Was steht denn da drin?

In dieser Woche wurde der beabsichtigten Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Roten Koalition in Berlin veroffentlicht. 152 Seiten dauern ein wenig zu lesen.

Die Mitglieder der LINKEN in Berlin dürfen abstimmen, ob sie dem zustimmen oder nicht. Ich will hier ein paar Punkte aufzählen, natürlich ist das nicht alles und ich habe bestimmt wichtige Dinge vergeseen. Die Aufzählung enthält nicht nur Dinge, die ich gut finde, sie enthält auch aus meiner Sicht kritikwurdige Punkte. Aber ich will hier keine Bewertung abgeben. Die kann ja jede:r Leser:in selbst vornehmen.

  • Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Freiflächen- Strategie mit konkreten Etappenzielen, um eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Plätzen in öffentlichem Straßenland zu erreichen. Die Koalition wird ein Uferwegekonzept erstellen, um alle Ufer so naturnah und öffentlich wie möglich zu gestalten.
  • Wir werden auf der Grundlage bezirklicher Erfahrungen Pilotprojekte zur Umnutzung von Shopping Malls und Hotels mit wirtschaftlichen Problemen erarbeiten.
  • Die Zentren am Hermannplatz und der City West wird die Koalition in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, die Karstadt-Areale aus dem Bestand heraus weiterentwickeln und damit langfristig Arbeitsplätze im Einzelhandel sichern. Hierbei wird eine städtebaulich verträgliche, sich in die Umgebung integrierende Planung verfolgt, an der die Stadtgesellschaft beteiligt wird.
  • Vor diesem Hintergrund hat die Koalition das erklärte Ziel, den Wohnungsneubau und die dazugehörige Infrastruktur in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen, um der Zielsetzung des Neubaus von 20.000 Wohnungen im Jahr zu entsprechen. Das Ziel dabei ist, möglichst die Hälfte davon in dieser Legislatur im gemeinwohlorientierten und bezahlbaren Segment zu errichten.
  • Die Wohnungsbaugesellschaften sollen in den nächsten fünf Jahren 35.000 Wohnungen neu bauen. Dafür werden weiter unentgeltlich landeseigene Grundstücke übertragen, deren Wert sie als Mietsubvention einsetzen müssen. Mindestens 400.000 Wohnungen sollen durch Neubau und Ankauf im Jahr 2026 in öffentlicher Hand sein. Die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird fortgeschrieben.
  • Die Koalition setzt den Weg fort, grundsätzlich keine landeseigenen Grundstücke zu veräußern. Bei großen Projekten auf landeseigenen Grundstücken wollen wir mit dem Ziel der Mischung auch Grundstücke an Genossenschaften (mindestens 25 Prozent der Flächen) im Wege des Erbbaurechts vergeben.
  • Für die Zeit der Legislaturperiode wird keine Randbebauung des Tempelhofer Feldes geplant.
  • Es wird ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gegründet, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Vertretungen der Genossenschaften und der privaten Wohnungsunternehmen, die zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen und Mieterverbände einbezieht, um Mieterschutz und bezahlbaren Wohnungsneubau konsequent und koordiniert voranzutreiben. Wir setzen dabei auf das Prinzip Kooperation statt Konfrontation. (…) Dabei sollen Vereinbarungen zu folgenden Punkten getroffen werden: Maßnahmen für eine sozialverträgliche Mietengestaltung im Bestand und in Folge von Modernisierungen auch über die Einhaltung gesetzlicher Maßnahmen hinaus (zum Beispiel durch ein freiwillig vereinbartes Mietenmoratorium).
  • Die Koalition wird das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und beide Gesetze möglichst in einem Wohnraumschutzgesetz vereinen.
  • Die Koalition prüft binnen eines halben Jahres, wie ein Mietkataster für Wohnen und Gewerbe rechtssicher, effektiv und digital umgesetzt werden kann.
  • Die Koalition unterstützt neben den LWU auch Genossenschaften beim Ankauf (Belegungsrechte) und als Begünstigte von Vorkaufsrechten. Vorkaufsrechtsausübungen können weiterhin bezuschusst werden. Die Koalition unterstützt die gegründete genossenschaftliche Ankaufsagentur.
  • Die Investitionsfähigkeit der LWU wird durch das Land Berlin gesichert. Angekaufte gebundene Wohnungen bleiben dauerhaft gebunden. Neben dem Neubau bleibt der zielgerichtete Ankauf von Wohnungsbeständen durch die LWU Teil der Bestandserweiterung. Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus und wollen das in der Berliner Verfassung verankern. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
  • Die Koalition verfolgt das Ziel, das Geschützte Marktsegment unter Beteiligung des Wohnungsbündnisses gemeinsam mit LWUs und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen auszuweiten. Die Koalition weitet das Generalmietermodell für die sozialen Wohnhilfen aus. Über ein Landesprogramm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) werden gemeinnützigen Trägern ab 2024 Darlehen zur Verfügung gestellt, wenn diese Wohnungen bauen oder Unterkünfte in Wohnungen für Wohnungslose umbauen. Dazu werden auch weiter landeseigene Grundstücke in Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Die Koalition wird einen festen Korridor der landeseigenen Wohnungsunternehmen für Wohnungslose zur Verfügung stellen..
  • Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des „Volksentscheides über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ und wird verantwortungsvoll damit umgehen.Sie setzt eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein. Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft. In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage. Dabei setzt die Koalition auf externe fachliche Expertise. In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden. In einem zweiten Schritt werden für diese Wege wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat erarbeitet. Der Senat wird die möglichen verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten. Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor. Danach wird der Senat eine abschließende Entscheidung darüber treffen.
  • Sachgrundlose Befristungen im Verantwortungsbereich des Landes sind weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Koalition lehnt Aus- und Neugründungen aus öffentlichen Betrieben ab. Diese dürfen nur sachlich begründet erfolgen. Ausgründungen mit der Folge der Tarifflucht, der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Lohndumpings wollen wir schrittweise zurückführen.
  • Die Koalition schützt die Grundrechte der Arbeitnehmer*innen. Sie wird die Bildung einer spezialisierten Arbeitseinheit in der Berliner Staatsanwaltschaft veranlassen, die gegen betriebsverfassungsrechtliche Straftaten vorgeht.
  • Der Senat prüft, inwieweit Zwangsräumungen von besonders vulnerablen Personengruppen erst vollzogen werden können, wenn für diese Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. Ebenso sollen zukünftig alle Zwangsräumungen von den Gerichten erfasst und den Sozialämtern gemeldet werden. Die Koalition setzt sich zudem im Bund dafür ein, dass bei Begleichung von Mietschulden auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird. Die Koalition verfolgt das Prinzip Housing First, verstetigt die existierenden Projekte und weitet sie auf besonders vulnerable Personengruppen aus, das gilt auch bei der vorerst noch notwendigen Unterbringung.
  • In einem Zukunftsprogramm Krankenhäuser wird die Koalition in dieser Legislaturperiode das Gesamtfördermittelvolumen für alle im Krankenhausplan aufgenommen Krankenhäuser anheben. (…) Charité und Vivantes bleiben
    in Landesbesitz.
  • Aufgrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie wird die Koalition eine landesgesetzliche Grundlage für Gesundheitslagen neben dem Katastrophenschutzrecht schaffen. Damit können einerseits die nötigen ressortübergreifenden Strukturen (Senatskanzlei, Gesundheit, Inneres, Finanzen) und materiellen Ressourcen schnell aufgestellt und andererseits eine verbindliche und stabile Kooperation auf Stabsebene mit Bezirken und Hilfsorganisationen garantiert werden. Flankierend wird die Koalition eine vorsorgende Pandemiewirtschaft etablieren, um im Krisenfall vorbereitet und besser ausgerüstet zu sein.
  • Der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln und die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz wird verstetigt. Informationen über die Trägerstruktur von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, zu Schwangerschaftskonflikten, über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs und Adressen von Anbieter*innen werden niedrigschwellig und mehrsprachig angeboten. Zum Schutz ratsuchender Frauen wird eine Bannmeile rund um Beratungsstellen geprüft. Die Koalition stellt sicher, dass Schwangerschaftsabbrüche bedarfsdeckend angeboten werden und strebt die deutlichere Thematisierung in der medizinischen Ausbildung an..
