… das Bundesverfassungsgericht. Heute zur Frage, ob der Regelsatz für Kinder bei Hartz IV verfassungswidrig ist. Viel ist darüber geredet worden und auch geschrieben. Der Regelsatz für Erwachsene -an dessen rechtmäßigem Zustandekommen es durchaus auch Zweifel gibt- wurde einfach mal pauschal gekürzt. Welch Absurdität? Und welche Absurdität, dass die Bundesregierung immer noch behauptet, der Regelsatz sei ausreichend. Wer sich das Zustandekommen der Regelsätze ansieht, wer die pauschalen Kürzungen berücksichtigt, der/die kann sich ob solcher Argumentationen nur an den Kopf fassen. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht eine weise Entscheidung fällt, die wenigstens ein klein wenig mehr an Gerechtigkeit ermöglicht. Gerechtigkeit an sich ist wohl nur mit Überwindung des Systems Hartz IV zu erreichen, mit einer sanktionsfreien Mindestsicherung.
Nicht direkt mit der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu tun hat folgender Veranstaltungshinweis: http://www.rosalux.de/cms/?id=19793 Gerade im Wahlkreis 84 ein wichtiges Thema, wo es nach vernünftigen und radikalden Gegenstrategien schreit.