Zugunsten von Eigentum und Vermögen

Nachfolgend dokumentiere ich einen Beitrag aus OXI 8/2018

Das deutsche Strafrecht benachteiligt Ärmere. Ein Aufruf zu Reformen

Wer sich das deutsche Strafgesetzbuch einmal genauer anschaut, wird überrascht sein. Es spiegelt sehr deutlich wider, dass wir im Kapitalismus leben. Eigentum und Vermögen sind in Bezug auf das Strafmaß bei Straftaten fast in gleichem Umfang geschützt wie Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung.

Nehmen wir einmal folgendes Beispiel: Ihre Nachbarin fragt Sie, ob sie nicht eine Proberunde mit Ihrem tollen neuen metallic-braunen Fahrzeug fahren darf. Sie verneinen das. Die Nachbarin, mit der Sie sich seit vielen Jahren gut verstehen, schließlich passt sie im Urlaub auch immer auf Ihre Katzen auf, glaubt aber nicht, dass Sie dieses »Nein« wirklich ernst meinen. Bei passender Gelegenheit fährt sie eine Proberunde, sie hat schließlich einen Wohnungsschlüssel (wegen der Katzen) und weiß, wo der Autoschlüssel liegt. Nach der Probefahrt stellt sie das Auto wieder ab und legt die Schlüssel zurück. Sie bemerken den Vorfall nur, weil Sie regelmäßig den Kilometerstand checken. Diese Probefahrt kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Das Beispiel ist extrem. Aber dass eine Straftat gegen Eigentum und Vermögen mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann, ist kein Einzelfall. Für Geldfälschung gibt es mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, Diebstahl kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, Unterschlagung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen, eine einfache Sachbeschädigung bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug. Die Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für Steuerhinterziehung findet sich nicht einmal im Strafgesetzbuch, sondern in der Abgabenordnung.

Das fühlt sich irgendwie nicht gerecht an. Ist es auch nicht. Die Antwort ist nun aber nicht, höhere Freiheitsstrafen zu fordern, denn zu Recht stehen der Strafvollzug und seine Sinnhaftigkeit in der Diskussion. Es müsste vielmehr darum gehen, die Unwucht im Strafgesetzbuch zugunsten des Schutzes von Eigentum und Vermögen zu beenden. Natürlich soll rechtmäßig erworbenes Vermögen und Eigentum geschützt sein. Es ist auch notwendig, gegen Korruption und Steuerhinterziehung vorzugehen.

Es ist aber eben nur mit dem hohen Wert von Eigentum und Vermögen im Kapitalismus zu erklären, dass für seine Verletzung am Ende nach dem Strafgesetzbuch die gleiche Zeit Freiheitsentzug droht wie für die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, des Lebens oder der sexuellen Selbstbestimmung. Hier wäre eine linke Antwort, das System mal etwas »zu Recht zu rücken«. Es ist völlig absurd, auf Straftaten gegen Eigentum und Vermögen mit Freiheitsentzug zu reagieren. Es ist auch nicht sinnvoll, auf Korruption und Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe zu reagieren. Für materiellen Schaden wäre ein System von Wiedergutmachung und Schadenersatz weit sinnvoller als die Freiheitsstrafe.

Und wie sieht es bei Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung aus? Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt) werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die Körperverletzung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen, die Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Totschlag bedeutet Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und wer einen Mord begeht, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Es gibt aber ein weiteres Paradoxon: In der Gesellschaft und in vielen Medien erregen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung die Gemüter und generieren Aufmerksamkeit. Der Wunsch nach Strafe wird deutlich ausgesprochen. Das ist verständlich, auch wenn – so schwierig es ist – ein rationaler Umgang auch bei diesen Straftaten einen Rechtsstaat ausmacht.

Das Wort »Dieb« wird abschätzig gegen Personen ausgesprochen. Aber was ist mit Steuerstraftäter*innen und Menschen, die wegen Korruption verurteilt werden? Sie gehören recht schnell wieder zur ehrenwerten Gesellschaft, werden in die Gesellschaft eingemeindet, ihnen wird verziehen. Wer also Straftaten zum finanziellen Nachteil der Gesellschaft begeht, verbleibt in der Gesellschaft, wer Straftaten zum finanziellen Nachteil einzelner Personen begeht erhält den Stempel »kriminell«.

Die subtile Botschaft dieses Umgangs ist: Hast du genügend Kohle und betrügst die Allgemeinheit, wirst du bestraft, aber du gehörst trotzdem zu uns. Kann ja jedem mal passieren. Wenn du allerdings das private Eigentum und Vermögen beschädigst, dann trifft dich unser Bannstrahl.

Natürlich kann es aus linker Sicht nicht um Ausgrenzung und Bestrafung in Form von Freiheitsentzug gehen. Es ist sogar im Kern zu begrüßen, wenn Straftäter*innen nach Verbüßung der Strafe wieder in die Gesellschaft integriert werden. Aber eine solche Haltung sollte sich auf alle Straftäter*innen beziehen. Wer Steuern hinterzieht, entzieht der Allgemeinheit wichtige Mittel, die für eine soziale Infrastruktur notwendig und auf die vor allem die ärmeren Bevölkerungsteile angewiesen sind. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, öffentlich wird es aber häufig so angesehen. Linke Antworten könnten eben darin bestehen, die Logik des Kapitalismus an dieser Stelle aufzunehmen und für materielle Schäden auf ein System von Wiedergutmachung und Schadenersatz zu setzen. Das ist nicht nur aus humanistischen Gründen sinnvoller als Strafvollzug, es wäre auch ökonomisch sinnvoll.

Und weil wir gerade bei der Frage nach ökonomischem Sinn und Unsinn sind: Es gibt noch eine andere Absurdität im Strafgesetzbuch. Es geht um die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, eine Norm, die aufgrund ihrer sozialen Ungerechtigkeit nur Empörung hervorrufen kann. Juristisch liest sich der Paragraf 43 Strafgesetzbuch so: »An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.« Praktisch sieht dies dann so aus, dass derjenige oder diejenige, der oder die zu einer Geldstrafe ver- urteilt wird und diese nicht zahlen kann, in den Knast wandert. Wer die Geldstrafe zahlen kann, dem bleibt der Knast erspart.

Anders gesagt, wer kein Geld hat, muss in den Strafvollzug, wer Geld hat, bleibt draußen. Schon abstrakt wird klar, dass hier Menschen aufgrund ihrer ökonomischen Situation ungleich behandelt werden. Das kann aber auch ganz praktische Auswirkungen haben. In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hat das Bundessozialgericht entschieden: »Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, hält sich in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung auf und ist unabhängig von gewährten Vollzugslockerungen grundsätzlich von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ausgeschlossen.« Kurzformel: Wer im Knast sitzt, bekommt auch kein Hartz IV. In dem konkreten Fall befand sich der Betroffene mehr als drei Monate wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Strafvollzug. Wenn es aber keine Leistungen nach dem SGB II gibt, laufen die Betroffenen Gefahr, auch noch ihre Wohnung zu verlieren.

Ein Kreislauf, der ökonomisch schwächer gestellte Menschen trifft, und bei dem das Strafrecht – nichtjuristisch gesprochen – zu einer Doppelbestrafung führt. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist nun aber nicht nur kriminalpolitisch kompletter Unsinn, denn sie steckt Leute in den Knast, die da gar nicht hingehören. Sie ist auch ökonomisch unsinnig: Die Kosten für einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe liegen – gerade bei Delikten wie der sogenannten Beförderungserschleichung – meist deutlich über dem verursachten Schaden. Immerhin gibt es hinsichtlich der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe mittlerweile Debatten weit über das klassisch linke Spektrum hinaus.

Aus antikapitalistischer Sicht bleibt im Hinblick auf das Strafgesetzbuch noch einiges zu tun. Das Strafgesetzbuch muss zu seiner Funktion als Ultima Ratio zurückgeführt werden. Freiheitsstrafe sollte es nur noch für Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung geben. Straftaten, bei denen es lediglich zu materiellen Schäden kommt, sollten mit einem System aus Wiedergutmachung und Schadenersatz geahndet werden. Bei Straftaten gegen das Allgemeininteresse, zu denken wäre hier an Korruption und Steuerhinterziehung, sollte dieses System durchaus drastisch sein, es muss finanziell richtig wehtun. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert