Mit Kopfschütteln aus dem NSU-Untersuchungsausschuss raus

Am gestrigen Freitag durfte ich mal wieder die Vertretung der Vertretung im NSU-Untersuchungsausschuss machen. Als ich am späten Nachmittag den Ausschuss verließ kam ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.

Der erste Zeuge des Tages war August Hanning. Hanning war Präsident des BND und von 2005-2009 Staatssekretär im Innenministerium. Der zentralste Satz im Ausschuss der von ihm zu hören war lautete: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“  Herr Hanning zeichnete sich ansonsten dadurch aus, dass er immer und immer wieder behauptete, ab 2001 sei die größte Bedrohung der islamische Terrorismus gewesen, aber die rechtsextremistische Bedrohung sei immer ernst genommen worden. Mit Kritik an den Sicherheitsbehörden solle man sich doch zurückhalten, es sei objektiv ermittelt worden. Die Verfassungsschutzbehörden seien als tragende Säule der Sicherheitsarchitektur zu stärken. Der -negative- Höhepunkt bestand darin, dass Herr Hanning meinte, bei 9 fachem Mord an Polizeibeamten/innen hätte es keinen Untersuchungsausschuss gegeben.

Spannend wird aber auch sein, was sich aus der in dieser Presseerklärung von Petra Pau vorgetragenen Erkenntnis noch alles ergibt.

Als zweiter Zeuge wurde ein Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof als Zeuge vernommen. Hier ging es vor allem um die Frage, ob die Bundesanwaltschaft nicht irgendwann zuständig für die Ermittlungen gewesen wäre. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus § 120 GVG, d.h. wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt zureichende Hinweise auf das Bestehen einer festgefügten (terroristischen) Vereinigung vorhanden gewesen wären und diese Vereinigung bestimmte Straftaten geplant bzw. auch durchgeführt hätte. Der vernommene Zeuge hatte im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Bundesanwaltschaft im Referat Rechtsterrorismus u.a. zu prüfen, ob die „Tötung von acht Personen türkischer und einer Person griechischer Nationalität durch einen unbekannten Täter im Zeitraum September 2000-April 2006“ eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes ergibt. Bei den Opfern handelte es sich -wie wir heute wissen- um Opfer der NSU. (Wie der Vorsitzende des Ausschusses Sebastian Edathy zu Recht bemerkte, hatten zwei der Opfer die deutsche Staatsbürgerschaft). Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes wurde auch aufgrund eines vom Zeugen mit verfassten Prüfvermerkes verneint.

Im Evaluierungsbericht zum damaligen Prüfbericht, der u.a. vom Zeugen gefertigt wurde, heißt es:  „Am 21. Augsut 2006 legte die Bundesanwaltschaft einen Prüfvorgang aufgrund mehrerer Medienberichte zur Mordserie […] an, […]. Am 24. August 2006 wurden die im Internet vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellten Informationen zu der Mordserie erhoben.“

In der Befragung offenbarte sich dann erstaunliches: Zumindest in dem Zeitraum, in dem der Zeuge mit der Prüfung beschäftigt war, wurden keine weiteren Erkundigungen eingezogen. Die Feststellung der Unzuständigkeit erfolgte allein auf der Grundlage der Zeitungsausschnitte und der vom BKA zur Verfügung gestellten Informationen zu der Mordserie. Kein Anruf bei den ermittelnden Polizeibehörden, keine Nachfrage beim Profiler. Nichts. Und das obwohl der Zeuge erklärte, dass im Rahmen von solchen Prüfvorgängen durchaus auch der Besuch von Tatorten gehört. Die Frage, weshalb hier lediglich Zeitungsmeldungen und die Website des BKA herangezogen wurden, konnte der Zeuge nicht beantworten. Aber selbst diese Zeitungslektüre war wohl nicht umfassend. Denn das unmittelbar nach dem neunten Mord in Kassel eine Demonstration „Kein zehntes Opfer“ v.a. von Migranten/innen stattfand, war den Erstellern des Prüfvermerks nichts bekannt. Und das alles, obwohl es laut Aussage des Zeugen explizit einen Mitarbeiter gibt, der sich vorwiegend mit Medienlektüre beschäftigt.

Wenn ich bis dahin aus dem Kopfschütteln wieder herausgekommen bin, werde ich mich vielleicht auf diese Stelle bei der Bundesanwaltschaft bewerben ;-).

4 Replies to “Mit Kopfschütteln aus dem NSU-Untersuchungsausschuss raus”

  1. Zitat; Wenn ich bis dahin aus dem Kopfschütteln wieder herausgekommen bin, werde ich mich vielleicht auf diese Stelle bei der Bundesanwaltschaft bewerben. Zitat Ende

    Keine Chance, diese Stellen sind exklusive für minderbemittelte Nachfahren von Altnazis vorgesehen, ;-))

  2. Krass, einfach nur krass. Soviele Pannen… Dass einem da der Gedanke der Strafvereitelung im Amt kommt, sollte nicht verwunderlich sein.
    Und dann gucken wir zum Brandenburger Tor – und da geht der Kampf gegen die bösen Ausländer, oder Ausländers, weiter.
    Was hat denn der VS in der Vergangenheit bewirkt, also positives??? Die können doch nicht nur Unfug gemacht haben. Glaube ich einfach mal. Sieben Semester Verwaltungsrecht – lese ich das alles jedoch, dann frage ich mich was aus Gesetzesvorrang und Gesetzesvorbehalt auf Seiten des VS geworden ist. Eine Kasperletruppe hat hingegen ja noch einen Sinn.
    Ach ja, fast vergessen, die müssen ja Leute von DIE LINKE. überwachen…

  3. Bei neun toten Polizisten wäre womöglich besser ermittelt worden und ein Untersuchungsausschuss daher überflüssig.

  4. Dein Weggehen wäre für die Partei ein großer Verlust, aber für einige fanatisierten O-Anhänger ein Segen.
    Kehre der Partei nicht freiwillig den Rücken…

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