Nur ein Prüfauftrag im Hinblick auf die Störerhaftung

Der Bundesrat hat heute -soweit man den Informationen auf Twitter trauen kann- im Hinblick auf die Störerhaftung einen Prüfauftrag beschlossen. Soweit ersichtlich fand aber eine Debatte nicht statt. Nicht mehr und nicht weniger. Mithin, an der Rechtslage ändert sich nichts. Das Problem der Störerhaftung ist damit noch nicht gelöst, sondern lediglich in den Focus der Debatte gerückt.

Eigentlich spannend ist, ob die Bundesregierung den Punkt 2 des Prüfauftrages nun umsetzen wird.  Ein konkreter Vorschlag diesbezüglich wurde ja öffentlich vorgestellt. Jede/r hat nun die Chance den konkreten Vorschlag zur Veränderung des § 8 Telemediengesetzes aufzugreifen. Wenn der Bundesrat dies empfiehlt, müsste das ja ohne Probleme möglich sein und auf breite Zustimmung im Parlament treffen.

Ich werde meiner Fraktion empfehlen den konkreten Vorschlag -in der Begründung leicht verändert- zu übernehmen und in das Parlament einzubringen.

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