Ich hatte bereits hier etwas zur Gasumlage geschrieben. Mittlerweile gibt es die Berechnung der Höhe der Gasumlage und die entsprechende Verordnung. Damit werden einige Dinge   klarer und einige Dinge stellen sich dann doch anders und weniger gut dar, als im letzten Beitrag zum Thema. Insbesondere scheinen mir die Umsetzung der Umlage, ihre Begründung und die Frage der Durchreichung an die Letztverbrauchenden noch einmal einen genaueren Blick wert.

Auf der Internetseite der Bundesregierung ist beispielsweise zu lesen, dass durch die weniger Gaslieferungen aus Russland die Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen müssen und sie durch die Umlage dabei unterstützt werden sollen. Die Höhe der Umlage, die bis April 2024 befristet ist und alle drei Monate angepasst werden kann, beträgt ab 1. Oktober 2,4 Cent pro Kilowattstunde.

Das heißt zunächst erst mal, dass mit der Umlage die Importeure, die teuer einkaufen müssen, unterstützt werden sollen und das die 2,4 Cent nicht das Ende des Preises sind, sondern nach drei Monaten…