Die Sache mit dem Rechtsstaat

Abstrakt ist das mit dem Rechtsstaat ganz einfach. Die Justiz soll ihre Arbeit machen, unabhängig von der Einflussnahme durch die Politik. Das ist ja gerade der Unterschied zu Ländern wie der Türkei. In der Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org wurde deshalb auch von der DIE LINKE in einem Antrag zum Beispiel unter anderem gefordert wird: „die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften“ sicherzustellen, „indem das Weisungs-, Aufsichts- und Leitungsrecht der Bundes- und Landesjustizministerinnen und -justizminister durch Streichung der §§ 146, 147 GVG“ abgeschafft wird. Zur Begründung heißt es in diesem Antrag: „Die Demokratisierung der Justiz und konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips auf Bundes- und Landesebene sind Continue Reading →

Bereinigung des Strafrechts von NS-Normen

Was macht eigentlich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus? Der Unterschied liegt nicht darin, dass der Täter/die Täterin einen Menschen getötet hat. Der Unterschied liegt zum einen in der auf die Tat folgenden Strafe (für Mord gibt es nach § 211 Abs. 1 StGB lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren) und zum anderen in der Tatausführung. Totschläger/in ist wer einen Menschen tötet ohne Mörder/in zu sein. Und Mörder/in ist, wer einen Menschen tötet aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder Continue Reading →