Irgendwann in dieser Woche (leider verschwimmen bei mir die Tage derzeit) twitterte ich zu einem Schreiben der Deutsche Wohnen. Die Deutsche Wohnen teilte darin einem/einer Wohnungsinteressent*in mit, sie würde keinen Mietvertrag abschließen, soweit das JobCenter lediglich die Kostenübernahme für die Miete nach dem MietenWoG (Mietendeckel) übernimmt. Es werde die Sicherheit benötigt, dass das JobCenter auch die Differenz zwischen Miete nach MietenWoG und Miete ohne MietenWoG zahlen werde, da wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das MietenWoG  für verfassungswidrig erklärt, die Differenz nachzuzahlen sei. Um es kurz zusammenzufassen: JobCenter-Kunde/Kundin bekommt keine Wohnung, wenn nicht JobCenter auch eine Mietzusage in Höher einer derzeit nach Gesetz unzulässigen Miethöhe übernimmt.

Solche Schreiben scheinen keine Einzelangelegenheit zu sein. Die Immobilienlobby versucht mit allen Mitteln Angst zu verbreiten und Mieter*innen zu erpressen. Die Immobilienlobby tut so, als gäbe es Vorbehalts-Gesetze. Also Gesetze, die zwar in Kraft getreten sind und geltendes Recht sind, aber irgendwie doch nicht richtig gelten, solange das BVerfG nicht entschieden hat. Deshalb vereinbaren sie…

Kaum war die Einigung der r2g-Koalition zum sog. Mietendeckel verkündet, da waren wieder ganz viele Spontanverfassungsrechtler*innen unterwegs. Ich meine nicht diejenigen, die sich mit juristischen Stellungnahmen oder Argumenten zu Wort gemeldet haben. Ich meine diejenigen, die ein kurzes „verfassungswidrig“ twittern. Diejenigen, die ein „das Land darf das gar nicht“ via Facebook verschicken oder voller Überzeugung „Art. 14 GG“ in den Raum werfen.

Natürlich wird der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht (angekündigte Normenkontrolle der CDU) landen. Das ist auch gut so. Denn erst das Verfassungsgericht wird endgültig klären können, ob und in welchem Umfang der Mietendeckel mit dem Grundgesetz vereinbar ist. So ist das halt, wenn juristisches Neuland betreten wird. Wenn aber gute juristische Argumente für eine neue Idee sprechen, wäre es politisch fahrlässig sie nicht auszuprobieren. Gesellschaftlicher Fortschritt würde zum Erliegen kommen. Und aus meiner Sicht gibt es eben ausreichend gute juristische Gründe, die den Mietendeckel verfassungsgemäß machen.

Die juristische Debatte kann in drei…

Über Herrn Professor Rauscher ist ja nun schon einiges geschrieben worden. Nun dachte ich mir, ich schaue mal nach, was in den von diesem Professor mitverantworteten Werken so steht.

Angefangen habe ich mit dem Staudinger. Das ist einer der führenden Kommentare zum BGB. Und dort kommentiert Professor Rauscher unter anderem das Abstammungsrecht. Die Zitate sind aus dem Jahr 2011. Ob es eine neuere Ausgabe gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der Blick war äußerst interessant. Zunächst fällt auf, dass Prof. Rauscher auch mit drastischen Unterstellungen vor allem an der biologischen Familie festhält.

„Nicht unbedenklich erscheint es deshalb, dass das BVerfG zunehmend die (rechtlich bestehende) soziale Familie als von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ansieht und sie insbesondere im Konflikt mit dem biologischen Vater verselbständigt und gleichwertig in Abwägung gegen die die auf rechtliche Anerkennung zielende  biologische Abstammung stellt (…). Wenn soziale Familie, wie zumeist in solchen Konfliktfällen, jedoch dadurch…