Das ND vom Wochenende machte eine alte Debatte wieder auf – die um eine Satzungsänderung wie vom Saarland vorgeschlagen, im November 2010 beschlossen und mittlerweile von der Bundesschiedskommission gestoppt. Nun wollen die saarländischen Genossen/innen, glaubt man ihrem Landesvorsitzenden, den Bundesparteitag damit befassen. Das ist ihr gutes Recht, mein gutes Recht ist es jedoch schon jetzt deutlich meinen Widerstand gegen diese Regelung anzukündigen.

Warum? Ich halte es für absurd, dass Landesvorstände mit welcher Mehrheit auch immer Genossen/innen von ihren  Mitgliedschaftsrechten auszuschließen. Das Argument, die Schiedskommission müsse das ja noch bestätigen läuft leer, denn bis zur Entscheidung ist der/die Betreffende erst mal draußen. Hier wird Missbrauchsmöglichkeiten zur Mehrheitsbeschaffung Tür und Tor geöffnet. Genau das sollte aber durch die Regelung in der Satzung der LINKEN ausgeschlossen sein, nach der soweit ein Ausschlussantrag gestellt wird, der/die Betreffende solange die Mitgliederrechte behält, bis die Schiedskommission endgültig entschieden hat. Aber auch die Untersetzung, was unter Verstoß gegen die Ordnung der Partei fällt…