Regelungs- oder Vollzugsdefizit?

Taucht irgendwo ein Misstand auf, und derer gibt es viele, wird der Ruf nach gesetzlichen Regelungen laut. Das scheint auf den ersten Blick auch die richtige Lösung zu sein. Doch wenn mensch genauer hinschaut wird an vielen Stellen deutlich, es gibt keine Regelungsdefizit, welches mit einem Gesetz behoben werden muss, es gibt ein Vollzugsdefizit.  Meist geht es also gar nicht um eine neues Gesetz, sondern es geht um darum bestehende Gesetze konsequent umzusetzen.

Ein klares Regelungsdefizit war (und ist es eigentlich immer noch) der Mindestlohn. Hier musste tatsächlich ein gesetzliche Regelung her. Deshalb stellte die Fraktion der PDS im Bundestag im April 2002 erstmals den Antrag auf Einführung eines existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohns. Seit dem Juli 2014 gibt es jetzt das Tarifautonomiestärkungsgesetz. Mit diesem wird ein -unzureichender- gesetzlicher Mindestlohn festgeschrieben. Das Gesetz hat verschiedene Fehler und ist unzureichend. Ein zentraler Fehler besteht darin, dass keine automatische Anpassung des Mindestlohnes stattfindet. An Stelle einer automatischen Anpassung des Mindestlohnes ist eine Anpassung auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner durch Rechtsverordnung der Bundesregierung (§ 1 Abs. 2) vorgesehen. Warum DIE LINKE sich -zu Recht- bei diesem Gesetz enthalten hat, ist dem Antrag zur Einführung eines Mindestlohnes von 10 EUR pro Stunde zu entnehmen. In dem Antrag heißt es völlig korrekt: „Völlig inakzeptabel ist zudem das Vorhaben, den ohnehin zu niedrigen Mindestlohn bis 2018 keinem Inflationsausgleich zu unterziehen“. Und völlig richtig wird als Forderung im Antrag aufgemacht, dass der Mindestlohn jährlich dem Lohnindex anzupassen ist. Leider -und das sage ich selbstkritisch- wurde von uns als Fraktion aber kein Änderungsantrag zu diesem Punkt gestellt. Natürlich ist ein Mindestlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie, weswegen sich ja Gewerkschaften und andere ausgesprochen schwer getan haben, dieser Idee nahe zu treten. Aber dieser Eingriff ist meines Erachtens gerechtfertigt. Denn von seiner Erwerbsarbeit muss der Mensch leben können. Wenn die Tarifautonomie aber ein hohes Gut ist, und das ist ist in meinen Augen, dann muss auch die LINKE sie ernst nehmen. Ein Mindestlohngesetz war dringend erforderlich. Es wäre meines Erachtens auch angemessen, in dieses Mindestlohngesetz eine jährliche Anpassung des Mindestlohnes an den Inflationsausgleich hineinzuschreiben, denn es handelt sich klassisch um ein Regelungsdefizit. Weitergehende Eingriffe in die Tarifautonomie halte ich allerdings für nicht zielführend. Die Alternative zu weiteren Eingriffen ist hier ganz klar in der Stärkung der Gewerkschaften bei Lohnauseinandersetzungen zu sehen, damit diese die völlig berechtigte Forderung nach höheren Löhnen und Gehältern durchsetzen können.

