Über die Abstimmung zu CETA im Bundestag habe ich hier bereits geschrieben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt. Bislang liegt allerdings nur die Presseerklärung vor. Diese bietet aber ausreichend Stoff, um das Urteil einer ersten Bewertung zu unterziehen.
Um es vorweg zu nehmen. Ich halte das Urteil für ausgesprochen klug und sehen keinen Anlass für Gerichtsschelte. Mal abgesehen davon, dass es aus meiner Sicht auch generell nicht klug ist, ein Gericht für ein Urteil zu kritisieren, wenn es mal nicht der eigenen Überzeugung entspricht. Das Urteil kommt, so wie es jetzt vorliegt, auch nicht wirklich überraschend. Bereits am 11. Oktober 2016 gab es eine Prognose auf verfassungsblog.de zum Ausgang des Verfahrens. Dort wurde explizit darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht
„unter Umständen Vorgaben für die Stimmabgabe im Rat der EU machen“
könnte. Und weiter heißt es:
„Meine Prognose lautet daher, dass das Bundesverfassungsgericht…