  • Alle Gesetzes- und Senatsvorlagen unterliegen einem Klimacheck, so dass jeweils im Zweifel klimafreundlichere Alternativen in der Abwägung gestärkt werden können. Wir werden den Klimacheck evaluieren und gegebenenfalls weiterentwickeln. Die Koalition strebt an, den Klimaschutz in der Berliner Verfassung zu verankern, um damit die Verbindlichkeit der gesetzten Klimaziele zu erhöhen.
  • Der Berliner Energie- und Klimaschutzrat wird in enger Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen schnellstmöglich besetzt. Die Koalition wird im Energiewendegesetz seine Wahl durch das Abgeordnetenhaus verankern. Einen Klimabürgerrat wird die Koalition unmittelbar einberufen und dessen Vorschläge im Prozess des BEK berücksichtigen.
  • Die Koalition strebt die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes mit dem Ziel einer beschleunigten Dekarbonisierung der Fernwärme an.
    Die Koalition prüft eine Rekommunalisierung des Gasnetzes unter wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien. Die Koalition will die GASAG als Gesamtunternehmen erhalten.
  • Die Koalition schließt das laufende Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel eines sicheren Betriebs, neuer S-Bahnen sowie umfassender Beschäftigtenrechte ab. Der Parlamentsvorbehalt gilt weiterhin. Die Koalition verfolgt unabhängig von der Ausschreibung das Ziel einer Kommunalisierung der S-Bahn. Sie tritt in zügige Verhandlungen mit dem Bund und der Deutschen Bahn zum Kauf der S-Bahn ein und entwickelt bis Herbst 2022 einen Fahrplan zum Aufbau eines eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU).
  • Um die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele des ÖPNV-Ausbaus mitzufinanzieren, wird die Koalition auch weitere Einnahmequellen erschließen. Dazu gehört eine dritte Finanzierungssäule. Hierfür vereinbart die Koalition folgende Elemente: Eine Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren im ersten Halbjahr 2022. Unbürokratische Ausnahmen für Schichtarbeit und den Wirtschaftsverkehr werden wir prüfen.Eine Erhöhung der Beiträge für die Anwohnerparkvignette auf 10 Euro im Monat mit Einführung bis spätestens 2023. Wir prüfen in diesem Zusammenhang Ermäßigungen nach sozialen und ökologischen Kriterien. (…)
  • Planung und Bau des 17. Bauabschnitts der A100 wird in der neuen Legislaturperiode durch die Landesregierung nicht weiter vorangetrieben.
  • Der Senat wird bis 2023 die Einführung einer Berlin City-ID-Card prüfen, damit der Zugang zu Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Bildung unabhängig vom Aufenthaltsstatus erleichtert wird.
  • Das Programm „Wohnen für Flüchtlinge“ wird verstetigt und ausgebaut. Die
    Koalition wird landesrechtliche Mittel ausschöpfen, um die Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen auf kurze Dauer zu begrenzen. Sie wird neue Unterkünfte für Geflüchtete in Apartment- oder Wohnungsstruktur errichten und das Modulare Bauprogramm für Flüchtlingsunterkünfte (MUF) beschleunigen.Es wird angestrebt, Unterkünfte mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftsbädern und -küchen hin zu Apartment- oder Wohnungsstruktur umzubauen. Für besonders Schutzbedürftige werden Unterbringungskonzepte erarbeitet und in MUF-Standorten umgesetzt.
  • Das LEA soll vollziehbar ausreisepflichtige, insbesondere unmittelbar vor der Rückführung stehende Menschen, durch seine Partner und in Kooperation mit dem LAF zu freiwilliger Rückkehr beraten und bei Anträgen von Rückkehrhilfen unterstützen, um Rückführungen zu vermeiden. (…) Die Koalition wahrt humanitäre Grundsätze bei Aufenthaltsbeendigung. Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Familientrennungen bei Rückführungen wird es nicht geben. Auf nächtliche Abschiebungen, insbesondere bei Familien mit Kindern, alten Menschen und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung, soll verzichtet werden. Der Anspruch auf anwaltliche Betreuung und Begleitung gilt während der Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Mobiltelefone verbleiben grundsätzlich bei den Betroffenen. Die Koalition hält Abschiebehaft und gewahrsam sowie Flughafenverfahren grundsätzlich für unangemessen, nutzt sie nicht und wird sich im Bund für deren Abschaffung einsetzen.
  • Die Koalition erarbeitet mit zivilgesellschaftlichen Trägern ein Landesdemokratiefördergesetz, um das Engagement von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen insbesondere im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, Demokratieförderung, Opferberatung und des Empowerments langfristig abzusichern.
  • Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt sich die Koalition für die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention ein, macht sie allen relevanten Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung bekannt und richtet ein Monitoring ein. Ein weiteres Frauenhaus wird eingerichtet. Die Koalition fördert Community-basierte „Female-Genital-Mutilation-Cutting“- Präventionsprojekte sowie eine angemessene Finanzierung der Change Agents. Sie wirkt darauf hin, dass die vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation nach Misshandlung und sexualisierter Gewalt in jedem Bezirk sichergestellt und der Zugang zu Traumaambulanzen auch ohne Anzeigepflicht gewährleistet wird.
  • Die Koalition wird mehr Personal bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen des geplanten Stellenaufwuchses einstellen.
  • Die Koalition wird die Stelle der/des Bürger- und Polizeibeauftragten schnellstmöglich besetzen und eine gute Stellen- und Sachausstattung und die Wahrnehmung der Befugnisse sicherstellen.
  • Personenkontrollen dürfen nur am Verhalten und nicht am äußeren Erscheinungsbild von Personen anknüpfen. Daher werden wir das Verbot von racial profiling im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) verankern.
  • Die Koalition wird zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung und damit öffentliche Orte sicherer werden, im ASOG bis Ende 2022 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Polizei an begrenzten Orten unter Wahrung der Privatsphäre im direkten Wohnbereich der Anwohner*innen (zum Beispiel in Hauseingängen) in einem Teil der kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) Videotechnik einsetzen kann..
  • Der Verfassungsschutz muss zur Erfüllung seiner Aufgaben zielgerichtet fortentwickelt werden, auch um dem Handlungsbedarf aus der Aufarbeitung des Terroranschlags am Breitscheidplatz gerecht zu werden. Der Quellen- und Methodenschutz darf niemals über dem Schutz vor Gefahren für Menschen stehen. Wir werden die Arbeitsweise des Berliner Verfassungsschutzes wissenschaftlich mit dem Ziel einer verbesserten und effizienteren parlamentarischen Kontrolle, Transparenz und Effektivität als Frühwarnsystem evaluieren. Wir werden eine*n parlamentarische*n Beauftragte*n durch den Ausschuss für Verfassungsschutz einsetzen sowie präzisere gesetzliche Dokumentationspflichten bei der Aktenführung einführen.
  • Die Koalition wird die Bildung einer spezialisierten Arbeitseinheit in der Berliner Staatsanwaltschaft veranlassen, die den Schwerpunkt betriebsverfassungsrechtliche Straftaten hat.
  • Der offene Vollzug ist am besten geeignet, die Inhaftierten auf ein Leben ohne Straftaten vorzubereiten. Den Anteil der Inhaftierten, die nach zwei Drittel der Haftzeit entlassen werden, wollen wir erhöhen und zu den anderen Bundesländern aufschließen. Besser als eine Inhaftierung ist die Vermeidung von Haft. Daher wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass Ersatzfreiheitsstrafen seltener verbüßt werden müssen, indem Angebote der gemeinnützigen Arbeit statt Strafe verstärkt werden und der Umrechnungsmaßstab angepasst wird. Menschen, die eine Geldstrafe für kleinere Vergehen nicht bezahlt haben, sollen eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel im offenen Vollzug verbüßen.
  • Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Zugang zu Recht und Justiz verbessert wird und wird die laufende Studie fortsetzen. Jeder hat unabhängig von Rechtskenntnissen, Einkommen, Geschlecht, Hautfarbe, Bildungsgrad, sprachlichen Barrieren oder sozialem Kapital einen Anspruch auf verfahrensgerechte, diskriminierungsfreie und materiell richtige Entscheidungen. Die Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen darf nicht privatisiert werden. Deswegen werden wir die Beratungshilfen und Rechtsantragstellen ausbauen. Wir werden an einem Amtsgericht ein Modellprojekt starten, bei dem Räumungsklagen durch Justizbedienstete zugestellt werden, um Versäumnisurteile aufgrund unterbliebener Kenntnisnahme zu vermeiden.
  • Die Koalition setzt sich im Bund für weitere Schritte zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und des Containerns ein.
  • Zur Gewinnung, Aus- und Fortbildung von pädagogischem Fachpersonal werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die einen nachhaltigen Personalaufwuchs ermöglichen. Dazu gehört auch eine Verbeamtung von Lehrer*innen. Zum Nachteilsausgleich wird ein Lösungsmodell für diejenigen entwickelt, die nicht verbeamtet werden können oder wollen.
    Um diese Option der Verbeamtung möglichst vielen Lehrkräften zu eröffnen, wollen wir temporär die Altersgrenze der Verbeamtung für Lehrkräfte auf 52 Jahre erhöhen und werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Der durch die Option der Verbeamtung einhergehende Systemwechsel wird im Sinne der Generationengerechtigkeit durch die Einrichtung eines Pensionsfonds ergänzt. Die Option der Verbeamtung wird temporär allen Lehrkräften im Berliner Schuldienst eröffnet, die die Voraussetzungen erfüllen und dauerhaft als Option im Zuge der Einstellung beibehalten.
  • Die Koalition wird bei jeder Softwarebeschaffung nach Open Source Alternativen suchen und speziell für die Verwaltung erarbeitete Software unter freien Lizenzen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auch zentrale Förderprogramme für IT-Projekte sollen diesen Ansatz verfolgen. Open Data, Open Application Programming Interface, Creative Commons Lizenzen für digitale und Open Access Lizenzen für wissenschaftliche Dokumente sollen wo möglich verwendet werden. Bei Beschaffungen werden alle Kosten über den gesamten Betriebszeitraum als Kriterium der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, einschließlich der Möglichkeit zur Anpassung und Erweiterung (Baukastenprinzip). Dies gilt auch für Cloud- Technologien. Die Nichtbeschaffung von Open Source muss begründet werden.
  • Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.
  • In der Pandemie hat das Land entschlossen gehandelt. Von den nach der Schuldenbremse zulässigen Notfallkrediten hat Berlin umfassend Gebrauch gemacht, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten, die Berliner Wirtschaft zu unterstützen, die Investitionen fortzuführen und wegbrechende Steuereinnahmen zu kompensieren. Diesen Weg wird die Koalition so lange fortsetzen, wie dies mit Blick auf die Pandemie-Lage erforderlich ist. Es ist ökonomisch vernünftig, in einer Krise mit der Finanzpolitik antizyklisch zu reagieren.
  • Die Pandemieentwicklung und die daraus resultierende Notlage führen zu einer Neubetrachtung der Laufzeiten des Tilgungsplans der Notfallkredite. Die Tilgung der Notfallkredite sollte in dieser Legislatur nicht den Haushalt belasten.
  • Die Koalition wird einen landesweiten Beteiligungshaushalt für Investitionen einführen und erstmalig mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 umsetzen. Das Volumen beträgt insgesamt 25 Millionen Euro ab dem Jahr 2023.
  • Die Koalition bekennt sich zur neuen Liegenschaftspolitik und wird diese weiterentwickeln. Dafür führt die Koalition ein Bodensicherungsgesetz als die rechtliche Grundlage für ein grundsätzliches Veräußerungsverbot von Liegenschaften in Landesvermögen ein. Auf mittelbare Landesunternehmen werden die Zustimmungsvorbehalte des Parlaments erstreckt. Wir halten daran fest, dass landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben werden.
  • Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen aller Koalitionspartner ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Die Koalitionspartner stimmen im Abgeordnetenhaus einheitlich ab. Initiativen und Anträge werden gemeinsam eingebracht.

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