Manchmal gibt  es aber eben auch Vollzugsdefizite. Das meint, das es ein Gesetz gibt, welches auftretende Probleme lösen würde, dieses Gesetz aber nicht umgesetzt wird. Hier hilft die Forderung nach neuen Gesetzen nicht, hier hilft vor allem dafür zu sorgen, dass die Gesetze umgesetzt werden. Als Beispiel kann das Bundesurlaubsgesetz genannt werden, hier insbesondere der § 11 zum Urlaubsentgelt. Das schönste Gesetz nützt nichts, wenn sich nicht daran gehalten wird. Und natürlich ist es für Arbeitnehmer/innen eine verzwickte Situation, wenn ihnen von Arbeitgeber/innen kein Urlaub gewährt wird oder gar kein Urlaubsentgelt gezahlt wird. Aber das ist kein Problem der Gesetzgebung (kein Regelungsdefizit) sondern eine Problem der Einhaltung von Gesetzen (Vollzugsdefizit). Wie insoweit der Anspruch eines/einer jeden Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin auf bezahlten Urlaub sichergestellt werden kann,  das wäre eine spannende Frage, auf die ich im Moment noch keine Antwort habe. Natürlich kann der/die Arbeitnehmer/in den Urlaub einklagen, aber für das Erwerbsarbeitsverhältnis ist das sicherlich nur bedingt förderlich.

Ähnliches gilt auch für den Anspruch, dass Kinder von Transferleistungsempfangenden mindestens einmal im Jahr gemeinsam mit anderen Kindern in den Urlaub fahren können sollen. Nun bin ich nicht die Expertin auf dem Gebiet, aber was ist eigentlich mit dem Anspruch aus § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII? Kann sich daraus nicht ein Anspruch ableiten, dass zur Vermeidung und zum Abbau von Benachteiligungen Angebote zur Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der Jugendarbeit mindestens zu einem Prozentsatz X kostenlos für Transferleistungsempfangende erbracht werden müssen? Und wenn sich dies daraus nicht ergibt, wäre es dann nicht sinnvoll im  § 90 SGB VIII  und dort im Absatz 3 auch den § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII zu erwähnen, so dass auf Antrag der Kostenbeitrag erlassen werden kann? Vielleicht ist das nicht überzeugend, aber was wäre die Alternative?

Wenn mensch sich ein wenig umschaut, gibt es an der einen oder anderen Stelle kostenlose Ferienfreizeiten. In meinem Wahlkreis zum Beispiel bietet Phantalisa Sommerferienfahrten an. Für die Sommerferienfahrt im Jahr 2014 habe ich im November 2013 gespendet. Wie in jedem Jahr finden auch in diesem Jahr, organisiert vom Bürgerkomittee Weberwiese, kostenlose Sommerferienspiele statt. Auch dafür habe ich beispielsweise schon gespendet. Nun ist der Einwand sicherlich berechtigt, das solche Angebote nicht vom guten Willen von Einzelpersonen und damit Spenden abhängig sein soll.  Deshalb gilt es meines Erachtens Projekte zu untersützen -beispielsweise durch eine Regelförderung- die solche Angebote anbieten. Denkbar wäre aber auch, sich dafür stark zu machen, dass die Angebote der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienförderung in 16 statt nur in 10 Bundesländern angeboten werden. Und sicherlich kann auch darüber nachgedacht werden, ob die Kriterien (hier am Beispiel Berlin) verbessert werden können. Bei der Suche im Internet stieß ich auf das eine oder andere Angebot für kostenlose Ferienfreizeiten, wie zum Beispiel das der Sportjugend Sachsen-Anhalt. Möglicherweise handelt es sich bei kostenlosen Ferienfreizeiten also eher um ein Vollzugs- und nicht um ein Regelungsdefizit.

Noch besser wäre allerdings -da handelt es sich dann aber wieder um ein Regelungsdefizit- dafür zu sorgen, dass jede/r genügend finanzielle Mittel für ein sozio-kulturelles Existenzminimum hat, zu dem natürlich auch Urlaub gehört. Nicht nur deshalb befürworte ich ein bedingungsloses Grundeinkommen. Aber auch -wie es im Wahlprogramm der LINKEN für die Bundestagswahl 2013 heißt- eine Mindestsicherung von mindestens 1050 Euro wäre hier eine Lösung. Im Wahlprogramm haben wir versprochen, ein Konzept für eine Mindestsicherung von 1050 Euro einzubringen.

