Seit 8.00 Uhr war ich in der Liebigstraße und musste mit zusehen, wie dieses alternative Wohnprojekt beendet wurde. Die letzten Bewohner/innen mussten mittlerweile das Gebäude verlassen. Entgegen medialer Berichterstattungen handelt es sich nicht um ein besetztes Haus, die Bewohner/innen zahlen regelmäßig Miete.
Das Wohnprojekt wurde in den 90igern legalisiert, es gab mit den Bewohner/innen Mietverträge, leider keinen Rahmenmietvertrag. Die WBM hat das Gebäude an private Eigentümer verkauft und dieser einen Rechtsstreit gewonnen. Es ist absurd wegen einer eingebauten Zwischentür eine Kündigung des Mietverhältnisses zu erreichen, bedauerlicherweise haben das Gerichte aber anders gesehen. Der Eigentümer konnte die Zwangsvollstreckung betreiben und hat die Polizei um Amtshilfe gebeten. Einen letzten Hoffnungsschimmer gab es noch gestern Abend. Das Landgericht Berlin urteilte im Beschluss 51 T 80/11, dass es entscheidend darauf ankomme, „welche Feststellungen der Gerichtsvollzieher bei dem Räumungstermin in dem zu räumenden Haus zu den tatsächlichen Besitzverhältnissen trifft. Sollte festzustellen sein, dass der Beschwerdeführer (Verein Liebigstr. – H.W.) einen tatsächlichen…