Wie ich bereits hier geschrieben habe, hat der Rechtsausschuss zu eben jenem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Der Bundestag hat in 1. Lesung bereits über dieses Gesetz geredet, die größten Kritikpunkte sind in meiner Rede nachzulesen.
Wann die 2./3. Lesung des Gesetzes stattfinden wird, ist noch nicht klar. D.h. aber, es bleibt noch Zeit gegen das Gesetz zu protestieren. Dabei muss aber nicht bei der Kritik stehen geblieben werden. Es wäre auch möglich, fehlende Dinge einzufordern. Wer Lust hat, kann auch einfach dieses Flugblatt herunterladen und verteilen. Und wem das zu parteilastig sein sollte, der kann ja auch einfach mit dem Bundesjustizministerium telefonieren, ihm eine Mail schicken oder ein Fax oder einen Brief.
Zeit zum Protestieren ist noch. Aber warum ist bislang noch nicht klar, welche Änderungsvorschläge die Fraktionen zum Mietrechtsänderungsgesetz einbringen werden. Siehe hier:
http://www.mietrecht-reform.de/mietrechtsreform-2013/warten-auf-mietrechtsaenderungsgesetz/
Wäre jetzt nicht die Gelegenheit dazu?
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