Es ist mir vollkommen egal, ob es zukünftig noch Bargeld gibt. Es ist mir aber nicht egal, ob ich zukünftig noch anonym bezahlen kann. Wichtig wäre mir, soweit Bargeld abgeschafft wird, dass jede/r Zugang zu anderen und eben auch anonymen Bezahlmöglichkeiten hat. Aus ganz grundsätzlichen Erwägungen heraus.

Nun will die Bundesregierung die Bargeldzahlungen auf 5.000 EUR zu begrenzen. Die Beschränkung von Bargeldzahlungen ist auch eine Beschränkung anonymer Bezahlmöglichkeiten auf 5.000 EUR. Und das finde ich beides falsch. Der Kommentator Kannenberg auf Heise.de hat Recht: Es geht am Ende um die Schlacht um die Privatsphäre von Menschen.  Was heute 5.000 EUR sind, sind morgen 2.500 EUR und am Ende Null Cent. Konsequent zu Ende gedacht jedenfalls.

Es gibt aus meiner Sicht keine überzeugende Rechtfertigung für den Vorschlag Zahlungen mit Bargeld/anonymes Bezahlen auf 5.000 EUR zu beschränken. Erst Recht gibt es keine Rechtfertigung anonyme Bezahlmöglichkeiten komplett zu verweigern. Wie immer wird behauptet, solche Vorschläge dienen…

Taucht irgendwo ein Misstand auf, und derer gibt es viele, wird der Ruf nach gesetzlichen Regelungen laut. Das scheint auf den ersten Blick auch die richtige Lösung zu sein. Doch wenn mensch genauer hinschaut wird an vielen Stellen deutlich, es gibt keine Regelungsdefizit, welches mit einem Gesetz behoben werden muss, es gibt ein Vollzugsdefizit.  Meist geht es also gar nicht um eine neues Gesetz, sondern es geht um darum bestehende Gesetze konsequent umzusetzen.

Ein klares Regelungsdefizit war (und ist es eigentlich immer noch) der Mindestlohn. Hier musste tatsächlich ein gesetzliche Regelung her. Deshalb stellte die Fraktion der PDS im Bundestag im April 2002 erstmals den Antrag auf Einführung eines existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohns. Seit dem Juli 2014 gibt es jetzt das Tarifautonomiestärkungsgesetz. Mit diesem wird ein -unzureichender- gesetzlicher Mindestlohn festgeschrieben. Das Gesetz hat verschiedene Fehler und ist unzureichend. Ein zentraler Fehler besteht darin, dass keine automatische Anpassung des Mindestlohnes stattfindet. An Stelle einer automatischen Anpassung…