Eine Oppositionspartei im Bundestag muss sich immer wieder die Frage stellen, was sie eigentlich parlamentarisch so erreichen kann. Für einen Antrag oder eigenen Gesetzentwurf bekommt sie im Parlament so gut wie nie eine Mehrheit. Mit einer einer solchen parlamentarischen Initiative kann sie maximal Haltung zeigen und im allerbesten Fall eine Debatte anstoßen. Warum Parlamentarismus der an festgezurrten Koalitionskorsetten hängt ein Problem ist, das habe ich unter anderem hier aufgeschrieben. Aber das ist eine andere Geschichte.

Zu den klassischen Minderheitenrechten in einem Parlament gehören die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen. In Untersuchungsausschüssen werden Missstände untersucht, in Enquetekommissionen soll jenseits aktueller Politik über Themen diskutiert und sollen Handlungsempfehlungen entworfen werden. Das mit den Missständen durch Untersuchungsausschüsse aufdecken geschieht mal mehr und mal weniger gut. Meist nur kurz ist das mediale Interesse an Untersuchungsausschüssen und ihre Beschlussempfehlungen bleiben häufig ungehört. Oder erinnert sich noch jemand an die Beschlussempfehlung des BND-Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode? Die Seiten 346 bis 349 beschäftigen…

In einer der vielen Sitzungen des NSU Untersuchungsausschusses fiel der Satz: „Das steht auch so im Handbuch des Verfassungsschutzrechts von Frau Droste.“ Dieses Handbuch muss ich mindestens einmal quer lesen dachte ich mir.

Gedacht, getan. 2007 also schrieb Frau Bernadette Droste das „Handbuch des Verfassungsschutzrechts„. Die gute Frau ist Juristin arbeitete von 1990-1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, war persönliche Referentin von Eckart Werthebach von Juni 1995 bis November 1996, kehrte danach zum Verfassungsschutz zurück. 2004 schließlich wechselte sie in die Hessische Landesvertretung und leitet seitdem diese.

Das Wort „Handbuch“ steht in der Regel für einen Gesetzeskommentar. Und das war auch mein erster Gedanke. Vermutlich ist dies sogar der Anspruch von Bernadette Droste. Doch sie scheitert bereits am Vorwort. Das Vorwort disqualifiziert dieses Buch nämlich als ernstzunehmendes Buch, jedenfalls als ernstzunehmendes juristisches Nachschlagewerk. Bernadette Droste kommt mit politischen Wertungen um die Ecke, die es in sich haben:

„Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus erwuchs…

Die letzte Sitzungswoche des Jahres 2012 ist vorbei. Sie hatte es in sich.

Nicht nur, dass die Mehrheit des Bundestages diverse Auslandseinsätze der Bundeswehr beschlossen hat (selbstverständlich gegen meine Stimme), sie hat auch das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Was ich von diesem Gesetz halte, habe ich an unterschiedlichsten Stellen in diesem Blog deutlich gemacht. Deshalb verweise ich nur auf meinen letzten Beitrag dazu.

Heute morgen haben wir über das Sitzzuteilungsverfahren im Wahlrecht geredet, meine Rede dazu ist hier nachlesbar. DIE LINKE lehnt das von den anderen Parteien vorgeschlagene Sitzzuteilungsverfahren ab, weil es eine verfassungsgemäße Alternative gibt. Gäbe es diese nicht, wäre die durch das von den anderen Parteien vorgeschlagene Modell entstehende Vergrößerung des Bundestages hinzunehmen.

Schließlich war Wolfgang Schäuble heute Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss. Das alles war wenig ergiebig, denn der Zeuge Schäuble konnte sich entweder nicht erinnern, glaubte irgendetwas oder verfuhr nach dem Motto: „Mein Name ist Schäuble. Ich bin Minister und…

Am gestrigen Freitag durfte ich mal wieder die Vertretung der Vertretung im NSU-Untersuchungsausschuss machen. Als ich am späten Nachmittag den Ausschuss verließ kam ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.

Der erste Zeuge des Tages war August Hanning. Hanning war Präsident des BND und von 2005-2009 Staatssekretär im Innenministerium. Der zentralste Satz im Ausschuss der von ihm zu hören war lautete: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“  Herr Hanning zeichnete sich ansonsten dadurch aus, dass er immer und immer wieder behauptete, ab 2001 sei die größte Bedrohung der islamische Terrorismus gewesen, aber die rechtsextremistische Bedrohung sei immer ernst genommen worden. Mit Kritik an den Sicherheitsbehörden solle man sich doch zurückhalten, es sei objektiv ermittelt worden. Die Verfassungsschutzbehörden seien als tragende Säule der Sicherheitsarchitektur zu stärken. Der -negative- Höhepunkt bestand darin, dass Herr Hanning meinte, bei 9 fachem Mord an Polizeibeamten/innen hätte es keinen Untersuchungsausschuss gegeben.

Spannend wird aber auch sein, was sich aus der…

Als Vertreterin des Vertreters durfte ich gestern der 16 h Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses beiwohnen. Sie begann um 8.30 und endete um 0.16 Uhr. Wir mussten dreimal umziehen um zum einen die Identität des ersten Zeugen zu bewahren und zum anderen geheim zu tagen. Befragt wurden der sog. Aktenvernichter, Herrn Fromm (Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) und Herrn Cremer (Leitender Direktor beim BND, zum Untersuchungszeitraum verantwortlich für Rechtsextremismus beim VS).

Wie läuft nun eigentlich so eine Sitzung ab? Am Anfang bekommen die Zeugen die Möglichkeit selbst etwas zum Sachverhalt zu sagen, danach werden sie in sog. Berliner Runden befragt. Das bedeutet, dass entsprechend der Stärke der Fraktionen Zeit für die Befragung zur Verfügung steht. Für die Union bedeutet das deutlich mehr als 20 Minuten, für DIE LINKE 7 Minuten, inklusive Antwortzeit. Das ist durchaus nicht einfach, denn gestern hatten Petra Pau und ich im Durchschnitt 3-4 Fragen pro Berliner Runde.

Um alles zu berichten, ist…