Kaum war die Einigung der r2g-Koalition zum sog. Mietendeckel verkündet, da waren wieder ganz viele Spontanverfassungsrechtler*innen unterwegs. Ich meine nicht diejenigen, die sich mit juristischen Stellungnahmen oder Argumenten zu Wort gemeldet haben. Ich meine diejenigen, die ein kurzes „verfassungswidrig“ twittern. Diejenigen, die ein „das Land darf das gar nicht“ via Facebook verschicken oder voller Überzeugung „Art. 14 GG“ in den Raum werfen.
Natürlich wird der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht (angekündigte Normenkontrolle der CDU) landen. Das ist auch gut so. Denn erst das Verfassungsgericht wird endgültig klären können, ob und in welchem Umfang der Mietendeckel mit dem Grundgesetz vereinbar ist. So ist das halt, wenn juristisches Neuland betreten wird. Wenn aber gute juristische Argumente für eine neue Idee sprechen, wäre es politisch fahrlässig sie nicht auszuprobieren. Gesellschaftlicher Fortschritt würde zum Erliegen kommen. Und aus meiner Sicht gibt es eben ausreichend gute juristische Gründe, die den Mietendeckel verfassungsgemäß machen.
Die juristische Debatte kann in drei…