Wenn wir Abgeordneten nicht die sog. Sitzungswoche haben, haben wir Wahlkreiswoche. In der Wahlkreiswoche versuche ich möglichst viele Projekte, Vereine und Initiativen zu treffen und das eine oder andere in Ruhe zu lesen. In der Woche vom 16.-21. Februar habe ich mich vor allem mit Projekten, Vereinen und Initiativen getroffen die zum Thema Mieten arbeiten. Damals wusste ich noch nicht, dass die sog. Mietpreisbremse wenig später beschlossen werden sollte, zu der ich im Plenum des Bundestages geredet habe. Die damalige Woche erinnerte mich aber an die Auseinandersetzung um das Mietrechtsänderungsgesetz aus der letzten Wahlperiode des Bundestages und dort um die Auseinandersetzung um die Sicherheitsleistung und die Räumung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Vor allem erinnerten mich die Gespräche aber daran, dass ich nachfragen wollte, was die Folgen der damaligen Gesetzesänderung sind.

Der damalige Gesetzesentwurf lag im August 2012 vor. In der ersten Lesung habe ich in meiner damaligen Rede bereits auf dieses Problem…

Die letzte Chance, das Mietrechtsänderungsgesetz noch zu verhindern, ist gescheitert. Der Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen.

Dass dieses Gesetz jetzt in Kraft treten kann, ist eine Niederlage. Eine Niederlage für Mieterinnen und Mieter, eine Niederlage aber auch für die außerparlamentarischen Initiativen und Bewegungen und ich begreife das auch als persönliche Niederlage. Dabei war genug Zeit, eine ordentliche Kampagne auf die Beine zu stellen, aktiv zu werden. Mit meinen Mitteln habe ich das versucht und muss feststellen: Ich bin gescheitert.

Im November 2011 lag der Referentenentwurf zu diesem Gesetz vor.  Im Mai 2012 beschloss die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz.  Im September 2012 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Im Oktober 2012 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu diesem Gesetz statt. Weitgehend ohne öffentliche Berichterstattung oder gar Begleitung außerparlamentarischer Bewegungen und Initiativen. Im Dezember 2012 beschloss der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit das Mietrechtsänderungsgesetz. Die…

… dem Mietrechtsänderungsgesetz?

Der Bundestag hat dieses Gesetz am 13. Dezember gegen die Stimmen von SPD, Grünen und LINKEN und bei Enthaltung eines FDP-Abgeordneten in namentlicher Abstimmung beschlossen. Was ich von dem ganzen Unsinn halte habe ich in meiner Rede zur 1. Lesung deutlich gemacht. Die Änderungen in letzter Minute, auf die ich hier hingewiesen habe, machen das ganze Gesetz nicht wirklich besser. Was die Sachverständigen zum ganzen Unsinn sagen, habe ich hier zusammengefasst.

Und wie geht es dem Mietrechtsänderungsgesetz nun? Es steht als TOP 13 auf der Tagesordnung des nächsten Bundesrates. Und der tagt am 1. Februar 2013. Da könnte es noch einmal spannend werden, denn der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Viele der Einwände des Rechtsausschusses teile ich, die Vorschläge hinsichtlich der Begrenzung der Mietsteigerungen finde ich aber nicht ausreichend.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat ist die letzte politische Möglichkeit,…

Der Bundestag hat, ich habe hier schon kurz darauf verwiesen, am Donnerstag das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist ein Gesetz –hierauf habe ich in meiner Rede zur 1. Lesung bereits verwiesen- welches die Rechte der Mieterinnen und Mieter massiv verschlechtert. Die Korrekturen nach der 1. Lesung können an dieser Einschätzung nichts ändern.

DIE LINKE hat heute in Göttingen ihre Mietenpolitische Konferenz durchgeführt.  Schon bevor es in verschiedene Arbeitsgruppen ging war eines klar: Für DIE LINKE ist Wohnen ein Grundrecht. Wohnen darf keine Ware sein, die Stadt gehört allen. Deshalb muss Wohnen auch als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden und wendet sich DIE LINKE gegen die Privatisierung öffentlichen Wohnraums. Diese Kernbotschaften unterstrich der Parteivorsitzende Bernd Riexinger zu Beginn der Konferenz noch einmal sehr deutlich.

