Über Ohnmacht oder Grenzen der Politik

Seit 8.00 Uhr war ich in der Liebigstraße und musste mit zusehen, wie dieses alternative Wohnprojekt beendet wurde. Die letzten Bewohner/innen mussten mittlerweile das Gebäude verlassen.  Entgegen medialer Berichterstattungen handelt es sich nicht um ein besetztes Haus, die Bewohner/innen zahlen regelmäßig Miete.

Das Wohnprojekt wurde in den 90igern legalisiert, es gab mit den Bewohner/innen Mietverträge, leider keinen Rahmenmietvertrag. Die WBM hat das Gebäude an private Eigentümer verkauft und dieser einen Rechtsstreit gewonnen. Es ist absurd wegen einer eingebauten Zwischentür eine Kündigung des Mietverhältnisses zu erreichen, bedauerlicherweise haben das Gerichte aber anders gesehen. Der Eigentümer konnte die Zwangsvollstreckung betreiben und hat die Polizei um Amtshilfe gebeten. Einen letzten Hoffnungsschimmer gab es noch gestern Abend. Das Landgericht Berlin urteilte im Beschluss 51 T 80/11, dass es entscheidend darauf ankomme, „welche Feststellungen der Gerichtsvollzieher bei dem Räumungstermin in dem zu räumenden Haus zu den tatsächlichen Besitzverhältnissen  trifft. Sollte festzustellen sein, dass der Beschwerdeführer (Verein Liebigstr. – H.W.) einen tatsächlichen Mitbesitz oder Alleinbesitz an dem Haus oder Teilen davon ausübt, ohne dass es darauf ankommt, wie dieser Besitz erlangt und ob er berechtigt ist,  so darf der Beschwerdeführerin, da gegen ihn kein Titel vorliegt, nicht zwangsgeräumt werden.“

Doch vor Ort war der Gerichtsvollzieher für niemanden zu sprechen, die Polizei wollte/konnte keinen Kontakt zu ihm herstellen. Dabei gab es das Angebot des Vereins mit ihm gemeinsam in das Gebäude zu gehen und die Besitzverhältnisse festzustellen.

Selten habe ich so deutlich die Ohnmacht gespürt, die Grenzen von Politik wie beim Kampf um die Verhinderung der Räumung der Liebigstraße. Am Runden Tisch gab es Bemühungen von allen Seiten eine Lösung zu finden – mit Ausnahme der Seite des Eigentümers. Beulker heißt der Mann und ist bekannt für sein rabiates Vorgehen. Wir haben viel versucht und geredet. Es gab das Angebot das Haus zu kaufen. Es gab den Versuch ein Tauschobjekt zu finden und dem Eigentümer ein Angebot zu unterbreiten – nichts. Beulker blieb wie vom Erdboden verschluckt, Post über seine diversen Anwälte blieb ohne Antwort. Miteigentümer Thöne wusch seine Hände in Unschuld und tat ebenfalls nichts zur Lösung des Konfliktes. Es gab Versuche über die WBM alternative Objekte zu finden, doch es gab -so die Auskunft der WBM- nichts im Angebot. Ja, das ist Ohnmacht. Frau will alternative Wohnformen erhalten und hat keine Chance, weil zur Lösung eine dritte Person benötigt wird (Beulker), diese sich aber konsequent jeglicher Kommunikation verweigert. Er trägt die Verantwortung für das Scheitern des Erhaltes dieses Projektes.

Wie absurd ist es eigentlich, dass ein Hauseigentümer sich einfach stur stellen kann und nicht erreichbar ist, eine polizeiliche Auseinandersetzung geradezu provoziert. Was ist hier mit dem Grundsatz: Eigentum verpflichtet?

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass Häuser entweder denen gehören sollen die drin wohnen oder wenigstens in erheblichem Umfang in öffentliche Hand gehören, dann haben die Ereignisse um die Liebigstraße diesen Beweis erbracht. Andernfalls nämlich ist Politik machtlos und Eigentümer agieren ohne Rücksicht auf Verluste.

