Abstrakt ist das mit dem Rechtsstaat ganz einfach. Die Justiz soll ihre Arbeit machen, unabhängig von der Einflussnahme durch die Politik. Das ist ja gerade der Unterschied zu Ländern wie der Türkei.
In der Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org wurde deshalb auch von der DIE LINKE in einem Antrag zum Beispiel unter anderem gefordert wird: „die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften“ sicherzustellen, „indem das Weisungs-, Aufsichts- und Leitungsrecht der Bundes- und Landesjustizministerinnen und -justizminister durch Streichung der §§ 146, 147 GVG“ abgeschafft wird. Zur Begründung heißt es in diesem Antrag: „Die Demokratisierung der Justiz und konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips auf Bundes- und Landesebene sind ein rechtsstaatliches Anliegen, wozu auch die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gehört. Sie sind von der Möglichkeit der politischen Einflussnahme und Einwirkung von Bundes- und Landesregierung auf laufende Verfahren freizustellen.“
Doch in konkreten Fällen wird es dann wieder schwierig mit dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung. Also eigentlich nicht. Dann nämlich nicht, wenn man/frau konsequent…