Steigende Mieten

Die ständig steigenden Mieten -nicht nur, aber auch- in Berlin finden im Moment einen regen medialen Niederschlag.  Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach im Berliner Abgeordnetenhaus listet detailliert auf, an welcher Stelle die Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) nicht mehr gedeckt werden und deshalb Zwangsumzüge drohen. DIE LINKE in Berlin fordert deshalb eine Anpassung der Wohnkosten an die Realität (hat sie übrigens auch in der Zeit der Regierungstätigkeit gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen).

Nach dem GSW-Mietenbericht hat der Berliner Mieterverein gestern eine Beschränkung der Miethöhen bei Wiedervermietung auf 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete gefordert. Im Neuen Deutschland von heute (leider noch nicht online, so dass ich den Artikel nicht verlinken kann) befindet sich ein längerer Artikel zum schnellen Mietanstieg in Berlin. Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg beispielsweise haben prozentuale Steigerungen der Miethöhen von mehr als 10% zu verzeichnen. Durchschnittlich -so der Wohnungsmarktreport der GSW- sind die Mieten bei um7,8% gestiegen.

Morgen laden Mieter/innen verschiedener Häuser unter dem Titel „Mietenwahnsinn ohne Ende“ ins Berliner Abgeordnetenhaus ein. Ich werde hingehen und zuhören.

Das Thema Mieten kann das Land Berlin aber nicht allein lösen.  Ich habe bereits hier auf die anstehende Mietrechtsnovelle verwiesen. In Ergänzung zum damaligen Blogbeitrag kann und muss darauf verwiesen werden, dass insbesondere die Regelungen zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen weiter zu steigenden Mieten führen werden. Die geplante Neuregelung wird vermutlich weniger die Bestandsmieter/innen treffen, wohl aber bei Neuvermietungen zu erheblichen Mietsteigerungen führen. Denn nach der neuen Regelung haben Mieter/innen Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Wirtschaftliche Härtegründe, also insbesondere die erhöhte Miete nach Modernisierung, soll der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen selbst nicht mehr entgegenstehen.“ Zwar wird bei Modernisierungen -so die Gesetzesbegründung- im Falle wirtschaftlicher Härten diese selbst durchgeführt aber eine Mieterhöhung ausgeschlossen – allerdings eben nur für Bestandsmieter/innen. Es bleibt dabei, dass bei Modernisierungen die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden kann. Die Verdrängung geht also weiter.

Was kann dagegen getan werden? Ich bin gespannt, was morgen im Abgeordnetenhaus vorgeschlagen wird und ob sich dies ggf. mit dem deckt, was DIE LINKE vorgeschlagen hat. Mit diesem Antrag macht DIE LINKE konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mietrechts.  Im Hinblick auf die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen heißt es beispielsweise dort: Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung wird an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt. Ohne wohnwertverbessernde Maßnahmen sind Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleiches zulässig.“ Weiterhin soll die höchstmögliche Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete auf 5% begrenzt werden und soll eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung unzulässig sein.

Das Land Berlin hat sicherlich auch die eine oder andere Möglichkeit, die entscheidenden Hebel im Hinblick auf Neuvermietungen und den damit zusammenhängenden Mietsteigerungen liegen aber im Bund. Hier muss jetzt angefangen werden Gegendruck gegen den Regierungsentwurf aufzubauen, sonst werden die Mieten steigen und steigen und steigen…

5 Replies to “Steigende Mieten”

  1. „Ständig steigende Miete“? Ein Autor in der heutigen Berliner Zeitung ist schlauer als Sie:

    „Die Passiv-Formulierung: „Die Mieten steigen“, ist falsch. Hochwasser kann steigen, die Mieten werden erhöht.“

    Sehr richtig auch sein folgender Satz:

    „Es gibt Firmen, Personen, Aktionäre, die mehr Geld aus jedem Quadratmeter schlagen wollen.“

    http://www.berliner-zeitung.de/meinung/kommentar-zu-berliner-mieten-kein-hochwasser,10808020,11718818.html

    Die von Ihnen zutreffend geschilderte Entwicklung des Wohnungsmarktes in Berlin fand auf der Basis des gültigen Mietrechts statt. Insofern ist schon die Begründung Ihres Antrags Schönfärberei, wenn davon gesprochen wird, „das bestehende Mietrecht“ sei die „Basis für den Interessenausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermietern“ und garantiere „so einen überwiegenden konfliktarmen und konsensorientierten Verlauf der Stadterneuerung“.