Manchmal gibt es auch beim Vollzug noch Sachen zu kritisieren. Im als Sondergesetz schon an sich zu kritisierenden Asylbewerberleistungsgesetz wird in § 3 Abs. 1 explizit festgeschrieben, dass der „notwendiger Bedarf an Ernährung, (…) Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen gedeckt wird„. Und die Leistungen nach dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket  nach § 28 Abs. 2 SGB II  zum Bespiel werden auf Grund der Regelung in § 29 SGB II in Form von Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen ausgezahlt. Zur Begründung wurde im damaligen Gesetzesentwurf (S. 107) ausgeführt: „Die unbaren Leistungsformen stellen weitestgehend sicher, dass die Leistungen bei den Kindern- und Jugendlichen auch tatsächlich ankommen.“  Da war sie wieder, die Unterstellung Menschen die Anspruch auf solche Leistungen haben, können mit dem Geld nicht umgehen und würden es anderweitig verwenden. Die Stigmatisierung von Transferleistungsbeziehenden beginnt mit solchen Sätzen! Nicht nur deshalb hat die LINKE das Bildungs- und Teilhabepaket immer wieder kritisiert und gefordert: Kinderregelsatz statt Peanuts-Bildungspaket! Im Hinblick auf die Sachleistung in Form von Gutscheinen hat meine Kollegin Diana Golze damals formuliert: „Da man den Eltern nicht trauen könne, sei es für die Kinder von Vorteil, sachbezogene Leistungen von der staatlichen Obrigkeit zugeteilt zu bekommen. So hatten die einkommensschwachen Familien nicht nur den finanziellen Nachteil, sondern auch noch die üble Nachrede am Hals.“  Und sie hat Recht. 

Mein Plädoyer ist also, bei allem was wir als Politiker/innen tun zunächst zu schauen, ob es ein Regelungs- oder ein Vollzugsdefizit gibt und erst dann zu schauen, wo Lösungen ansetzen könnten.  Und mein Plädoyer ist auf auf stigmatisierende Gutschein-Lösungen bei Angebot für Transferleistungsempfangende komplett zu verzichten.

6 Replies to “Regelungs- oder Vollzugsdefizit?”

  1. Hallo Haluna,
    ich beobachte dich und deinen Blog schon länger.Deshalb möchte ich heute mal sagen, dass wir – aus meiner Sicht – eine sehr ähnliche Sucht der Dinde haben. Auch hab hich durch deine Art der Argumentation öfters schon interessante Anregungen bekommen.
    Dafür einfach mal Danke!
    L G Axel

  2. P.S.
    Sorry es ist mir etwas peinlich, dass ich deinen Namen falsch geschrieben hab und es noch nicht mal bemerkt habe. SORRY – die einzige Ausrede ist die absolut minikleine Schrift und mein fortgeschrittenes Alter. ;-)…

  3. Es gibt leider die Fälle, in denen Geld nicht sachgerecht verwendet wird. Ich habe dies in meiner beruflichen Tätigkeit nicht oft, aber doch immer wieder erlebt. Auch aus anderen Bereichen weiß ich, dass finanzielle Unterstützungen nicht immer sachgerecht verwendet wurden.
    Es mögen nicht viele Fälle sein, aber sie sind nun mal da. Es wäre also sinnvoll, genaue Zahlen zu erheben, mit denen man belegen kann, dass es tatsächlich nur wenige Fälle sind, die das Ausgeben von Sachmitteln an Stelle finanzieller Unterstützung nicht rechtfertigen. Sollte es solche Untersuchungen aus den letzten Jahren geben, will ich nichts geschrieben haben.

  4. @thomas weigle: natürlich gibt es solche fälle. aber eben nicht nur nur bei menschen die transferleistungen beziehen, sondern in allen schichten.

  5. Pingback: Parteivorstandssitzung II/3 | Blog von Halina Wawzyniak

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