffnet“

    Und es gab Applaus.

  12. Wie heißt eigentlich der Vorsitzende der berliner FDP?

    Halina: “ Nein es gibt keine Fusion“.

  13. Pingback: Tweets die Halina Wawzyniak erwähnt -- Topsy.com

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