Eine Oppositionspartei im Bundestag muss sich immer wieder die Frage stellen, was sie eigentlich parlamentarisch so erreichen kann. Für einen Antrag oder eigenen Gesetzentwurf bekommt sie im Parlament so gut wie nie eine Mehrheit. Mit einer einer solchen parlamentarischen Initiative kann sie maximal Haltung zeigen und im allerbesten Fall eine Debatte anstoßen. Warum Parlamentarismus der an festgezurrten Koalitionskorsetten hängt ein Problem ist, das habe ich unter anderem hier aufgeschrieben. Aber das ist eine andere Geschichte.
Zu den klassischen Minderheitenrechten in einem Parlament gehören die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen. In Untersuchungsausschüssen werden Missstände untersucht, in Enquetekommissionen soll jenseits aktueller Politik über Themen diskutiert und sollen Handlungsempfehlungen entworfen werden. Das mit den Missständen durch Untersuchungsausschüsse aufdecken geschieht mal mehr und mal weniger gut. Meist nur kurz ist das mediale Interesse an Untersuchungsausschüssen und ihre Beschlussempfehlungen bleiben häufig ungehört. Oder erinnert sich noch jemand an die Beschlussempfehlung des BND-Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode? Die Seiten 346 bis 349 beschäftigen…