Erklärung zum Abstimmungsverhalten

29. Sitzung des Deutschen Bundestages, 9. April 2014, TOP 4:

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen (Drucksache 18/984)

Der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen habe ich nicht zugestimmt.  Die nachfolgenden, im wesentlichen vom Journalisten Renè Heilig bereits im Neuen Deutschland vom 05. April 2014 unter dem Titel „Deutsche Marine als Lückenbüßer“ genannten Argumente haben mich zu einem „Nein“ bei der Abstimmung bewogen.

1. Deutschland beteiligt sich an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im eigenen Land, in Munster.  Die Abfallprodukte der Zerstörung auf Hoher See werden nach Deutschland transportiert und von einer Bundeswehreigenen Gesellschaft am Bundeswehrstandort Munster endgültig vernichtet. Diese Beteiligung…