Da gibt es also einen geleakten Arbeitsstand eines Gestzes für einen Mietdeckel  in Berlin und die Immobilienlobby steht Kopf. Aber nicht nur diese. Auch bei einigen anderen drehen alle Sicherungen durch. Da wird davon gesprochen, dass die LINKEN Berlin anzünden. An anderer Stelle wird von Kamikaze geschrieben. Das Unternehmen Vonovia hat schon ausgerechnet, das „eine Mietobergrenze (…) die Mieteinnahmen in Berlin im kommenden Jahr um 20 bis 25 Millionen Euro reduzieren (würde)„. Die FDP wittert, was auch sonst, „Sozialismusfantasien„. Auch Enthüllungsjournalisten*innen sind aktiv und weisen darauf hin, dass diese Lompscher ja nur umsetze  was die linksradikale „Interventionistische Linke“ schon mal aufgeschrieben hatte.

Ich frage mich da schon, ob an all diesen Empörten die Entscheidung des BVerfG zur Mietpreisbremse vorbeigegangen ist oder ob ihre Empörung auch deutlich macht, was sie vom BVerfG halten. Es geht mir jetzt nicht um einzelne Regelungen in einem Arbeitsentwurf. Die Auseinandersetzung mit einzelnen Regelungen lohnt…

Würde es nach mir gehen, wurde ich die sog. Verwertungskündigung aus dem BGB streichen oder zumindest massiv durch den Gesetzgeber einschränken. Oder doch nicht? Als ich begann diese Pressemitteilung des BGH zu lesen, kam ich kurz in Zweifel. Doch der Reihe nach.

Es geht um eine der wichtigsten Normen des Mietrechts: die Kündigung nach § 573 BGB durch den/die Vermieter*in. Danach kann der/die Vermieter*in kündigen, wenn er/sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (Abs. 1). Das berechtigte Interesse wiederum soll vorliegen, wenn der/die Mieter*in vertragliche Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt (Nr. 1), der/die Vermieter*in die Räume als Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (Nr. 2) oder wenn der/die Vermieter*in durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (Nr. 3).

Letzteres nennt sich Verwertungskündigung. Von ihr ausgeschlossen soll die Möglichkeit sein, durch eine anderweitige…

Es ist mir vollkommen egal, ob es zukünftig noch Bargeld gibt. Es ist mir aber nicht egal, ob ich zukünftig noch anonym bezahlen kann. Wichtig wäre mir, soweit Bargeld abgeschafft wird, dass jede/r Zugang zu anderen und eben auch anonymen Bezahlmöglichkeiten hat. Aus ganz grundsätzlichen Erwägungen heraus.

Nun will die Bundesregierung die Bargeldzahlungen auf 5.000 EUR zu begrenzen. Die Beschränkung von Bargeldzahlungen ist auch eine Beschränkung anonymer Bezahlmöglichkeiten auf 5.000 EUR. Und das finde ich beides falsch. Der Kommentator Kannenberg auf Heise.de hat Recht: Es geht am Ende um die Schlacht um die Privatsphäre von Menschen.  Was heute 5.000 EUR sind, sind morgen 2.500 EUR und am Ende Null Cent. Konsequent zu Ende gedacht jedenfalls.

Es gibt aus meiner Sicht keine überzeugende Rechtfertigung für den Vorschlag Zahlungen mit Bargeld/anonymes Bezahlen auf 5.000 EUR zu beschränken. Erst Recht gibt es keine Rechtfertigung anonyme Bezahlmöglichkeiten komplett zu verweigern. Wie immer wird behauptet, solche Vorschläge dienen…

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat gestern eine Anhörung zur sog. Mietpreisbremse durchgeführt. Ich rede ja lieber vom Bremschen, eine wirkliche Bremse sieht in meinen Augen anders aus. Weil ich um 16.00 Uhr in die Anhörung im Ausschuss Digitale Agenda zum Europäischen Urheberrecht und zum Leitungsschutzrecht für musste (über die ich hoffentlich in den nächsten Tagen auch noch bloggen kann), konnte ich nicht die ganze Zeit an der Anhörung teilnehmen. Dennoch lohnt sich m.E. ein kleiner Überblick zu den schriftlich eingegangenen Stellungnahmen.

Die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände fand vor allem, „die Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Wohnungspolitik (müssen sich) in erster Linie darauf richten, die notwendigen Rahmenbedingungen und Anreize für den Bau neuer Wohnungen, vor allem im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu schaffen„. Die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände verwies auf den derzeitgen Leerstand von 1,7 Mio. Wohnungen. Zweifel an den Indiktatoren für das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes (§ 556 Abs. 2 BGB) wurden…

An diesem Wochenende tagte der Parteivorstand in Dresden.

