Vordemokratische Zustände

Das Grundgesetz erlaubt allen Deutschen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Es ist in meinen Augen schon einmal absurd, dass dieses Recht nur Deutschen zusteht. Eigentlich müsste es für alle Einwohner_innen gelten.  Das Grundgesetz sagt im weiteren, dass diese Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden darf. Das einschlägige Recht ist das Versammlungsrecht. Trotz Föderalismusreform gilt in Hessen noch das Versammlungsrecht des Bundes (soweit ich das jetzt recherchieren konnte).

Die Versammlungen von Blockupy in Frankfurt/Main sind Anfang Mai zunächst verboten worden. Das Versammlungsrecht erlaubt durchaus Versammlungen zu verbieten, die Gründe werden in § 5 genannt. Doch welcher Grund nach § 5 soll bitte einschlägig sein? Ziffer 3? Danach können Versammlungen verboten werden, wenn  „Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung anstreben„. Die untersagenden Behörden müssen ein sehr eigenartiges Verständnis von „gewalttätig“ und „aufrührerisch“ haben wenn sie genau das Blockupy vorwerfen. Jedenfalls hat dieses Verständnis nichts mit dem Versammlungsrecht zu tun. Der Aufruf Blockupy Frankfurt jedenfalls enthält weder Aufrufe zu Gewalttaten noch zum Aufruhr. Es soll lediglich der Geschäftsbetrieb der Banken am 18. Mai blockiert werden. Die von Frau Roth (nicht die von den Grünen, sondern die von der CDU) genannte Begründung einer Gefährdung der Unversehrtheit der Bürger findet sich schon mal gar nicht im Versammlungsrecht, sollte vermutlich aber den „aufrüherischen“ Charakter umschreiben und wirkt ein wenig hilflos.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Totalverbot aufgehoben. Es hat -so der Newsletter von Blockupy– drei Veranstaltungen genehmigt.  Wer Zeit hat und beim wem die Gesundheit es zulässt,  der sollte an einer der Veranstaltungen teilnehmen. Der Einschränkung des Demonstrationsrechtes muss durch Teilnahme an Demonstrationen begegnet werden.  Und tatsächlich hoffe ich, dass auch die Veranstaltungen am Donnerstag und Freitag in der Innenstadt noch stattfinden können. Denn Innenstädte dürfen nicht Demonstrationsfreie Zonen werden.

Die Auseinandersetzung um des Demonstrationsrecht in Frankfurt/Main zeigt, dass die Angriffe auf Bürger- und Freiheitsrechte nicht weniger werden, sondern mehr. Die Verbote der Versammlungen sind vordemokratisch. Sie führen das Versammlungsrecht ad absurdum, sie untergraben damit das Grundgesetz und das politische Engagement vieler Menschen.  Wen wundert es da, dass Menschen sich abwenden von Parteien und Politik.

Wer Demokratie ernst nimmt, wer Demokratie wirklich leben will der schafft Platz und Raum für andere Meinungen und Auffassungen. Und das heißt dann auch Demonstrationen und Versammlungen in Sicht- und Hörweite der Adressaten der Versammlung zuzulassen.  Das was in Frankfurt/Main stattfindet ist eine Bankrotterklärung für die Demokratie.

5 Replies to “Vordemokratische Zustände”

  1. D.Bartsch und seine Freunde gehen jetzt mal in die SPD.Da kann man prima über alles schwadronieren und gleichzeitig schön Schwimmbäder und Jugendclubs schliessen.

  2. erstens geht es hier nicht um innerparteiliches sondern um die zustände in frankfurt am main und zweitens warum sollte irgendjemand in die spd gehen?

  3. Wird Zeit, eine neue Militanzdebatte innerhalb der Linken zu führen.
    Italiener, Griechen und Spanier sind angesichts von 50 % Jugendarbeitslosigkeit längst nicht mehr interessiert, erstmal untertänigst auf eine Bahnsteigkarte zu sparen.
    Politik der Tat ist angesagt.

  4. gewalt und militanz sind keine mittel linker politik.

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