Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern,

dachte ich als ich gestern Abend zur Kenntnis nahm, dass der bekannte und aufrechte “Bürgerrechtler” Hans Christian Ströbele  meinte erklären zu müssen, dass es für ihn ein Missbrauch einer Gefahrensituation wäre, jetzt schärfere Gesetze zu fordern, obwohl man weiß, dass diese nicht mehr Sicherheit bringen.

Bravo Herr Ströbele! Sie sind ja noch lernfähig. Ja, klar wenn man in der Opposition sitzt, dann ist das auch alles ganz einfach. Und wahrscheinlich erinnern Sie sich auch nicht mehr daran, wie das war in der Regierung. Sie erinnern sich -um nur einen Teil ihres Sündenregisters zu benennen- wohl auch nicht mehr an das Luftsicherheitsgesetz.

Ich helfe doch gern. Es war in einmal in der Amtszeit der Rot-Grünen Koalition. Da sollte ein § 14 in das Luftsicherheitsgesetz eingeführt werden. Dieser erlaubte unter bestimmten Bedingungen das Abschießen eines Passagierflugzeuges. So haben Sie das natürlich nicht gesehen und sich zum Vorkämpfer dieser Regelung gemacht. Glauben Sie nicht? Lesen Sie einfach die Bundestagsprotokolle vom 18. Juni 2004 und 28. Januar 2005 nach.

Aber es kommt noch besser. Sie gestehen am 17. Februar 2006, dass sie an der Formulierung des § 14 Luftsicherheitsgesetz beteiligt waren und begrüßen gleichzeitig die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (welches die Regelung für Verfassungswidrig erklärt hat). Aber wie sagen sie so schön: Sie haben das richtige gewollt. Ich lese das nun so, dass das richtige der Abschuss von Pasagierflugzeugen unter bestimmten Bedingungen ist. Aber nun ja, Sie finden ja auch, dass es ein Missbrauch einer Gefahrensituation wäre, jetzt schärfere Gesetze….

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