In geschlossener Sitzung ging es zunächst um den Bericht des Bundesgeschäftsführers Matthias Höhn rund um die Vorfälle des „Fahrplan-Papieres zur Abwahl von Raju Sharma“ und des sog. Resterampenpapieres, in welchem neben mir noch Steffen Bockhahn und ein weiterer Genosse als „personelle No Go“ tituliert wurden und in welchem davon die Rede war, die Fraktion dürfe nicht zur „Resterampe“ für  „Versorgungsfälle“ werden. Es wird nicht überraschen, dass für mich die Existenz der Papiere an sich das Problem ist und nicht das diese Papiere öffentlich wurden. Wie ich insgesamt die Situation sehe habe ich kürzlich hier schon aufgeschrieben. Es ist in meinen Augen nicht hinnehmbar, dass solche Papiere erstellt werden, ohne das eingeschritten wird. Solche Papiere werden ja nicht einfach aus lange Weile erstellt. Da ich mich durchaus daran halte, dass das was in geschlossenen Sitzungen besprochen wird auch nicht in Blogs verbreitet werden soll, werde ich auf den Bericht des Bundesgeschäftsführers…

Bereits an anderer Stelle habe ich (gemeinsam mit Steffen Bockhahn) über die BiMA und ihre Verkaufspolitik geschrieben. Das Thema hat nichts von seiner Aktualität verloren. Deshalb haben der Steffen und ich für die Klausur des Parteivorstandes einen Vorschlag erarbeitet.

Das Thema ist aktueller denn je. Die BVV Tempelhof-Schönbergt hat laut diesem Artikel erst kürzlich einstimmig appelliert, dass sich die Verkaufspolitik der BiMA ändern müsse. In meiner Rede zum Justizhaushalt in der vergangenen Sitzungswoche habe ich darauf verwiesen, das im Hinblick auf die Verkaufspolitik der BiMA gehandelt werden muss. Ich bezog mich dabei auch auf eine Aussage meines Kollegen Luczak von der CDU, der in der Berliner Zeitung die Hochpreispolitik beim Verkauf bundeseigener Wohnungen der BiMA kritisierte.

Dem Wunsch der BVV Tempelhof-Schönberg und auch dem Anliegen des Kollegen Luczak hätte gestern im Bundestag ganz einfach nachgekommen werden können. Der Bundestag hätte nur diesem Antrag der LINKEN zustimmen müssen, der…

von Steffen Bockhahn und Halina Wawzyniak 

Im Neuen Deutschland vom 20. Juni 2014 wird darauf hingewiesen, dass der Bund zu den großen Wohnungseigentümern in Berlin gehört und mit seiner Verkaufspolitik mitverantwortlich für steigende Mieten ist.

Das ist richtig. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) besitzt aber nicht nur Wohnungen, sondern auch Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 500.000 Hektar . In Berlin soll derzeit u.a. das sog. Dragonareal (Gelände am Finanzamt Kreuzberg) zum zweiten Mal verkauft werden.  Die BImA wurde durch das BImA-Errichtungsgesetz vom 9. Dezember 2004 als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn gegründet.

Die BImA verkauft also Wohnungen und Grundstücke, die im Bundeseigentum stehen. Nun könnte mensch ja auf die Idee kommen, dass zum einen Bundeseigentum nur an Genossenschaften oder andere gemeinwirtschaftliche organisierte Unternehmen verkauft wird bzw. bei den Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften bzw. kommunale Wohungsbauunternehmen. Doch dem ist nicht so, die Bima verkauft zum sog. Höchstpreis.

Das führt…

Nicht mehr und nicht weniger dürften die neusten Ideen von Franz Müntefering zu einer neuen Verfassung sein.

Zwanzig Jahre nach der Wende fällt ihm auf, dass es nicht so eine tolle Idee war, das Grundgestz einfach weiter gelten zu lassen, statt eine gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten. Das verdient glatt den Titel: „Blitzmerker„.

Also eine neue Verfassung. Warum jetzt? Ich finde ja, wer solche Projekte angeht, der sollte überlegen, was am Ende bei herauskommt. Eine Verfassung ohne Sozialstaatsgebot, ohne so etwas wie jetzt Artikel 14 und 15 wäre nicht besser als das Grundgesetz. Ich befürchte aber, genau das wird das Ergebnis sein. Deshalb dann doch lieber das Grundgesetz fortentwickeln, statt am Ende weniger zu haben als jetzt vorhanden ist.

… an Verschwörungstheorien glauben, würde ich jetzt an eine Offensive der “linken” Menschenrechtsverletzer glauben….

Schon wieder ein Artikel, der ganz offen propagiert, dass zur Erreichung eines “höheren Zieles” die Verletzung von Menschenrechten erlaubt ist . Verzweifeltes Kopfschütteln, wenn ich Sätze wie folgenden lese: “Es soll hier auch dargelegt werden, daß die Einschränkungen formaler Bürgerrechte (einschließlich des Versammlungsrechts und der Freiheit, ins Ausland reisen zu dürfen) durch […] gerechtfertigt sind, um das politische Programm der gewählten Regierung vor feindlicher Einmischung von außen zu schützen.”

Wodurch unterscheidet sich eine solche Position von der anderer Menschenrechtsverletzer? Argumentiert die USA nicht ähnlich? Und die Bundesrepublik mit den neusten Sicherheitsgesetzen, Einbürgerungstests usw.? Nein ich bin keine Expertin für Simbawe, aber das muss ich auch nicht sein.

Selbst wenn man unterstellt, das alle Angaben im Artikel wahr sind, kann die Antwort von Sozialistinnen und Sozialisten nicht sein, die Menschenrechte einzuschränken.

Wenn in dem Artikel steht,…