    Der Verlauf der „Stadterneuerung“ in Berlin, auch in den letzten zehn „rot“-„roten“ Jahren, geht so vonstatten, dass immer mehr ärmere Bürger in die Randlagen, wie nach Spandau und Marzahn-Hellersdorf verdrängt werden.

    Keine Rede kann daher davon sein, dass die Mietrechtsreform 2011 bisher von „Mieter- wie auch Vermieterverbänden als tragfähiger Kompromiss zum Ausgleich bestehender Interessen akzeptiert“ worden sei, wie Sie in Ihrer Antragsbegründung meinen. Wenn Sie sagen, es gelte „eine Kostenexplosion im Mietwohnungsbereich zu verhindern“, dann muss man für Berlin feststellen, dass diese Kostenexplosion hier längst Realität geworden ist und auch von Ihren Berliner Genossen nicht verhindert wurde.

    Ihr Vorschlag listet dann auch vielerlei Placebos auf. Nur zwei Beispiele:

    1. Sie wollen flächendeckend „Qualifizierte Mietspiegel“ einführen. So etwas haben wir in Berlin schon seit Ewigkeit. Dadurch sind die von Ihnen bejammerten Mietsteigerungen nicht verhindert worden. Sie haben sich vielmehr als ein billiges Begründungsmittel für Vermieter zur Durchsetzung von Mieterhöhungen entpuppt. Sonst müssten sie, wenn sie nicht auf Vergleichswohnungen zurückgreifen können (die allerdings nach geltender Rechtslage sogar aus deren eigenen Bestand stammen können, nicht einmal darauf geht Ihr Vorschlag ein) auf teure Sachverständigengutachten zurückgreifen.

    2. Die Umlage von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete wollen Sie auf fünf Prozent (ich nehme mal an, Sie meinen die Jahresmiete, auch wenn das in Ihrem Antrag so nicht drinsteht) begrenzen. Na und? Dann wird die restliche Mieterhöhung nach § 558 BGB durchgesetzt. Denn eine Modernisierung führt zu einer Verbesserung der Ausstattung der Wohnung, so dass sich automatisch eine höhere ortsübliche Miete ergibt.

    Warum machen Sie nicht sich und Ihren Wählern klar, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen Wohnraum auf Dauer nur mit einer grundlegenden Umwälzung der bestehenden Eigentumsverhältnisse – auch im Wohnungssektor – möglich ist, der nicht kapitalistischem Profitstreben überlassen werden darf?

    Der private Vermieter vermietet eine Wohnung nicht deshalb, weil er einem anderen, dem Mieter, etwas Gutes tun will. Er vermietet sie, weil er schlicht damit Rendite erwirtschaften will und davon möglichst viel. Die Privatisierung von Wohnungsbeständen in Berlin wie auch in Dresden (bei beiden haben Genossen von Ihnen mitgemacht) überlässt Menschen einer weiteren Form der Ausbeutung, über die Sie auch im „Kommunistischen Manifest“ nachlesen können:

    „Ist die Ausbeutung des Arbeiters durch den Fabrikanten so weit beendigt, daß er seinen Arbeitslohn bar ausgezahlt erhält, so fallen die anderen Teile der Bourgeoisie über ihn her, der Hausbesitzer, der Krämer, der Pfandleiher usw.“

    Ein Träumer ist der, der meint, daran hätte sich etwas geändert. Deshalb muss auch die Versorgung der Menschen mit Wohnraum öffentlich organisiert und garantiert werden, wie es sogar in dem Programm Ihrer Partei, dem Sie zwar nicht zustimmen, das sie aber immerhin vertreten wollen, steht.

    Also machen Sie bitte Vorschläge zu einer grundlegenden Erneuerung des Wohnungssektors und überlassen Sie das Rumeiern den Gauck-Parteien.

  2. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

  3. Pingback: Halina Wawzyniak – Die Linke « Mietenpolitisches Dossier

  4. Hallo Call,
    vielleicht hat Halina schon längst selbst beste Kontakte zur Bau- & Immobilienwirtschaft. Soll bei Berliner Politikern ja Tradition haben – von Garski über Momper bis zum famosen 12-Tage-Senator.
    Und der Altkanzler hatte ja einen „lupenreinen Demokraten“ schon zu Amtszeiten auffällig geschont, lange bevor Letzterer ihn als Gasableser einstellte…

  5. @linksman: das war jetzt haarscharf an übler nachrede vorbei. deshalb sowas wie ermahnung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert