Sind Gartenzwerge Menschen?

Polizisten, also die Männer und Frauen in Grün haben manchmal seltsame Aufgaben. Nach einer Meldung von AFP grübelt die Polizei in Witten (das ist das Land in dem die CDU die letzte Landtagswahl mit einem Song gewann, der immer wieder gern gehört wird wird) wie sie mit dem Fall umgehen soll, das in einem Garten auf einmal acht fremde Gartenzwerge herumlungerten. Die Polizei habe sie nunmehr erst mal bei sich untergebracht. Eine “Entführung” kann nämlich nicht ausgeschlossen werden.

Fragt sich nun aber, wieso Sachen entführt werden können. Oder sind Gartenzwerge Menschen? Das StGB kennt den Begriff Entführung nicht, wenn man sich aber die Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den §§ 234ff. StGB ansieht, ist irgendwie immer von Menschen die Rede. Vielleicht hätte es ja der Polizei gut getan, einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen, dann hätte sie sich sofort anderen Aufgaben zuwenden können, als der Bergung von Gartenzwergen.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert