Der Berliner Landesverband der LINKEN organisierte eine Veranstaltung unter dem Motto „Wie weiter mit der A 100“ an der auch unsere Parteivorsitzende Gesine Lötzsch teilnahm.
Das Podium war sich einig: Kein Weiterbau der A 100. Und dafür gibt es genügend vernünftige Argumente. Doch bevor ich dazu komme noch einiges vorweg. Einen guten Überblick zur Chronologie des geplanten Autobahnbaus findet sich bei der Bürgerinitiative BISS. Bedauerlicherweise konnte sich DIE LINKE im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der ablehnenden Position zur A 100 nicht durchsetzen, neue Bewegung kam auf, als die SPD sich plötzlich gegen die A 100 aussprach um dies wenig später zu korrigieren. Die A 100 steht im Bundesverkehrswegeplan, der wiederum lauter Projekte beinhaltet die alle Baurecht haben, aber noch nicht realisiert werden. Der Bundesverkehrswegeplan hat nämlich mehr Projekte als tatsächlich mit einer seriösen Haushaltsplanung vereinbar sind.
Begründet wird die Notwendigkeit mit einem steigenden Autoverkehr. Nach meinen bescheidenen Kenntnissen führen aber Autobahnen zu noch mehr Autoverkehr, was einem grundsätzlichen Ansatz für nachhaltige Politik widerspricht. Vielmehr muss es um den Ausbau des öffentlichen Personenahverkehrs gehen und vielleicht würde -sage ich als Fahrradfahrerin- es auch gut tun, ein paar mehr Fahrradstreifen (keine Fahrradwege!) auf den Weg zu bringen. Doch darüber hinaus stellt sich die praktische Frage, ob es überhaupt eine Zunahme von Autoverkehr gibt. Soweit ich weiß wird dies von einigen bestritten.
Derzeit endet die Autobahn am Dreieck Neukölln und geht von dort auf die A 113 einerseits und andererseits in ein Gewerbegebiet. Das wäre doch ein geeigneter Endpunkt. Die BISS geht davon aus, dass bei Fortbau der A 100 350 Kleingärten, ca. 200 Wohnungen und mehrere Gewerbegrundstücke vernichtet werden würden. Das alles macht keinen Sinn, wenn sich überlegt wird, dass bei Fortbau der A 100 der gesamte Verkehr am Treptower Park enden würde. Von dort gibt es im Prinzip nur zwei „Abflussmöglichkeiten„. Entweder über die Elsenbrücke nach Lichtenberg mit erheblichen Auswirkungen für den Rudolfkiez, die Stralauer und Rummelsburger Wohngebiete und Friedrichshain oder über die Schlesische Straße direkt nach Kreuzberg. Menschen die sich besser auskennen als ich prognostizieren Staus bis auf die Autobahn zu den Hauptverkehrszeiten. Das ergibt im übrigen auch eine Studie des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, nach der die Belastung am Knotenpunkt Elsenbrücke, Stralauer Allee, Markgrafendamm schon jetzt so hoch ist, das weiterer Verkehr überhaupt nicht möglich ist.
Neben allen möglichen Argumenten gibt es aber auch ein finanzielles Argument. Müssen wirklich 140.000 EUR pro Meter für die Autobahn ausgegeben werden. Soviel zumindest kostet der Abschnitt bis Treptower Park.
Es besteht für die A 100 kein Zeitdruck und wenn im Bundesverkehrswegeplan eh lauter Projekte stehen die noch nicht fertiggestellt worden sind, sollten diese doch den Vorrang genießen. DIE LINKE in Friedrichshain-Kreuzberg jedenfalls fordert den Wegfall der Zweckbindung der Mittel für den Bau der A 100, sie können sinnvoller eingesetzt werden.
Als letztes ist noch darauf hinzuweisen, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg klagen wird, sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Denn beim Planfeststellungsverfahren ist wohl nicht ganz mit offenen Karten gespielt worden. Denn zum Zeitpunkt wo die Träger öffentlicher Belange, also auch das Bezirksamt, angehört wurden, hat nur ein geringer Teil der Gutachten vorgelegen.
Kleiner entscheidender Hinweis: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mag alles tun können und wollen, außer zu klagen. Berliner Bezirke bilden mit dem Land eine Verwaltungseinheit und man kann schwer gegen sich selber klagen.
Und nebenbei: Die Belastungen für die Abfahrtstraßen am und vom Treptower Park sind nur temporär, da der zügige Weiterbau bis zur Frankfurter Allee das eigentliche Ziel ist.
Naja, die Berliner Bezirke haben durchaus die Möglichkeit einzelne „wehrhafte“ Rechtspositionen im Klagewege gegen das Land durchzusetzen (VG Berlin 19 A 1766.95; OVG Berlin 2 B 13.99 und VG Berlin 1 A 216.02).