Die Genossen/innen aus Niedersachsen informierten u.a. darüber, dass sie schon vor längerer Zeit bei Leerstand von mehr als 3 Monaten eine Steuer auf Leerstand im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes…

Die letzte Sitzungswoche des Jahres 2012 ist vorbei. Sie hatte es in sich.

Nicht nur, dass die Mehrheit des Bundestages diverse Auslandseinsätze der Bundeswehr beschlossen hat (selbstverständlich gegen meine Stimme), sie hat auch das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Was ich von diesem Gesetz halte, habe ich an unterschiedlichsten Stellen in diesem Blog deutlich gemacht. Deshalb verweise ich nur auf meinen letzten Beitrag dazu.

Heute morgen haben wir über das Sitzzuteilungsverfahren im Wahlrecht geredet, meine Rede dazu ist hier nachlesbar. DIE LINKE lehnt das von den anderen Parteien vorgeschlagene Sitzzuteilungsverfahren ab, weil es eine verfassungsgemäße Alternative gibt. Gäbe es diese nicht, wäre die durch das von den anderen Parteien vorgeschlagene Modell entstehende Vergrößerung des Bundestages hinzunehmen.

Schließlich war Wolfgang Schäuble heute Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss. Das alles war wenig ergiebig, denn der Zeuge Schäuble konnte sich entweder nicht erinnern, glaubte irgendetwas oder verfuhr nach dem Motto: „Mein Name ist Schäuble. Ich bin Minister und…

Über das Mietrechtsänderungsgesetz habe ich in diesem Blog an verschiedenen Stellen (zum Beispiel hier und hier) bereits geschrieben. Die Nichtbehandlung im Rechtsausschuss in der vergangenen Sitzungswoche hat mich ein wenig optimistisch gestimmt, dass vielleicht doch noch Einsicht einkehrt in die Reihen der Koalition.

Nunmehr haben die Fraktionen von Union und FDP einen umfangreichen Änderungsantrag für die 2./3. Lesung des Mietrechtsänderungsgesetzes am Donnerstag (13. Dezember) vorgelegt. Dieser wird zunächst am Mittwoch im Rechtsausschuss behandelt. Die Hoffnung auf Einsicht erwies sich als vergebens. Zwar wird an der einen oder anderen Stelle eine Schweinerei zurückgenommen, die größten Schweinereien bleiben aber erhalten.

Der Vermieter soll (nicht muss!) den Mieter nunmehr darauf hinweisen, in welcher Form und welcher Frist der Einwand der Härte bei Modernisierungsmaßnahmen erhoben werden kann. Das ist tatsächlich in der Anhörung auch so gefordert worden, ändert aber nichts daran, dass die Berufung auf eine Härte durch dieses Gesetz massiv eingeschränkt wird. Es bleibt…

… hat heute noch nicht das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Ein wenig hatte ich die Hoffnung, dass in die Reihen der Koalitionsfraktionen doch noch Vernunft eingekehrt ist und die allergrößten Klopper aus diesem Gesetz herausgenommen werden. Schließlich haben sich in der Anhörung alle Sachverständigen außer die der Immobilienwirtschaft gegen die Sicherungsanordnung ausgesprochen. Noch mal zum Verständnis: Mit der in der Zivilprozessordnung normierten Sicherungsanordnung soll es möglich sein, dass -nicht nur im Mietrecht- bei Dauerschuldverhältnissen der Kläger mit der Klageeinreichung verlangen kann, dass ein Geldbetrag hinterlegt wird. Passiert das nicht, kann Ordnungsgeld und Ordnungshaft verhängt werden. Speziell für das Mietrecht bedeutet dies, dass der Vermieter beispielsweise die ab Klageeinreichung fällige Miete verlangen kann, die als Sicherheitsleistung hinterlegt werden soll. Geschieht dies nicht, kann aber nicht nur Ordnungsgeld und Ordnungshaft angeordnet werden, sondern auch die Räumung der Wohnung. Eine Räumung also in einem laufenden Gerichtsverfahren. Das halte nicht nur ich für krass verfassungswidrig. Doch wie sich herausstellte, ist die Entscheidung im…

