In dieser Woche wurde der beabsichtigten Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Roten Koalition in Berlin veroffentlicht. 152 Seiten dauern ein wenig zu lesen.

Die Mitglieder der LINKEN in Berlin dürfen abstimmen, ob sie dem zustimmen oder nicht. Ich will hier ein paar Punkte aufzählen, natürlich ist das nicht alles und ich habe bestimmt wichtige Dinge vergeseen. Die Aufzählung enthält nicht nur Dinge, die ich gut finde, sie enthält auch aus meiner Sicht kritikwurdige Punkte. Aber ich will hier keine Bewertung abgeben. Die kann ja jede:r Leser:in selbst vornehmen.

Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Freiflächen- Strategie mit konkreten Etappenzielen, um eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Plätzen in öffentlichem Straßenland zu erreichen. Die Koalition wird ein Uferwegekonzept erstellen, um alle Ufer so naturnah und öffentlich wie möglich zu gestalten. Wir werden auf der Grundlage bezirklicher Erfahrungen Pilotprojekte zur Umnutzung von Shopping Malls und Hotels mit wirtschaftlichen Problemen erarbeiten. Die Zentren am Hermannplatz und der City West wird die Koalition in ihrer…

Die Ampelparteien von SPD, Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und die Reaktionen waren meist vorhersehbar. Während auf der einen Seite der Koalitionsvertrag ausschließlich kritisiert wurde, gab es auf der anderen Seite regelrechte Loblieder. Doch das Leben ist bunter.

Wenn ich mir den Koalitionsvertrag anschaue, dann atmet er gesellschafltichen Aufbruch. Das Land wird progressiver und liberaler. Das ist erst mal nicht schlecht. Der Koalitionsvertrag hat aber eben auch Leerstellen und Fehler. Das wiederum ist nicht gut.

Der Koalitionsvertrag ist auch daran zu messen, was mit diesen drei Parteien möglich ist. Aus linker Sicht steht am Anfang einer Betrachtung, dass vorwiegend aus eigenem Verschulden die Partei DIE LINKE als potentieller Koalitionspartner gar nicht zur Verfügung stand. Nur den eigenen Maßstab anzulegen kann aus meiner Sicht also nicht überzeugen, wenn es um eine Bewertung des Koalitionsvertrages geht. Es wäre allerdings richtig darauf hinzuweisen, was mit einer Beteiligung von DIE LINKE anders oder besser möglich gewesen wäre – nicht als Vorwurf,…

Die Debatte um den § 219a StGB läuft seit mindestens Oktober 2016. Damals schon schrieb ich, dass dieser Paragraf abgeschafft, mindestens aber reformiert werden sollte.

Mittlerweile liegen dem Bundestag vier Gesetzesentwürfe vor. Die Fraktion DIE LINKE, ebenso wie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD wollen mit ihren Gesetzententwürfen die Aufhebung des § 219a StGB erreichen. Der Gesetzentwurf der FDP wiederum will nur die Werbung in „grob anstößiger Weise“ unter Strafe stellen. Wörtlich heißt es in der Begründung:

„Der Tatbestand des § 219a Absatz 1 StGB wird so eingeschränkt, dass er die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche oder die Bereitschaft, diese durchzuführen, nicht mehr unter Strafe stellt.“ Es gibt also im Bundestag vier Fraktionen, die wollen, dass die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche oder die Bereitschaft diese durchzuführen nicht mehr strafbar ist. Das ist eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Es scheint also so, als sei mindestens eine Reform…

Dann wäre das also auch fast geschafft. 2017. Es gab schon bessere Jahre, könnte ich kurz schreiben.

Politisch und juristisch jedoch war es ausgesprochen spannend.

Das BVerfG entschied im NPD-Verbotsverfahren, das Landgericht Berlin traf das sog. Raserurteil. Der BGH entschied das eine oder andere zum Mietrecht, das Landgericht Berlin auch. Gerade im Juli gab es jede Menge Urteile zum Versammlungsrecht. Das BVerfG musste sich mit Beschwerden zur Nichtzulassung zur Wahl beschäftigen und mit der Frage, was Abgeordnetenmitarbeiter*innen dürfen und was nicht.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde vorgeschlagen und später beschlossen, die Reformkommission Sexualstrafrecht legte ihre Ergebnisse vor. Der Innenminister verbot einen Verein. Ab Oktober 2017 begann die Debatte zur Streichung des  § 219a StGB.

Die bereits Mitte 2015 getroffene Entscheidung, nicht noch mal für den Bundestag zu kandidieren, habe ich im Februar noch einmal ausdrücklich begründet und im September eine Bilanz vorgelegt.

Read more Jahresrückblick 2017