Aufregung über einen nicht neuen, aber immer noch absurden Vorgang

Die Medienberichterstattung überschlägt sich quasi, weil der oberste Verfassungsschützer Herr Fromm ein Interview gegeben hat. Neben vielem anderen Unsinn rechtfertigt Herr Fromm auch die Überwachung der LINKEN. „Der gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes richtet sich nicht nur auf militante Strukturen. Vielmehr ist jegliche Form des politischen Extremismus zu beobachten, wenn es hierfür Anhaltspunkte gibt. Das ist bei der „Linken“ vor allem wegen der in die Partei integrierten offen extremistischen Zusammenschlüsse der Fall. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Haltung der Partei gegenüber diesen Zusammenschlüssen entwickelt und wie die derzeitige Programmdiskussion ausgeht.“

Die Überraschung und die heftigen Reaktionen auf diese Aussage überraschen nun wieder mich. Dass der Verfassungsschutz im Hinblick auf die Partei DIE LINKE viel, viel dummes Zeug schreibt ist öffentlich bekannt und kann in den Verfahren von Bodo Ramelow nachgelesen werden. Richtig ernst kann man/frau das eigentlich nicht nehmen, was sich dort zusammengereimt wird (ich jedenfalls konnte es nie und verfiel in übelsten Zynismus) – es sei denn man/frau ist Richter/in am Oberverwaltungsgericht Münster. Aber auch Richter/innen haben ja nicht immer Recht.

Doch bleiben wir zunächst auf der juristischen Ebene. Der § 3 Abs. 1 des BVerfSchG beschreibt die Aufgaben die diese -im übrigen überflüssige- Behörde wahrzunehmen hat. Dort heißt es: „Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über […] Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, …“ Herr Fromm müsste nun also beantworten, was er der Partei DIE LINKE vorwirft. Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung? Bestrebungen die den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden? Bestrebungen zu einer ungesetzlichen Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder? Na nun bin ich aber mal gespannt.

Würde ich wetten, würde ich sagen Herr Fromm wiederholt in Monotonie, dass was ich schon aus diversen Schriftsätzen kenne: Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Au weia! Vielleicht hilft ja Herrn Fromm insoweit das Gesetz, welches Rechtsgrundlage für das Handeln seiner eigenen Behörde ist. In § 4 Abs. 2 BVerfSchG nämlich heißt es: „Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

e) die Unabhängigkeit der Gerichte,

f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.“

Ich bin mir sicher, Herr Fromm findet weder in der politischen Praxis noch in programmatischen Aussagen und Anträgen der LINKEN irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass die Kriteiren des § 4 Abs. 2 BVerfSchG erfüllt sind. Doch gehen wir weg von der juristischen Auseinandersetzung. Hier kann meine Partei entscheiden, ob sie es wirklich sinnvoll findet mittels einer Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit der Beobachtung durch Gerichte feststellen zu lassen.

Doch begeben wir uns kurz noch auf die Ebene der politschen Auseinandersetzung Der Kampf gegen linke Gesinnungen ist in der Bundesrepublik nicht neu. Erinnert sei nur an die Berufsverbote und den sog. Radikalenerlass (ja, ja da war der Willy Bundeskanzler und das ist ein Grund weshalb ich die Berufung von LINKEN auf ihn für  ausgesprochen schwierig halte). Der nunmehr vom Chef der Schlapphüte erneut geplapperte Unsinn lässt mich weiter an der Überzeugung festhalten, dass die Abschaffung der Geheimdienste eine Aufgabe bleibt.  Es ist eine Ilusion zu glauben, Geheimdienste können demokratisch kontrolliert oder gar gezähmt werden. Geheimdienste entwickeln immer ein Eigenleben und selbstverständlich muss es darum gehen die Kontrollrechte beispielsweise in Kontrollgremien auszuweiten. Allerdings kann dies nur der erste Schritt hin zum Ziel der Abschaffung der Geheimdienste sein und nicht das Ende aller Bestrebungen.

Anfangen könnte man/frau ja mal damit, dass die Mitarbeiter/innen der Behörde VS, die sich mit der LINKEN beschäftigen andere Aufgaben -in anderen Behörden- zugewiesen bekommen und somit ihre Stellen wegfallen. Das wäre zwar ein Stellenabbau im öffentlichen Dienst, aber einer der mehr als berechtigt ist.

One Reply to “Aufregung über einen nicht neuen, aber immer noch absurden Vorgang”

  1. WIlly Brandt hat die von ihm initiierte Berufsetrbotspraxis später bereut. Neben vielen anderen Quellen ziiere ich hier den ehem. NRW-Justizminiter Diether Posser, (http://www.berufsverbote.de/docs/dpa-posser.txt) der in seiner Eigenschaft als Mitbegründer der Gesamzdeutschen Volkspartei (zusammen mit Heinemann ) auch als Entlastungszeuge im Düsseldorfer Prozeß 1960 gegen meinen Vater und 5 weitere Mitglieder des WESTDEUTSCHEN FRIEDENSKOMITTES aussagte, und für mich in soweit eine gewisse Integrität besitz

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