Wie ich bereits hier geschrieben habe, hat der Rechtsausschuss zu eben jenem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt.  Der Bundestag hat in 1. Lesung bereits über dieses Gesetz geredet, die größten Kritikpunkte sind in meiner Rede nachzulesen.

Wann die 2./3. Lesung des Gesetzes stattfinden wird, ist noch nicht klar. D.h. aber, es bleibt noch Zeit gegen das Gesetz zu protestieren. Dabei muss aber nicht bei der Kritik stehen geblieben werden. Es wäre auch möglich, fehlende Dinge einzufordern. Wer Lust hat, kann auch einfach dieses Flugblatt herunterladen und verteilen. Und wem das zu parteilastig sein sollte, der kann ja auch einfach mit dem Bundesjustizministerium telefonieren, ihm eine Mail schicken oder ein Fax oder einen Brief.

Am Wochenende tagte erneut der Parteivorstand der LINKEN.

Seit der letzten Parteivorstandssitzung ist viel passiert. So wertete der Parteivorstand u.a. die Aktivitäten zum Aktionstag Umfairteilen aus, sprach über die aktuellen Auseinandersetzungen zur Frage von Transparenz von Nebeneinkommen sowie dem Problem der Verflechtung von Wirtschaft und Politik (hierzu hat DIE LINKE umfassende parlamentarische Initiativen eingebracht) und kurz über die verheerenden Wirkungen die bei der Verabschiedung des Mietrechtsänderungsgesetzes drohen.

Der Schwerpunkt der Debatte war aber die Vorbereitung des Wahlkampfes. Hierzu lag eine Wahlstrategie und eine Information für eine Wahlstruktur vor, ebenso ein Zeitplan wie DIE LINKE zu einem Wahlprogramm kommt. Die Wahlstrategie wurde lange und heftig diskutiert, es gab Veränderungsvorschläge, am Ende wurde sie aber beschlossen. Bei der Wahlstrategie gab es zwei Neinstimmen und 5 Enthaltungen. Zumindest meine Gegenstimme basiert auf der mehrheitlichen Entscheidung des Parteivorstandes, die Auseinandersetzung mit Union, SPD, Grünen, FDP und Piraten zu streichen. Für mich ist das ein essentieller Bestandteil einer Wahlstrategie,…

Am Montag findet ja um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Raum E 600 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Mietrechtsänderungsgesetz statt.

Über die Frechheiten die in diesem Gesetz stehen, habe ich mich sowohl im Plenum des Bundestages als auch hier im Blog (mit weiteren Links) geäußert. Die Stellungnahmen für die Anhörung liegen jetzt vor. Und ohne das ich auf alles eingehen kann, sind sie doch bemerkenswert.

Der Sachverständige Prof. Artz lehnt die Einführung eines dreimonatigen Minderungsausschlusses ab. Gleiches gilt für die Sicherungsanordnung, hinsichtlich der vorgesehenen Sanktionen schreibt er: „Ordnungsmittel mit repressivem,  strafähnlichem Zweck wegen Nichtbefolgung der Sicherungsanordung zu verhängen – Ordnungsgeld und Ordnungshaft- ist evident unzweckmäßig und verfassungswidrig.“  Folgerichtig lehnt er auch die Wohnungsräumung im Wege der einstweiligen Verfügung bei Nichtbefolgung der Sicherungsanordnung ab.

Der Sachverständige Richter am Landgericht Itzehoe, Dr. Werner Hinz, erwartet im Hinblick auf den Minderungsausschluss „eine Fülle von neuen Rechtsproblemen“ und sieht…