9 Replies to “Über Ohnmacht oder Grenzen der Politik”

  1. Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit mit Entschädigung des Eigentümers (Art. 14 GG): Diese Lösung – durchaus beliebt, wenn es um Bauplätze für Flughäfen, Tagebauten oder Atomkraftwerke geht, hat die Landesregierung nicht in Betracht gezogen. Daher kann ich das Ohnmachtsgefühl subjektiv nachvollziehen. Objektiv wurden aber eben nicht alle Möglichkeiten der Politik ausgeschöpft.

  2. @markus: der eigentümer hat sich totgestellt… es gab ja das angebot zu kaufen, aber er war nicht zu erreichen… und ob artikel 14 so auszulegen ist, bedürfte eines längeren juristischen diskurses….

  3. Klaus Lederer sagt völlig richtig: „der Kern des bürgerlichen Rechts ist die Vertragsfreiheit.“
    http://tinyurl.com/4sfz83s
    Vielleicht sagt er das seiner Parteifreundin W. auch mal ins Ohr.
    Die Eigentümer müssen mit niemandem Verträge abschließen.

  4. „Damals“ hat die AL wegen der „Räumung der Mainzer Straße“ die Koalition mit Momper aufgekündigt. Die Linke heute in Berlin ist nicht nur dahingehend bereits jenseits, staatstragender beinahe als mittlerweile die ebenfalls gewendeten Grünen.

  5. Na, da hat eine führende Pragmatikerin der Linken heute aber einen richtigen Intensivkurs in Sachen Kapitalismus absolviert.

    „Eigentum verpflichtet?“ Das fragt die brave Reformerin am Ende eines Tages, den sie frierend begonnen hatte, um mit dem Eigentümer und dem von ihm beauftragten Gerichtsvollzieher ins Gespräch zu kommen, die sie einfach abblitzen ließen. Die Antwort, die sie heute kalt lächelnd bekommen hat, lautet schlicht und einfach: „Zu nichts.“

    Dieser Staat ist schlicht nicht da, um seinen Bürgern etwas gutes zu tun. Er ist da, um die Interessen der Reichen und Superreichen durchzusetzen, koste es, was es wolle. Den Beweis dafür hat er heute eindrucksvoll erbracht: Den Einsatz von 2500 Polizeibeamten dürfen die Steuerzahler bezahlen, nur damit ein Spekulant, der ein besetzes Haus erwarb, zu seinem „Recht“ kommt.

    Liebe Genossin, es wäre schön, wenn Du die heute gesammelten Erfahrungen in die Programmdebatte Deiner Partei einbringen könntest.

  6. @ebertus: bei der mainzer straße ging es um besetzungen, hier lag längst eine legalisierung vor. es gab verträge die im rahmen von zivilrechtlichen auseinandersetzungen gekündigt wurden. das ist für mich ein kleiner aber feiner unterschied in der politischen bewertung. nicht nur, weil im ersten fall die politik bewusst entscheidet, polizei einzusetzen und es sich im zweiten fall um amtsilfe für den gerichtsvollzieher handelt.

    @call: gut, wenn menschen noch zynismus haben ;-). ansonsten empfehle ich dir einfach das http://tinyurl.com/6ky95fg, ganz ohne programmdebatte

  7. Gutes Statement von Halina.
    Die Landes-Linke (im wesentlichen ja die alte PDS) ist hier aber völlig abgetaucht – wie schon in der S-Bahn-Krise. Wenn die Piraten zur AH-Wahl ein linkes Programm vorlegen, wären sie eine echte Alternative zum verbrauchten Wolf-Lederer-Liebich-Wahlverein.

  8. @lichtgestalt: das stimmt so nicht mit der landeslinken, die ist mit im boot und teilt meine position

  9. Es ist aber schon so, dass die Berliner Linke den amtierenden Senat mitträgt und damit auch für das Vorgehen in dieser Sache politisch verantwortlich ist. Solange Herr Körting mit Duldung der Berliner Linken in der Stadt auftritt wie einst Herr Lummer bleiben anderslautende Erklärungen ebenso folgenlos, wie unverbindlich formulierte Bundestagsvorlagen im Papierkorb landen.

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